… 303 Abs 1 BAO wieder aufgenommen und ein neuer Sachbescheid ohne Berücksichtigung von Werbungskosten iZm der Berufsunfähigkeitsversicherung am 16.10.2019 erlassen (siehe dazu oben: Ausführungen bzgl Abweisung der Beschwerde gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2016). Gegen diesen Einkommensteuerbescheid 2016…
…existent. Damit liegen die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO auf Antrag nicht vor und war daher spruchgemäß zu entscheiden. Das Beschwerdevorbringen, wonach die bei der Betriebsprüfung im Jahre 2016 angeführten Werbungskosten explizit mit der Begründung des Prüfers…
…zu beheben. Mit Bescheid vom 29.07.2013 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO ab und führte aus, dass mit Bescheid (Anmerkung: des Magistrates) vom 12.04.2012 die Eingabe vom 23.03.2012 abschließend erledigt worden…
…Ende Dezember des Jahres 2003 fast täglich vertreten zu haben. Mit Bescheid vom 20. November 2013 wurde der Wiederaufnahmsantrag vom 17. Oktober 2013 mit der Begründung zurückgewiesen, er sei verspätet eingebracht worden, weil der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO (in…
…nicht dafür geeignet, das Vorliegen einer neuen Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO nachzuweisen, was allerdings notwendig gewesen wäre, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 2013 und 2014 begründen zu können. Dem Vorbringen in den Vorlageanträgen, demnach es…
…sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen ist (vgl. VwGH…
…Juni 2006. Sowohl der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid als auch der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 19. Juni 2006 sind in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2010 brachte der Beschwerdeführer (unter anderem) einen "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO ein. Zur…
…Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 1 BAO setzt nicht nur das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel voraus, sondern hängt auch von der weiteren Voraussetzung ab, dass die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens seinerzeit einen…
…dass er durch das Finanzamt sowie durch den UFS absolut gesetzwidrig besteuert worden sei. Der Bf. habe daher um Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer iSd § 303 Abs. 1 BAO ersucht. Dieser Rechtssatz des VwGH in dem Erkenntnis vom 15.9.2016, Zl. 2013/15/0297…
…mwN). Ebenso wenig kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf den Vorfragentatbestand gemäß § 303 Abs. 1 lit. c BAO begründet werden. Dies insbesondere, als eine abweichende Vorfragenentscheidung nur dann einen Wiederaufnahmsgrund darstellt, wenn die Abgabenbehörde an die Entscheidung der Hauptfragenbehörde gebunden (vgl. VwGH 30.3.1998…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 16. August 2011 stellte der Bf. gemäß § 303 Abs. 1 BAO (idF. vor BGBl. I Nr. 14/2013) einen Antrag auf Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zur Einkommensteuer für das Jahr 2003…
…Beschwerde vom 27. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 31. Mai 2017 betreffend Zurückweisung der Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2008 gem. § 303 Abs. 1 BAO sowie auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2008 und 2015, Steuernummer …
…Mitglieder und sind bei diesen der persönlichen Einkommensbesteuerung zu unterziehen. 3.1.3.Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2008 : § 303 Abs. 1 und 2 BAO lautet: "(1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden…
…2010 unter dem Betreff "Antrag gem. § 295a BAO bzw. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO betreffend Bescheid AVN 2005" wurde ausgeführt, dass aufgrund des Erkenntnisses des VwGH vom 23.9.2010, 2007/15/0206, neue entscheidende Tatsachen zum Vorschein gekommen seien…
…Erlassung des an den Rechtsvertreter gerichteten Haftungsbescheides eine Verlängerung der Verjährungsfrist eingetreten ist, kann daher dahingestellt bleiben. Der Einwand der bereits eingetretenen Verjährung erweist sich damit als unbegründet. 3.2. Wiederaufnahme Nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf…
…28.2.2011 1. über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend den Einkommensteuerbescheid 2005 sowie 2. über die Abweisung des Antrages gemäß § 295a BAO vom 23.12.2010 auf Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2005 …
…Er beantrage daher die Wiederaufnahme des Verfahrens und stelle den Antrag, die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 aus dem Rechtsbestand zu nehmen. Mit Bescheid vom 28.2.2011 wies das Finanzamt den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 29.12.2010…
…oben wiedergegebene Beschwerde. Strittig ist, ob der Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Haftung wegen behaupteter neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel (Neuerungstatbestand im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) mit dem gegenständlichen Bescheid zu Recht abgewiesen wurde. Dazu bringt der Bf…
…des § 303 Abs. 1 BAO unter Anführung von VwGH-Judikatur zu verstehen sei, weiters Folgendes: [Grafik] [Grafik] 5.) Auf Grundlage der Feststellungen der Außenprüfung nahm das Finanzamt mit Bescheiden vom 20.01.2014 jeweils eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich der Verfahren…
…Verfahren kann ua. von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte (§ 303 Abs. 1 BAO…