…a. Reisekosten in der Höhe von € 1.869 sowie die Pendlerpauschale in der Höhe von € 1.068 als Werbungskosten geltend. Des Weiteren wurden der pauschale Freibetrag für eine Behinderung in der Höhe von 50% sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt. Darüber hinaus beantragte der Bf…
…seien diesbezüglich nicht vorhanden. Die Kosten für die Installation eines Internetzugangs dort habe er bereits als Werbungskosten geltend gemacht. Das gegenständliche Haus wäre seit 2013 im Eigentum seiner Gattin. Der Bf verweist nochmals auf die bereits zitierte Entscheidung des UFS aus 2012, in der sachverhaltsähnlich…
…doppelten Haushaltsführung wie von Familienheimfahrten als Werbungskosten grundsätzlich dieselben Kriterien wie bei einem inländischen Familienwohnsitz (vgl. Lenneis in Jakom, EStG, § 16, Rz. 56, S. 881). Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes liegt vor, wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine…
…bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche…
…als Werbungskosten der Bf. abzugsfähig. Die Bf. habe keinem Nachweis erbracht, dass die auf ihren Sohn lautenden Rechnung angeführte Laptoptasche von ihr zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit verwendet werde. Die bloße Behauptung reiche nicht aus. Die Rechnungen über das Druckerzubehör laute auf den Namen des Ehegatten…
…Pendlerpauschale/Pendlereuro Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. § 33 Abs 5 Z 4 EStG 1988 lautet: "Ein Pendlereuro in Höhe von jährlich zwei Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung…
…Fortbildungs-/ Umschulungskosten sowie sonstige Werbungskosten wurden von der Bf. im Vorlageantrag (OZ 5, S. 16) akzeptiert. Auch hat die Bf. die gekürzten Aufwendungen für Fachliteratur anerkannt (Schreiben Bf. 03.05.2025, OZ 60, S. 4). Weiters wurden seitens des Finanzamts die Kosten für das Binden…
…Von den Aufwendungen in Höhe von 4.950,93 Euro wurden 3.381,06 Euro als Selbstbehalt abgezogen. Es waren sohin 1.569,87 Euro als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Zudem wurden die Sozialversicherungsbeiträge des Ehegatten nicht als Werbungskosten berücksichtigt. Mit Schreiben vom 18. Juni 2020…
…Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes aufhält, sind durch den Unterhaltsabsetzbetrag gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 abgegolten. 3. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Aufwendungen, die im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten anfallen, werden als Werbungskosten bezeichnet. Wie bei den Betriebsausgaben soll durch den Abzug von Werbungskosten das…
…worden waren, weiterhin unterhaltsberechtigt waren, sind die im Zeitraum davor-hier die verfahrensgegenständlichen Jahre 2017 und 2018- für die Wohnungen aufgewendeten Beträge als nicht abzugsfähige Unterhaltsleistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Zif. 1 EStG 1988 und nicht als vorweggenommenen Werbungskosten im Sinne des § 16…
… 16 Abs. 1 EStG 1988 verankerten allgemeinen Grundsätze würden Werbiungskosten somit nur dann vorliegen, wenn ein Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen bestehe. Hiergegen wurde binnen Frist Beschwerde erhoben und diese im Wesentlichen sinngemäß damit begründet, dass die Schulausbildung seiner Gattin eindeutig auf…
…dass es sich bei den bisher anerkannten Werbungskosten i.H.v. € 945,-- um Kosten für das Studium der Tochter gehandelt habe und diese nicht zu gewähren seien. Der Antrag des Beschwerdeführers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wurde zurückgezogen. Mit Eingabe vom 14.12.2020…
…werden als abzugsfähige Werbungskosten beurteilt, weil die Aufwendungen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gegenleistung - nämlich der Mitarbeit der Wahlhelfer im vom Bf in 2017 geführten Wahlkampf - stehen und damit langfristig die Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus dem Amt des Bürgermeisters sicherstellten…
…Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Zufolge § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 gilt für die Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung, dass diese nur insoweit abzugsfähig sind, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden…
…dem gleichen, zuvor genannten Grund können Aufwendungen für Fahrten vom Familienwohnsitz zum neubegründeten Wohnsitz am Beschäftigungsort und retour (Familienheimfahrten) so lange als Werbungskosten berücksichtigt werden, als dem Erwerbstätigen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. (Klarzustellen ist, dass es…
…Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. [Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010] 4. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche…
…Kinder nur zum Ersatz des Aufwandes gegenüber dem Sozialversicherungsträger verpflichtet sind (waren), soweit diese nach bürgerlichem Recht dazu verpflichtet sind (waren). § 143 Abs. 1 ABGB sehe eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern und Großeltern allerdings nur insoweit vor, als der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist…
…der Voraussetzungen des § 33 Abs. 4 Z 3 durch den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. | 3 . | (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ) | 4. | Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst…
…die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden, sind beim Verpflichteten berücksichtigungsfähig; daher sind laufende Unterhaltsleistungen an Dritte auch dann vom Abzug ausgeschlossen, wenn sie auf Grund rechtlicher Verpflichtung geleistet werden. Dagegen sind z.B. Krankheitskosten der Kinder, des Ehepartners oder auch eines Elternteiles…