…mehrfach die Feststellung getroffen, dass Kurse für NLP keine berufsspezifische Fortbildung darstellen und daher nicht zu Werbungskosten führen können, da das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist und in erheblicher Weise auch der privaten Lebensführung dient (vgl. z.B. wiederum Erkenntnis vom…
…Weiterbildung für zweites Standbein ist davon auszugehen, dass es sich um ein Seminar mit der Spezialisierung auf Naturheilkunde gehandelt hat. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass sämtliche Seminare Bildungsmaßnahmen sind die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind. Die Seminare sind auf keinen konkreten Teilnehmerkreis…
…im Rahmen der Tätigkeit als Krankenpflegerin vorliegt, sondern das vermittelte Wissen von allgemeiner Natur ist, spricht auch der Umstand, dass die Ausbildung nicht nur von Angehörigen der Berufsgruppe der Bf sondern von Angehörigen verschiedenster Berufsgruppen besucht werden kann. Die Ausbildung zur TEH-Praktikerin erfordert weder…
…vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit anwendbar sei. In Anwendung der vom Verwaltungsgerichtshof im vorangeführten Erkenntnis aufgestellten Grundsätze auf den im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhalt ist auch bei Kursen im Bereich Mediation davon auszugehen, dass die erworbenen Kenntnisse allgemeiner Natur…
…das im Rahmen der streitgegenständlichen Ausbildung vermittelte Wissen von allgemeiner Natur sei und somit keine berufsspezifische Ausbildung darstelle. Im Vorlageantrag vom 12. Februar 2015 wendete die Beschwerdeführerin dagegen ein, dass Fortbildungskosten bereits dann vorlägen, wenn sie der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung der…
…dass die Ausbildungsinhalte und das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit (privat) anwendbar sind und es sich bei einem derartigen Kurs um keine berufsspezifische Fortbildung handelt. Seitens des BFG wird eine fördernde Wirkung der Ausbildung für die…
…dass die Trainings- und Workshopinhalte und das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Natur und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit (privat) anwendbar sind und es sich bei derartigen Kursen um keine berufsspezifische Fortbildung handelt. Seitens des BFG wird eine fördernde Wirkung der Ausbildung für…
…sich der Teilnehmerkreis aus Angehörigen verschiedener Berufsgruppen zusammensetzt, da daraus abgeleitet werden kann, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen abgestellt war (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226; BFG 14.1.2019…
…Aus dem Kursprogramm und den Angaben auf der Homepage des Kursanbieters lassen sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes weder für die Tätigkeit des Bf.s spezifische Inhalte ableiten und wird in den Kursen Wissen von sehr allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit vermittelt…
…Die Angaben der Seminaranbieter im Internet würden eindeutig darauf hindeuten, dass die Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht werden könnten und dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Natur sei. Der Beschwerdeführer wurde zwecks Beurteilung der beruflichen Veranlassung um Vorlage geeigneter Unterlagen…
…Darüber hinaus handle es sich bei dem besuchten Kurs um ein Selbsterfahrungsseminar. Das in derartigen Seminaren vermittelte Wissen sei von allgemeiner Natur und könne sowohl im privaten wie auch im beruflichen Lebensbereich Anwendung finden, sodass – auch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – diese Kosten nicht abzugsfähig…
…der Absolvierung einer Fortbildung während der Zeit der Arbeitslosigkeit Werbungskosten vorliegen. Werden Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht, ist davon auszugehen, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von sehr allgemeiner Art ist und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit eines Teilnehmers abstellt (vgl VwGH…
…wenn sich der Teilnehmerkreis aus Angehörigen verschiedener Berufsgruppen zusammensetzt, da daraus abgeleitet werden kann, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen abgestellt war (vgl. VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226). Anhand der…
…keine berufsspezifische Bildungsmaßnahme vorliegt, spricht auch die Tatsache, dass derartige Lehrgänge von Angehörigen verschiedenster Berufsgruppen besucht werden, woraus abgeleitet werden kann, dass das in diesen Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Art war (vgl auch UFS 14.2.2008, RV/0634-I/07; UFS 25.6…
…zwar grundsätzlich für verschiedene berufliche Bereiche dienlich sein, dennoch führe dieser Umstand nicht dazu, dass das vermittelte Wissen von allgemeiner Art gewesen sei. Vielmehr hindere ein anderweitiger beruflicher oder auch privater Zusatznutzen nicht die Absetzbarkeit der Kosten, wenn die berufliche Erforderlichkeit zu bejahen sei und…
…sich der Teilnehmerkreis aus Angehörigen verschiedener Berufsgruppen zusammensetzt, da daraus abgeleitet werden kann, dass das in den Kursen vermittelte Wissen von allgemeiner Art und nicht auf die spezifische berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen abgestellt war (VwGH 31.5.2011, 2008/15/0226; BFG 14.1.2019…
…wissenschaftliche und/oder technologische Unsicherheit zu klären oder zu beseitigen bzw. eine Fragestellung von allgemeiner Relevanz zu klären und den Stand des Wissens zu mehren, stellt sich im Wesentlichen als eine Beantwortung von Tatfragen im Wege der Beweiswürdigung (§ 167 Abs 2 BAO) dar (BFG 24…
…und Konfliktfähigkeit zu verbessern, an den erwähnten Bildungsmaßnahmen teilnehmen kann, richtet sich das Bildungsangebot in Wahrheit an jedermann. Inhalt und Ziel der begehrten Werbungskosten sind von sehr allgemeiner Natur und für sämtliche Personen von Interesse, die sich mit der Bewältigung von Stress, Burnouts, Mobbing, Rückenproblemen…
…umsetzbar. Für den Beschwerdeführer stelle sich das Projekt 6 als Paradebeispiel einer Produktentwicklung mit neuen Ansätzen und zugehörigem Forschungsanteil dar. Für die FFG erscheine offenbar bereits die Anwendung von Naturgesetzen nur mehr anspruchsvolles Engineering ohne Forschungsnotwendigkeit zu sein. Die Projektdarstellungen seit Ersteinreichung zur Forschungsprämie 2018…
…innovativ tätig war, müssen alle Kriterien des Frascati-Manuals vorliegen um eine Forschungsprämie zu beanspruchen. Der allgemeine Stand des Wissens bzw. der Technik sei im gegenständlichen Fall nicht erweitert worden. Das Privatgutachten von ***Privatgutachter1*** sei ausreichend gewürdigt worden. Es sei allerdings nicht nachvollziehbar, wie der…