…2013-14, gemäß § 309 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. In der Folge hat die Bf beim Zollamt Wien durch ihren Vertreter mit Schreiben vom 24.03.2015 eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist beantragt. In der Begründung führt die Bf aus, ihr sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse vertreten durch S GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, AdresseVertreter, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. August 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 18.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18.11.2013 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 7.11.2013 auf Neuberechnung…
…Einbringungsform, jedoch besteht keine verfahrensrechtliche Verpflichtung einer Behörde, E-Mails umgehend zu beantworten. Bei einer nur 14 Tage umfassenden Wiedereinsetzungsfrist wäre es demnach bei gehöriger Aufmerksamkeit geboten gewesen, sich durch persönliche Kontaktaufnahme mit der Behörde rasch Kenntnis davon zu verschaffen, weshalb diese Zahlungsaufforderungen erlassen wurden…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Zurückweisung eines Antrages vom 27.01.2025, eingebracht am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***VBf1***, ***VBf1-Adr***, betreffend Beschwerde des Revisionswerbers vom 22. Mai 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom ***DB*** betreffend Einkommensteuer 2021 über den Antrag des…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Rechtssache des A, vertreten durch Rechtsanwalt **** 6020 Innsbruck betreffend den Antrag vom 16.8.2019 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO beschlossen: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK I.) Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 11. Juli 2025, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 30. Juni 2025, GZ. MA67/GZ/2024, mit dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik als Vorsitzenden, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner und die Laienrichter Erwin Agneter und Manfred Schuckert, über die Beschwerde vom 02.07.2020 des Bf., Adresse, vertreten durch Stb., Adresse, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag AS, vom 29. September 2016 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist, zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
…dem Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 71 Abs. 3 AVG nachzuholen habe, widrigenfalls der Wiedereinsetzungsantrag - wie bei mangelnder Berechtigung zur Antragstellung oder Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - zurückzuweisen sei. Die versäumte Handlung dürfe demnach nicht erst nach dem Wiedereinsetzungsantrag nachgeholt werden. Es mache aber nichts aus, wenn die versäumte Handlung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***STB**, ***Adr1***, vom 5. Mai 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich, dieses vertreten durch ***AV1*** und Dr. ***AV2**, vom 4. April 2022 betreffend Abweisung…
…Antrag vorgebrachten Grund bleibt die Partei gebunden. Das Auswechseln des Wiedereinsetzungsgrundes im Stadium der Beschwerde käme der Stellung eines neuerlichen, anders begründeten Antrages auf Wiedereinsetzung gleich, der außerhalb der Wiedereinsetzungsfrist erfolge und daher unbeachtlich wäre (vgl. VwGH 17.3.2015, Ra 2014/01/0134; vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECA Schreiner und Stiefler Steuerberatung GmbH, Wiener Straße 86-88/2/13, 3500 Krems/Donau, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf2*** wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener Tourismusförderungsgesetzes vom 17. Juni 1955, LGBl. für Wien Nr. 13, in der derzeit geltenden Fassung (WTFG), in Zusammenhalt mit § 9…
…95/14/0050). Fristrelevant ist dabei jedoch, wann die Partei die Fristversäumung erkennten konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (vgl etwa VwGH 26. Juni 2018, Ro 2018/16/0014; VwGH 24…
…BAO rechtzeitige - Beschwerde vom 8.4.2026. Darin wird geltend gemacht, dass die belangte Behörde mit einem unzulässigen Zirkelschluss argumentiere, indem sie die Wiedereinsetzung in die Wiedereinsetzungsfrist mit der Begründung verweigert, dass eben diese Frist abgelaufen sei. Zudem sei die dreimonatige Frist des § 308 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 7.1.2019 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 29.11.2018…