…Recorder, eine externe Festplatte und für Handys sowie um Literaturkosten in Höhe von 383,72 EUR gekürzt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 nicht abgezogen werden dürfen. Nur…
…Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 2009 bis 2011 ging der Betriebsprüfer – entsprechend der Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 5.12.2008, RV/0303-L/08 – von einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer aus, dessen Kosten in der in Anspruch genommenen Betriebsausgabenpauschalierung Deckung fänden…
…unbedingt notwendig" ist und (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird. Der Verwaltungsgerichtshof hält fest, dass ein außerhalb des Wohnungsverbandes gelegener Arbeitsraum nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn er sich unter dem Gesichtspunkt der möglichen privaten Nutzung (Wohnvorsorge, Vermögensanlage) als für die Berufsausübung unbedingt notwendig erweist…
…in dem die Beschwerdeführerin Folgendes vorbrachte: "Die Weitervermietung eines im eigenen Wohnungsverband des Vermieters gelegenen Zimmers mag zwar ungewöhnlich erscheinen, aber es erscheint unverständlich, dass ein Raum außerhalb angemietet werden soll, wenn die Möglichkeit der Nutzung dieses Zimmers, das sich am Ende des Wohnungsverbandes befindet…
…erfolgte. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der Bf. macht Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer geltend, welches er für die Erzielung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit genutzt hat. Dieses 15m²-großes Arbeitszimmer wird ausschließlich beruflich genutzt. Dem Bf. steht bei der Niederlassung…
…sie aus, dass sich der Mittelpunkt der Tätigkeit des Bf im Außendienst befinde. Ein Arbeitsraum (Büroraum) im Keller des Wohnhauses des Bf sei auch dann im Wohnungsverband gelegen, wenn er über einen (weiteren) Eingang vom Garten her verfüge (Verweis auf VwGH 8.5.2003, 2000…
…II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Beschwerde vom 15.4.2022 beantragte der Beschwerdeführer für das Jahr 2021 die einkommensteuerliche Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrags sowie von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer…
…Mit Berufungsvorentscheidungen vom 19.1.2013 wies die belangte Behörde die Berufung als unbegründet ab. Begründend wurde angeführt: "Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung liegen nur dann vor, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bildet…
…Inhalts als gesetzwidrig aufzuheben. In weiterer Folge wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.10.2024 dem Begehren nicht entsprochen und zusammengefasst ausgeführt, dass Aufwendungen für ein außerhalb des Wohnungsverbandes gelegenes Arbeitszimmer nur anerkannt werden können, wenn die Anmietung eines Büros für die Arbeitsverrichtung unbedingt notwendig sei…
…Exemplarisch wurden zwei Rechnungen beigelegt. In der neuen Wohnung bzw. im neuen Haus besteht ebenfalls ein Büro mit einer Fläche von 27 m² und einem separaten Zugang außerhalb des Wohnungsverbandes; entsprechende Unterlagen wurden vorgelegt. Zusätzlich werde hinsichtlich der Miete Büro **Md** ausgeführt: Der Mitarbeiter VN…
…Zwar würde der als Studio bezeichnete Raum als einziger Raum als ein Arbeitszimmer in Frage kommen, allerdings liege dieser jedenfalls im Wohnungsverband. Ein Vorsteuerabzug könne von der Beschwerdeführerin dementsprechend nicht geltend gemacht werden. Das Finanzamt folgte diesen Ausführungen des Außenprüfers und setzte es mit den…
…für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer als Werbungskosten anerkannt werden können. In der dagegen erhobenen Beschwerde vom 6.12.2021 macht der Beschwerdeführer geltend, dass es sich beim Arbeitszimmer und seinem Wohnsitz um unterschiedliche Adressen handle. Das Arbeitszimmer sei daher nicht im Wohnungsverband gelegen und…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Beschwerdefall ist strittig ob die Kosten für ein Arbeitszimmer im privaten Wohnungsverband iHv € 5.363,78, die Abschreibung für ein Klavier im besagten Arbeitszimmer iHv € 912,25, Kosten für Konzertkarten…
§ 20 Abs. 1 Z. 2 lit a EStG 1988 führt aus, dass Aufwendungen für die private Lebensführung nicht abzugsfähig sind, gleichwohl sie zur Förderung des Berufs des Steuerpflichtigen beitragen. Dadurch soll vermieden werden, dass der Steuerpflichtige aufgrund der Eigenschaft seines Berufs eine Verbindung zwischen privaten…
…und führe Verhandlungen, veranlasse Reparaturen und betreue Versicherungsfälle und erstelle Mahnungen bei Mietrückständen. Dies führe nicht zu einem Arbeitsbedarf von fünf Stunden täglich. Innerhalb des Wohnungsverbandes der Beschwerdeführerin gebe es keinen Raum der als ausschließlich für berufliche Zwecke benutztes Büro bezeichnet werden könne. Das Wohnzimmer…
…ihr keine anderen Räumlichkeiten für die Bürotätigkeit und Besprechungen zur Verfügung stehen würden. Darauf entgegnete der Vertreter des Finanzamtes, dass die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit im Wohnungsverband ausübe. Dort es aber keinen ausschließlich dafür genützten Raum gebe. Zur beantragten Änderung der Absetzung für Abnutzung der Einkünfte…
Für das Jahr 2001 war für das Ausstellen einer solchen Bescheinigung entsprechend § 35 Abs. 2 EStG 1988 in den Fassungen BGBl. I Nr. 30/1998 und BGBl. I Nr. 59/2001 im Bereich der Stadt ***18*** "der Amtsarzt des jeweiligen Bezirkspolizeikommissariates" zuständig, wie es am…
…Bezug - solche, von denen jedenfalls das eine, möglicherweise auch das zweite, ein "Arbeitszimmer im Wohnungsverband" darstellt. Die dadurch verursachten anteiligen Raum-Kosten für 25+17 = 42qm (Gesamtfläche:73qm) wären unter der Voraussetzung, dass eine Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit vorliegt, gemäß…
…Vorsteuerabzug stehe der Bf somit nicht zu. Feststellung von Einkünften: Hinsichtlich der Raumkosten sei festzuhalten, dass Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig seien, wenn es sich hierbei um den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit handle…
…für Lebensmittel (Barverkaufsrechnungen der Firmen Spar und Merkur) und Tankgutscheine sowie um die Gasthausrechnungen zu vermindern gewesen seien. Werbungskosten für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung lägen nur dann vor, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Antragstellers bilde…