…Wie vom VwGH zur Rechtslage in Oberösterreich klar ausgeführt, muss die Beurteilung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise erfolgen, da gem. § 21 Abs. 1 BAO für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend ist. Das Höchstgericht bestätigte für Oberösterreich…
… 31). Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen…
…Wirtschaftliche Betrachtungsweise: Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht…
…0273), dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne des § 21 Abs. 1 BAO zwar im Bereich des Kapitalverkehrsteuergesetzes in den Hintergrund tritt, weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Stets wurde dem aber angefügt, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch im Bereich der Verkehrsteuern immer dann gilt…
… 21 BAO im Steuerrecht und Steuerverfahren nicht übernommen werden. C. Spekulationsgeschäft Bei entsprechend gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 Abs 1 BAO) – ohne sich allzu sehr an die Buchstaben der "Terms and Conditions" einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft zu klammern – kann durchaus von einem (steuerpflichtigen) Spekulationsgeschäft innerhalb eines Jahres…
…Körperschaft" die in § 21 Abs 1 BAO enthaltene "wirtschaftliche Betrachtungsweise" zum Tragen kommt oder nicht. Nach dieser Bestimmung ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Der Bf ist grundsätzlich zuzubilligen, dass das österreichische Abgabenrecht…
…Allgemeinen mit der Übertragung des Eigentums verbunden sei, es sei denn, die sogenannte wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO greife Platz. In seinem Urteil vom 09.09.2015, XI-R-21/13, habe der BFH ausgeführt, die Übertragung der Verfügungsmacht richte sich nach dem…
…von laufenden Verlusten auf Basis der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 Abs. 1 BAO in eine - verpönte - Verteilung von Verlusten aus früheren Perioden vor. Sie deute eine Abrede über die laufende Ergebnisverteilung in wirtschaftlicher Betrachtung als unzulässige Teilnahme an Verlusten aus Vorperioden. C) Rechtliche Würdigung 1…
…wirtschaftliche Betrachtungsweise gemäß §§ 21 f BAO an. Aus § 21 BAO könne nicht abgeleitet werden, dass sich die Behörde über die tatsächlichen Gegebenheiten eines Einzelfalls hinwegsetzt und ein fingiertes Geschehen der Besteuerung zugrunde legt (vgl. Ritz, Kommentar BAO 2014, 5. Auflage 2014, RZ 13 zu § 21…
… 106 Abs 3) und für seine Kinder (§ 106) leistet. Gemäß § 21 Abs 1 BAO (Bundesabgabenordnung) ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Sachverhalt: Aufgrund des Ergebnisses des vorgelegten Verwaltungsaktes und des…
…Bf.) wurde vorerst antragsgemäß zur Körperschaftsteuer 2006 bis einschließlich 2009 veranlagt. Im Zuge einer im Jahr 2015 am Sitz der Bf. durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO ua die Körperschaftsteuer 2006-2010 betreffend, wurde - soweit für das Beschwerdeverfahren von Relevanz- die Feststellung getroffen…
…Obschon die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Bereich des Gebührenrechtes in den Hintergrund tritt, ist kein Abgabengebiet von vornherein zur Gänze davon ausgeschlossen (Fellner, a.a.O., unter Hinweis auf die Entscheidung des VfGH vom 16. Juni 1979, B 421/77). Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist…
…21 Abs. 2 BAO jener der wirtschaftlichen Betrachtungsweise vor, sodass bei Anknüpfung des Abgabenrechts an Vorschriften anderer Regelungskreise für eine von dem Recht, an das angeknüpft wird, abweichende Begriffsinhaltsdeutung kein Raum ist (VwGH 7.12.1994, 93/13/0009) (siehe auch: Fellner, w.o., § 1…
…September 2014, 2013/16/0025 aus: Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne des§ 21 Abs. 1 BAO tritt zwar im Bereich des Kapitalverkehrsteuergesetzes in den Hintergrund, weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Eine solche Betrachtungsweise gilt aber auch im Bereich des Verkehrsteuerrechts immer dann, wenn…
…nicht richtig erweist. Gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO hat die Festsetzung zu erfolgen, wenn der Antrag auf Festsetzung binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des selbst berechneten Betrages eingebracht ist. Über Anfrage des Finanzamtes vom 1.7.2011 gab die Bf…
…0273), dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd § 21 Abs. 1 BAO zwar im Bereich des Kapitalverkehrsteuergesetzes in den Hintergrund tritt, weil das Gesetz an bestimmte Rechtsvorgänge anknüpft. Stets wurde aber dem aber angefügt, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise auch im Bereich der Verkehrsteuern immer dann gilt, wenn…
…zu § 1 GrEStG 1987 mit weiteren Verweisen). Nach § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Kein Abgabenrechtsgebiet ist von vornherein zur Gänze von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen…
…zu § 1 GrEStG 1987 mit weiteren Verweisen). Nach § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Kein Abgabenrechtsgebiet ist von vornherein zur Gänze von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ausgeschlossen…
…sind. […] d) Eigene Erwägungen Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Nach der Rechtsprechung des VwGH hat die wirtschaftliche Betrachtungsweise somit der Beurteilung des Sachverhaltes…
…Betrachtungsweise nicht um den entgeltlichen Erwerb einer Beteiligung durch den Vater der bP, sondern um die freigiebige Schenkung mit Bereicherungsvorsatz vom Vater an die bP gehandelt hat. Nach VwGH 12.11.2019, Ra 2018/16/0122, ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO…