…Jänner 2000 (welcher unter der ErfNr, bereits beim Finanzamt erfasst war) in Höhe von S 1,000.000,- (entspricht € 72.672,83) mit S 1,142.770,00 (entspricht € 83.048,33) fest. Am 21. Mai 2007 wurde die Stiftung widerrufen. Am 31…
…annähernd jene Steuerbelastung erreicht werden, die den Stifter auch ohne Gründung der Stiftung getroffen hätte (siehe beispielsweise die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 1132 d. Beilagen XVIII. GP, betreffend die Vorgängerbestimmung des § 32 Z 4 lit b EStG 1988). Beim hier in Rede stehenden Widerruf gem. …
…ob die bei Widerruf der Stiftung geltende Kürzungsbestimmung des § 32 Z 4 lit b EStG 1988 idF vor SchenkungsMG bzw. des § 27 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 idF SchenkMG (BGBl I 85/2008), auch im Falle der Auskehrung des Vermögens an den Stifter als…
…in keiner Weise in der Verwaltung und Anlage des Vermögens eingeengt und diese sind in sein freies Ermessen gestellt. Insbes. besteht auch keine Versicherungspflicht in Bezug auf das Stiftungsvermögen. … Art. 18: Widerruf und Auflösung der Stiftung: a) ein Widerruf der Stiftung ist nicht zulässig…
…Stiftungsrat. ____________________________________________________ 83 Anlagen-Nr. 16-21 und Anlagen-Nr. 22-23, 25, 28-29. 84 Anlagen-Nr. 1. 85 Anlagen-Nr. 2. 86 Anlagen-Nr. 1. 87 Anlagen-Nr. 2. 88 Anlagen-Nr. 52. _________________________________________________________________ Au ß erdem k ö nnte der statutarische Vorbehalt von Widerrufs…
…dass die Stiftung widerrufen wurde, die damit im Zusammenhang stehende Vermögensübertragung als Einnahmen erfasst und die seinerzeitigen Zuwendungen und Beratungskosten iZm der Errichtung der Privatstiftung aufwandswirksam als Betriebsausgaben geltend gemacht worden sind. Steuerliche Auswirkung 2017 Eingangswerte bei ***1*** Privatstiftung 125.219,09 Zurechnung MW Rechnung…
…der Zuwendungsbeschluss des Stiftungsvorstandes vom 7.12.2020 ausdrücklich nur auf den Bilanzgewinn von 247.671,96 Euro bezogen habe und nicht auch das übrige Vermögen umfasse. Für die Übertragung des übrigen Vermögens sei keine gesonderte Beschlussfassung erforderlich; vielmehr sei im Falle eines Widerrufs der…
…a EStG 1988 (in der für den Prüfungszeitraum geltenden Fassung) ergebenden Stiftungseingangswerte gemäß § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 in Abzug gebracht werden könnten. § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 ermögliche es, dass bei Zuwendungen einer durch Widerruf untergehenden außerbetrieblichen Privatstiftung vom Stifter…
…a EStG 1988 (in der für den Prüfungszeitraum geltenden Fassung) ergebenden Stiftungseingangswerte gemäß § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 in Abzug gebracht werden könnten. § 32 Z 4 lit. b EStG 1988 ermögliche es, dass bei Zuwendungen einer durch Widerruf untergehenden außerbetrieblichen Privatstiftung vom Stifter…
…oder Widerrufs- und Änderungsrechte vorbehalten hatte, nicht aber Sachverhalte, bei denen der Stifter sich ausschließlich ein Änderungsrecht vorbehalten hatte. Die Pflichtteilsberechtigten hätten hier vertreten, dass ein Änderungsrecht bereits ausreiche, um jegliche Zuwendung des verstorbenen Vaters in die Bf. "pflichtteilsverhangen" zu machen, während der Stiftungsvorstand darauf…
