…der möglichen Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeit als Mitunternehmer entzogen. Unter Betrachtung des tatsächlichen Geschäftsumfanges (Vermietung Appartements und Fremdenzimmer) der Bf wäre im Fremdvergleich für einen fremden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ohne Zweifel kein entsprechendes Einfamilienhaus nach dessen Wünschen, speziell auf seine familiären Wohnbedürfnisse zugeschnitten, errichtet worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Stadlauerstraße 39, 1220 Wien, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich, mit denen das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4…
…Wohnbereich integriert ist. Also allein aus der gesamten Planaufteilung der Wohnung mit der offenen Küche im oberen Wohnbereich ist ersichtlich, dass diese Immobilie primär für Wohnzwecke sehr repräsentativ ausgestattet ist und daher speziell auf Wohnbedürfnisse ausgelegt ist. Eine seriöse Aufteilung auf Dienstwohnung (Mieter der GmbH)…
…die keinen Wohnsitz darstelle bzw. nicht geeignet sei, einem dauernden Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen und gleichzeitig seinen bisherigen Wohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) im Haus der Eltern beibehalte, die Aufwendungen für die Unterkunft am Arbeitsort jedenfalls Werbungskosten darstellten, zu verstehen. Im Übrigen wurde seitens des Antragstellers…
… 3 Abs. 1 Z 7: Von der Besteuerung sind ausgenommen: Erwerbe eines Grundstückes unter Lebenden durch den Ehegatten oder eingetragenen Partner unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten oder eingetragenen Partner, soweit die Wohnnutzfläche 150…
…Februar 2015 wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass durch den Abschluss des Mietvertrages am 1.12.2012 in I ein eigener Hausstand gegründet worden sei und aufgrund der Größe der Mietwohnung, den Wohnbedürfnissen des Beschwerdeführers entsprochen werde. Somit sei nicht erkennbar, warum es im Jahr 2013…
…dass Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten und Ihrem Sohn eine den Wohnbedürfnissen für eine Familie entsprechende Wohnung in ***Bf-Adr1*** angemietet haben. Diese Wohnung verfügt laut Mietvertrag über eine Wohnnutzfläche von 77,16 m2 zuzüglich 18,60 m2 Terrasse. Mit Beginn Ihrer Beschäftigung in Österreich…
…13/0162). Maßgeblich ist vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung, wobei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (wiederum VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012 mit Verweis auf VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…
…13/0162). Maßgeblich ist vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung, wobei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (wiederum VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012 mit Verweis auf VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…
…Sinne des § 30 Abs. 1 Z. 1 lit. a EStG 1988 . Ein primärer Konnex von Aufwendungen zur Befriedigung privater Wohnbedürftnisse und damit die Tatbestandsverwirklichung des § 20 Abs. 1 Z. 1 EStG 1988 geht bei einer nachgelagerten Verwirklichung eines Einkunftstatbestandes nicht verloren. (Fellner/Zorn, ÖJZ 1996…
…13/0162). Maßgeblich ist vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung, wobei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem Wohnbedürfnis Rechnung zu tragen, maßgebliche Bedeutung beigemessen wird (wiederum VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012 mit Verweis auf VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024…
…Benützen einer Wohnung schließen lassen. Solche Anhaltspunkte liegen etwa vor, wenn Räumlichkeiten jederzeit zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses zur Verfügung stehen, oder aber wenn ein Steuerpflichtiger eine Wohnung nach eigenen Angaben bei gelegentlichen Aufenthalten im Inland tatsächlich benützt hat (VwGH 3.7.2003, 99/15/0104)…
…Raumangebot und Ausstattung, Zubehör und Außenanlagen weit über jene Anforderungen hinausgehen, die vom Durchschnitt der Bevölkerung an Wohnbedürfnisse gestellt werden (zB BFG 26.4.2016, RV/5100110/2012). Die bisherigen Erkenntnisse des VwGH enthalten einige Hinweise, in welchen Fällen von einem besonders repräsentativen Gebäude auszugehen…
…im Falle von Verlusten grundsätzlich Liebhaberei anzunehmen ist. Im Gegenzug entfiel im Klammerausdruck des § 1 Abs. 2 Z 1 die Wortfolge "Wirtschaftsgüter, die der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses dienen". Mit der neuen Formulierung sollte die Umschreibung der Vermietungsobjekte, die unter § 1 Abs. 2 LVO fallen…
…Befriedigung des Wohnbedürfnisses des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen regelmäßig verwendet werden; 5. die vermieteten Wohnräume nach dem Tod des bisherigen Mieters nicht mehr einem dringenden Wohnbedürfnis eintrittsberechtigter Personen (§ 14 Abs. 3) dienen; 6. die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters…
…eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu, dem Wohnbedürfnis des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen (vgl VwGH 19.12.2012, 2009/13/0012; 24.09.2007, 2006/15/0024…
…6, 8, 10 und 12 stellen auf Wohnräume, ein dringendes Wohnbedürfnis uä. ab, was ihre Anwendung auf das gegenständliche Bestandverhältnis de facto ausschließt. Auch ist für den Betreiber des Einkaufszentrums ein dringender Eigenbedarf im Sinne der Ziffer 9 nicht vorstellbar und scheidet somit auch dieser…
…Eigentum, sowie familienrechtliche Ansprüche. - Wird jedoch eine Wohnung durch den Eigentümer vermietet und begibt er sich damit der Möglichkeit, diese Wohnung für eigene Wohnbedürfnisse jederzeit benutzen zu können, begründet die vermietete Wohnung für den Vermieter keinen Wohnsitz. - Das Innehaben einer Wohnung muss unter Umständen erfolgen…
…erworben hat. Das Motiv der Schenkung vom 16.7.2014 lag in der gemeinsamen Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch die Vertragsteile zur Bedeckung der persönlichen Wohnbedürfnisse. Aufgrund des Todes von Frau j b erwies sich die Errichtung der geplanten Kleinwohnanlage aus Finanzierungsgründen als nicht mehr durchführbar…
…in diesen Gebieten wohnende Bevölkerung weiterhin in innerstädtischen Bereichen, in denen Kurzparkzonen eingerichtet werden, ihre Wohnbedürfnisse befriedigt. Angesichts der Parkraumknappheit in zentralen städtischen Lagen bildet es einen sinnvollen Ausgleich für die in diesen Lagen der Bevölkerung erwachsenden verkehrsbedingten Nachteile, wenn ihnen bevorzugte Parkmöglichkeiten eingeräumt werden" …