…2008, 2009 und 2010. Wie ersuchen um Neuberechnung der Einkommensteuer und um Ausstellung neuer Bescheide für die Jahre 2008, 2009 und 2010." In dem diesen Wiederaufnahmeantrag abweisenden Bescheid vom 06.05.2013 führt das Finanzamt begründend aus, dass das Wiederaufnahmeverfahren nicht den Zweck hätte, allfällige…
…MU1 einen Zurückweisungsbescheid zur Berufung vom 17.4.1997 erlassen. Weiter wird im Wiederaufnahmsantrag ausgeführt: „Der nunmehr vorliegende Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes für den bezirk Bezirk erklärt den Grundlagenbescheid 1989 vom 10.02.1997 – mangels gültigem Bescheidadressaten – zu einem Nichtbescheid und weist die Berufung als unzulässig…
Als im Jahr 2008 der ggstdl. Wiederaufnahmsantrag gestellt wurde und der angefochtene Bescheid in Sachen Zurückweisung der beantragten Wiederaufnahme erging, lautete § 304 BAO aF: „§ 304. Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, sofern ihr nicht ein a) innerhalb des Zeitraumes, bis zu…
…auszugleichen, hätte ich auf diese Weise gleich den gesamten Rückstand abdecken können bzw. die Ratenvereinbarung vom 23.7.2007 erst gar nicht benötigt (…) “ IV. Mit dem hier angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Wiederaufnahmsantrag ab, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, dass…
…Begründung lautete (auszugsweise): "1.1 Zur historischen und teleologischen Interpretation des § 304 lit. b iVm § 295 Abs. 4 BAO Wie bereits im Wiederaufnahmeantrag ausführlich dargelegt, kann im konkreten Fall der im § 304 lit. b BAO angesprochene Bescheid nur jene Berufungsentscheidung sein, mit der sich herausstellte…
…unterbleiben (Ritz aaO § 303 Tz 66). Gemäß § 304 BAO idF BGBl I 2013/14 ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmsantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Entsprechend § 264 Abs. 5 BAO idF BGBl. I 2016/117 obliegt…
…jedenfalls auszuschließen. Vielmehr könne nur davon ausgegangen werden, dass die Wiederaufnahmswerberin über den nunmehr als Wiederaufnahmetatbestand eingewandten Sachverhalt bereits im Jahr 2004 Kenntnis hatte. Damit sei der Wiederaufnahmeantrag auch nicht innerhalb der Frist gemäß 303 Abs. 2 BAO und daher verspätet eingebracht. Ob bzw. inwieweit…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Frau X , Adresse1 , vertreten durch Frau Y , Rechtsanwältin, Adresse2 , zu Recht erkannt: Der Antrag der Frau X, vertreten durch Frau Y, Rechtsanwältin, auf Vorlage der Beschwerde der Frau Y gegen die Bescheide des…
…weil das Dokument kein Bescheid ist, auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (578) aufzuheben. Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen. Gem. § 304 BAO ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…August 2015 gegen den mit 03.07.2015 datierten Bescheid des Finanzamtes A , mit welchem der Wiederaufnahmsantrag hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagungen) 2007 bis 2013 vom 10. September 2014 zurückgewiesen worden war, mittels des Vorlageberichtes vom 16.11.2015 an das Bundesfinanzgericht, beim Bundesfinanzgericht anhängig gemacht hat…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
…zugestellt." 1.3. Zurückweisungsbescheide vom 19. Juni 2013 Das FA wies mit zwei Sammelbescheiden alle Anträge als verspätet zurück und begründete dies wie folgt: Die Anträge seien vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Frist zu stellen. Nach Eintritt der Verjährung sei eine…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Schabetsberger und Dipl. Ing. Christoph Bauer in…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mitsch Grebner & Partner SteuerberatungsgesmbH & Co KG, Bahnhofstraße 5, 5400 Hallein gegen den Bescheid des FA Linz vom 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) wegen der Zurückweisung eines Antrages vom 27.01.2025, eingebracht am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi betreffend den Wiederaufnahmeantrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 13. Mai 2022 in Bezug auf das Erkenntnis BFG vom 30. März 2021, Zahl RV/Zahl1/2021, auf Grund des Straferkenntnisses der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, vom 19…
…berücksichtigt wurde und diese fehlende Berücksichtigung vom AbgPfl - mangels Kenntnis des Umstands - auch nicht mittels Beschwerde gegen den Bescheid bekämpft werden konnte. Nach dem vorliegenden Erk kann ein solcher Umstand dagegen mittels Wiederaufnahmeantrag releviert werden. Darüber hinaus wäre dem AbgPfl eine Behauptungs- und Nachweislast dafür…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Frau Bf., X., vertreten durch WP, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03. Dezember 2013, Erf.Nr. x/x, betreffend 1) Wiederaufnahme einer Grunderwerbsteuer und…