…Bf.) wurde von ihrem Stifter N.N. mit Stiftungsurkunde vom 16. Dezember 2000 errichtet. Laut Pkt. 14.1. der Stiftungsurkunde ist ein Widerruf der Stiftung nicht zulässig. Die Stiftungsurkunde kann, solange der Stifter lebt und voll geschäftsfähig ist, durch den Stifter ergänzt und/oder geändert…
…der Stifter ein Vermögensopfer erbracht hat (Arnold, PSG, Einleitung Rz 23b). C/6. Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung ist das von § 785 ABGB geforderte Vermögensopfer so lange nicht gegeben, als der Stifter die Möglichkeit hat, die Stiftung zu widerrufen. Einem Widerrufsvorbehalt hält ein Teil der…
…umfangreiche Änderungsrechte an der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde bzw. bezüglich eines Widerrufs zugekommen. Diese Rechte seien ausschließlich den Stiftern vorbehaltene Rechte (OGH 25.05.2007, 6 Ob 18/07a). Die Gestaltungsrechte des Stifters seien unübertragbar (OGH 11.09.2003, 6 Ob 106/03m). Der Stifter könne…
…eine Änderung der Stiftungserklärung nach § 33 PSG oder einen Widerruf der Privatstiftung nach § 34 PSG vorbehalten hat (vgl. Arnold in Arnold, Privatstiftungsgesetz - Kommentar 13, Einleitung Tz 23). Gem. § 951 Abs. ABGB kann der verkürzte Noterbe vom Beschenkten die Herausgabe eines Geschenkes verlangen, wenn der Nachlass…
…erlässt der Stifter die ersten Beistatuten, danach der Stiftungsrat. Der Stiftungsrat kann unter den in § 14 definierten Grenzen die Statuten abändern. Gem § 17 ist ein Widerruf der Stiftung nicht zulässig. • Sofern der Zweck der Stiftung nicht mehr sinnvoll verwirklicht werden kann, ist der Stiftungsrat befugt…
…2004.23 zu dem Schluss: "Die Widerrufs- und Änderungsvorbehalte des Stifters begründen keine Entgeltlichkeit, sondern stellen nur einen Begründungsansatz für das Bestreben dar, den Beginn der bei Stiftungen für zu kurz erachteten Anfechtungsfrist hinauszuschieben. Der Schenkungscharakter der Vermögenszuwendung an eine Stiftung wird davon nicht tangiert." …
…die festgesetzte Zwangsstrafe entsprechend der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin zu reduzieren sowie jedenfalls • die Einhebung des strittigen Betrages gemäß § 212a BAO auszusetzen" Als Beilagen waren dem Vorlageantrag die Jahresabschlüsse 2018-2020 sowie die Satzung der Stiftung angefügt. Vorlagebericht: Mit Vorlagebericht vom 19.4.2023 - eine Kopie…
…Vorlageantrag ausdrücklich vorgebracht, dass die Stellung der Tochter als Pflichtteilsberechtigte nie strittig war. Diesem Vorbringen ist das Finanzamt nicht entgegen getreten. Nach Artikel XIV der Stiftungsurkunde der PRIVATSTIFTUNG ist ein Widerruf der Privatstiftung nicht zulässig und wurde auch hinsichtlich des Beginnes der Zweijahresfrist des § 785…
…die Bf. die Stiftung nicht widerrufen kann, ändert zudem nichts an ihrer Stellung als Letztbegünstigte. Eine Nichtanwendung dieser Gesetzesbestimmung auf juristische Personen würde ihrer Zielsetzung, die Rückgabe des seinerzeit übergebenen Vermögens an den Stifter ertragsteuerlich zu begünstigen, zuwiderlaufen. Diesbezüglich wird den Ausführungen der Bf. gefolgt…
…nicht der Widerruf, die Kündigung bzw. die einvernehmliche Aufhebung bekannt werde (vgl. zB VwGH 22.11.1990, 90/09/0007; VwGH 22.9.1998, 98/05/0123). Da nachweislich vor Ergehen des Abweisungsbescheides die Zustellbevollmächtigung auf H.G. , Anschrift-2 , abgeändert worden sei, sei der…