…eingebrachte Berufung wurde vom Finanzamt im gleichen Monat zurückgewiesen. Somit ist dem Finanzamt Recht zu geben, dass die dreimonatige Wiedereinsetzungsfrist spätestens am 2.11.2005 zu laufen begonnen hat, da die tatsächliche Einbringung der Berufung belegt, dass zu diesem Zeitpunkt keine Dispositionsunfähigkeit mehr bestanden hat…
…2013-14, gemäß § 309 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. In der Folge hat die Bf beim Zollamt Wien durch ihren Vertreter mit Schreiben vom 24.03.2015 eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist beantragt. In der Begründung führt die Bf aus, ihr sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse vertreten durch S GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, AdresseVertreter, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 13. August 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 18.12.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 18.11.2013 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 7.11.2013 auf Neuberechnung…
…Einbringungsform, jedoch besteht keine verfahrensrechtliche Verpflichtung einer Behörde, E-Mails umgehend zu beantworten. Bei einer nur 14 Tage umfassenden Wiedereinsetzungsfrist wäre es demnach bei gehöriger Aufmerksamkeit geboten gewesen, sich durch persönliche Kontaktaufnahme mit der Behörde rasch Kenntnis davon zu verschaffen, weshalb diese Zahlungsaufforderungen erlassen wurden…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…
…erscheinen lassen. Da der Irrtum über eine wirksame Verlängerung der Berufungsfrist erst im Zeitpunkt der Zustellung des Zurückweisungsbescheides am 15. 9. 2005 weggefallen sei, sei der Wiedereinsetzungsantrag innerhalb der dreimonatigen Wiedereinsetzungsfrist des § 308 Abs. 3 BAO gestellt worden. 1.3. Mit Bescheid vom 26. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Zurückweisung eines Antrages vom 27.01.2025, eingebracht am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***VBf1***, ***VBf1-Adr***, betreffend Beschwerde des Revisionswerbers vom 22. Mai 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom ***DB*** betreffend Einkommensteuer 2021 über den Antrag des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 1. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 1. Februar 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Rechtssache des A, vertreten durch Rechtsanwalt **** 6020 Innsbruck betreffend den Antrag vom 16.8.2019 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO beschlossen: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., x, S10 , y, vertreten durch B, S2, gegen den Bescheid vom 21. Februar 2007 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien, ErfNr. S3, betreffend Wiedereinsetzungsbescheid (§ 308 BAO), Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK I.) Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 11. Juli 2025, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 30. Juni 2025, GZ. MA67/GZ/2024, mit dem…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GmbH, Adresse, vertreten durch XY, Rechtsanwalt, Adresse, vom 18. Dezember 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 14. November 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik als Vorsitzenden, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner und die Laienrichter Erwin Agneter und Manfred Schuckert, über die Beschwerde vom 02.07.2020 des Bf., Adresse, vertreten durch Stb., Adresse, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag AS, vom 29. September 2016 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist, zu Recht erkannt: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des FA betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO betreffend Berufung gegen den Einkünftefeststellungsbescheid 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Dr. Gerhard Kohler, Steuerberatungsg.m.b.H., 1050 Wien, Schönbrunnerstr. 53, vom 3. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. September 2006 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den…
…dieses Hindernis weg, sobald die Partei diesen Irrtum als solchen erkennen konnte und musste. Für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist kommt es somit auf den Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums an (VwGH 16.3.2005, 2003/14/0005). Im konkreten Fall behauptet der Bw. sinngemäß…