…235 Rz 15). Trotz Vorliegens eines rechtskräftigen Bescheides sind die Erstattung von Abgaben oder das Wiederaufleben der Zollschuld zulässig. Die Bestimmungen des unionsrechtlichen Zollrechts stellen in ihrer Systematik darauf ab, eine (einmal) entstandene Zollschuld in richtiger Höhe einzuheben. Das Zollrecht schließt daher die Änderung rechtskräftiger…
…ist Zollschuldner die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; die Personen die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln. Gemäß Art. 78 Abs. 1 ZK Die Zollbehörden können nach der…
…98). Entsprechend der nach hL (siehe nur Huchatz in Witte5, Art 242, R3)und Judikatur des EuGH sind die Ausschlussgründe des Art 220 Abs 2 Iit b ZK auch bei Wiederaufleben einer Zollschuld iSd Art 242 ZK beachtlich. Dies auch, wenn die ursprüngliche Zollschuld gem…
…insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. … (6) Werden Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstattet, tritt strafbefreiende Wirkung hinsichtlich vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur unter der weiteren Voraussetzung insoweit…
…worden ist. Die wiederauflebende, gleichwohl aber alte Zollschuld ist buchmäßig zu erfassen, festzusetzen und mitzuteilen, und zwar durch nachträgliche buchmäßige Erfassung. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…Art. 242 ZK wieder auf. Die wiederauflebende Zollschuld werde daher gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK buchmäßig erfasst, festgesetzt und mitgeteilt. Der Bescheidbegründung ist zu entnehmen, die ursprüngliche Einreihung unter die Position 3918 9000 90 (Zollsatz 6,50 %) habe sich als zutreffend herausgestellt. U.a…
…näher dargestellte Zollschuld gemäß Art. 203 Zollkodex (ZK) im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses geltend. Begründens wurde ausgeführt, er habe am 9. Mai 2012 hinsichtlich der unter MRN: 12DE245227456515M5 und 12DE245227452433M4 zum Versandverfahren angemeldeten Waren durch seine Anweisungen bewirkt, dass diese Waren nicht bei der Bestimmungszollstelle Wien…
…Fahrzeugs einschließlich der dazugehörigen Zoll- und Frachtpapiere (Versandschein T1, CMR-Frachtbrief mit dem Vermerk "ATTENTION! CUSTOMS GOODS") durch die Bf. und die nachfolgende Reparatur des Fahrzeugs durch diese. Unbestritten ist auch die Nichtstellung des Fahrzeugs beim Zollamt Salzburg und die Enstehung einer Zollschuld für diese…
…die Zollschuld nach Art 203 ZK entstanden. Gemäß Art. 865 erster Absatz ZK-DVO stellen die Zollanmeldung einer Ware oder jede andere Handlung mit den gleichen Rechtswirkungen sowie die Vorlage eines Dokuments zur Bescheinigung durch die zuständigen Behörden ein Entziehen der Ware aus der zollamtlichen…
…Zur Unzulässigkeit der Revision: Betreffend eine Revision gegen ein Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts an den Verwaltungsgerichtshof bestimmt Art.133 Abs.4 B-VG in der ab 1.1.2014 geltenden Fassung, dass eine solche zulässig ist, wenn es um die Lösung einer Rechtsfrage geht, der grundsätzliche…
…und von einem verständigen Abgabenschuldner nicht erkannt werden konnten, einen Anspruch darauf, dass von der Nacherhebung der Zölle abgesehen wird (EuGH 18.10.2007, RS C-173/06). Die Zollbehörden müssen somit selbst die Grundlage, auf der das Vertrauen des Zollschuldners beruht, geschaffen haben. Fälle…
…vom 26. Februar 2015 der KG zugerechnet wurde, während im vorliegenden Revisionsfall der Revisionswerber selbst als Zollschuldner angesprochen wird, ändert nichts an der Erfüllung des Tatbestandes des Art. 203 Abs. 3 zweiter Anstrich Zollkodex durch den Revisionswerber, denn der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass das…
…Betrugsbekämpfung (OLAF) und der slowakischen Behörden, wie in der genannten Beschwerdevorentscheidung näher ausgeführt, wird verwiesen. Die Inanspruchnahme des Bf. als Zollschuldner ergibt sich verschuldensunabhängig aus der ihn treffenden Pflicht zur ordnungsgemäßen Beendigung des Versandverfahrens. Die Berechnung der Eingangsabgaben erfolgte anhand der den Speditionsakten entnommenen Rechnungen…
…als Zollschuldnerin vor, noch ist die Bfin als direkte Vertreterin der Y. als Zollschuldnerin anzusehen. Der angefochtene Bescheid war daher aufzuheben. V. Zulässigkeit einer Revision Die ordentliche Revision ist unzulässig, da keine Rechtsfrage iSd. Art. 133 Abs. 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche…
…4 leg.cit. kann die Mitteilung einer aufgrund einer Handlung entstandenen Zollschuld, die im Zeitpunkt als sie begangen wurde, strafbar war, unter den Voraussetzungen die im geltenden Recht festgelegt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Absatz 3 erfolgen. Nach § 74 ZollR-DG beträgt die…
…wurde eine laufende Warenbeschau in Abrede gestellt und ausgeführt, dass Kontrollen lediglich bei ca. 1% der Anmeldungen durchgeführt werden. Eine Beschau der Waren sei in den Abfertigungsunterlagen nicht dokumentiert. Im Übrigen gehe das Zollamt davon aus, dass es an die Tatsachenfeststellungen des Strafgerichtes gebunden sei…
…Großbritannien verpackt sowie in einen LKW verladen und damit das Finanzvergehen der Abgabenhehlerei begangen hat. Damit hat der Bf. auch den im bekämpften Abgabenbescheid bzw. in der Beschwerdevorentscheidung näher dargestellten abgabenrechtlichen Tatbestand erfüllt. Die Geltendmachung der Zollschuld und Abgabenerhöhung erfolgte daher zu Recht. Wenn mehrere…
…in Höhe von € 55.199,45 (2002: € 16.427,45 + 2003: € 38.772,00) bewirkt, indem er [wohl unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt] gegenüber dem österreichischen Fiskus Betreuungshonorare und Provisionseinnahmen nicht [angezeigt bzw.] offengelegt habe und hiedurch fahrlässige…
Wissentlich handelt gemäß § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Absichtlich handelt gemäß § 5 Abs. 2 StGB ein Täter, wenn es…
Nach der Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes hat die Bf. angesichts all dieser oben unter a) bis f) dargelegten Umstände nicht alle Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass ihr Handeln nicht zu einer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt: Die von der Bf. zollabgefertigten Waren hat ein ihr unbekannter…