…November 2008 erläutert und dort auch entsprechend detailliert aufgeschlüsselt, dass aus der Vermietung seiner in Deutschland gelegenen Eigentumswohnung laut deutschem Einkommensteuerbescheid 2003 ein Werbungskostenüberschuss erwachsen war, der in diesem Jahr nur teilweise mit deutschen Einkünften ausgeglichen werden konnte und einen bereits bestehenden deutschen Verlustvortrag (nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
…Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der negativen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beantragt, da bei der gegenständlichen Nebenbeschäftigung auch in den kommenden Jahren weiterhin mit "Werbungskostenüberschüssen" zu rechnen sei. In einem (schwer lesbaren) handschriftlichem Schreiben vom 2.10.2019 (OZ 14) wurde der Anruf des Bf. vermerkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StV , über die Beschwerde vom 22.08.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 01.08.2012, betreffend Feststellung von Einkünften 2010 nach…
…des UFS/BFG stellt sich die Frage nach Liebhaberei dann, wenn der neue Beruf nur nebenbei ausgeübt wird und die Gefahr besteht, dass laufend Werbungskostenüberschüsse entstehen. So lange die Absicht zur Erzielung eines Gesamteinnahmenüberschusses noch ungewiss ist, hat die Veranlagung zur Einkommensteuer vorläufig zu erfolgen …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 7. Juli 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***BE*** in der Beschwerdesache ***BF***,***BF-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Dezember 2011 gegen den Bescheid des FA ***FA1*** (nunmehr FA Österreich) vom 22. November 2011 betreffend Einkommensteuer 2010, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache betreffend Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. Jänner 2017 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt:  …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache Bf., Gde X, D-Straße-xx, über die Beschwerde vom 8. Juni 2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, Ge Y, S-Straße-yy, vom 8. Mai 2018 betreffend Einkommensteuer…
"Survival, Bushcraft, Outdoor, Abenteuer - das sind die Themen, mit denen sich das Survival Magazin beschäftigt. Das Überleben in der Natur, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Menschen stellen - freiwillig. Als Kontrastprogramm zum Alltag fliehen sie für begrenzte Zeit aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., Adresse, vom 11.08.2017, gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 14.07.2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2015, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 11. Mai 2012 gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 7. November 2017 betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer für…
Im Schreiben vom 8. Juni 2021 erwiderte die Abgabenbehörde hierzu, die Beschwerdeführerin habe in Ihrem Schreiben vom 13. Mai 2021 mit dem Hinweis "Nachweis Nr. 40" das Deckblatt mit dem Titel "Eingabeplan" vorgelegt. Es gehe dabei um die Errichtung eines Wohnhauses in [...] Ort_B, Zusatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A, Adresse, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 24. Juli 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Alexander Beißer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 5. März 2019, 11. März 2019, 27. Februar 2021 und 31. Oktober 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
…2010 vom 6.05.2013 (=PB) erließ das Finanzamt die angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2007 bis 2010, mit denen die Einkunftsquelleneigenschaft des Lokals in A-Stadt ab dem Jahr 2007 verneint und die Werbungskostenüberschüsse ab dem Jahr 2007 als Liebhaberei gewertet wurden. Strittig ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch A.P. gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 17.01.2013 und 03.04.2013 zu Steuernummer 123/4567 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, 2009 und 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…