…benutzt. Die Fahrzeugdaten (Zulassungsscheine) und Leasingverträge würden in Kopie nachgereicht. Über Befragen gab er an, in Graz eine Mietwohnung an der Adresse G. 16 als Nebenwohnsitz zu bewohnen. Er hätte keine anderen Wohnungen im In- und Ausland und würde sich in Deutschland bei seinen Eltern…
…betreffend Audi TT und Audi A4 Begründend wurde unter Verweis auf §1 Abs 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KfzStG) § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) zitiert, wonach Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in…
…82 und 86 eingehalten werden. § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der Fassung des 2. AbgÄG 2002, BGBl. I Nr. 132/2002, hatte folgenden Wortlaut: "(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder…
…82 und 86 eingehalten werden. § 82 Abs. 8 KFG 1967 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2014 hat folgenden Wortlaut: "(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem…
…eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der Vermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung…
…eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beurteilung der Rechtsfrage, ob ein Fahrzeug seinen dauernden Standort entgegen der Vermutung des § 82 Abs. 8 erster Satz KFG nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung…
…beginnt mit jeder neuerlichen Einbringung neu zu laufen (VwGH 21.11.2013, 2011/16/0221). Ein einmal monatliches Verlassen des Bundesgebietes ist durch die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Ausland und die Reisetätigkeit des Sohnes anzunehmen. Somit ist es zu keiner widerrechtlichen Verwendung des Kraftfahrzeuges gekommen…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten.…
…Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht." Den Verwender, der einen dauernden Standort des PKW im Ausland behauptet, trifft die Pflicht zur Erbringung des Gegenbeweises und hat dieser somit die erforderlichen Beweismittel beizuschaffen…
…vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht und wenn die Vorschriften der §§ 62, 82 und 86 KFG eingehalten wurden. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden…
…der Vollziehung des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht." Angemerkt wird, dass den Verwender, der einen dauernden Standort des PKW im Ausland behauptet, die Pflicht zur Erbringung des Gegenbeweises trifft und dieser somit die erforderlichen Beweismittel beizuschaffen hat…
…ständig im Ausland aufhalten.") nicht zu entnehmen. Die Kinder des Bf. waren in der beschwerdegegenständlichen Zeit zwar bei der Kindesmutter haushaltszugehörig, die Kindesmutter hatte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum aber keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich, weil sie über keine Wohnung und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet…
…Lebenserfahrung entspricht, dass Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung eher wahrgenommen werden, als solche mit inländischer, vor allem wenn – wie im gegenständlichen Fall - das Mehrparteienhaus wenige Wohnungen und somit wenige Parteien beinhaltet und relativ abgegrenzt von anderen Wohnobjekten positioniert ist (siehe https://maps.google.at). Es erscheint…
…öffentlichem Verkehr im Inland u.a. nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist gemäß § 79 KFG 1967 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher…
…Fahrtenbuch geführt. Ab Mitte 2011, aufgrund der Vermietung der Wohnung in D/Y, hat sich die Bf überwiegend am gemeldeten inländischen Nebenwohnsitz beim Ehegatten sowie daneben auch mehrfach in Deutschland, in Land3 und sonst im Ausland auf Reisen aufgehalten, wobei sie jeweils immer nach Österreich…
…zweier Wohnungen (Nr. 4 und 5) registriert war (Mitteilung des deutschen FA v. 27.10.2008; deutsche Meldebestätigung); beide Töchter besuchten ab September 2009 ein Gymnasium in D/F (lt. Schulbesuchsbestätigungen). Im Streitzeitraum lebte die Bf vom Ehegatten getrennt, der von seiner Tätigkeit im Ausland…
…§ 37 bis 39) und wenn andere hier nicht interessierende Voraussetzungen gegeben sind. Die §§ 37 - 38 KFG 1967 regeln die Zulassung von Kraftfahrzeugen im Inland. Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen…
…1967 nicht im Bundesgebiet hat, setzt Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung voraus, aus denen sich hinreichend Anhaltspunkte ergeben, ob das Kfz bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG 1967 einem Ort im Ausland zugeordnet werden…
…jedoch habe er diese im Jahr 1992 im Schenkungswege erhalten und bestehe in dieser Wohnung das alleinige Wohnrecht der Mutter des Beschwerdeführers. Im Beschwerdezeitpunkt arbeite der Beschwerdeführer als Krankenpfleger (Medic) auf einer mobilen Ölplattform. Der Beschwerdeführer sei als Auslandsösterreicher registriert und seien auch seine Ausweise…
…der Zulassungsbesitzer und derjenige, der das Fahrzeug verwendet, als Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 1 BAO). Gemäß § 82 Abs. 8 KFG (Kraftfahrgesetz) gilt Folgendes: Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden…