…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen in einen weiter entfernten Ort stets nicht beruflich veranlasst ist, wie auch noch in der rechtlichen Würdigung ausgeführt werden wird. An den Bf. erging ein mit 10. September 2019 datierter Bescheid des Finanzamtes…
…privat veranlasst - egal ob aus persönlichem Belieben oder aus zwingenden Gründen.) Hingegen ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen (bzw. von der relativen Nähe zum Beschäftigungsort) in einen weiter entfernten Ort nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht beruflich veranlasst (VwGH 14.9.1993…
…dass in Abkehr von Rz 347 LStR in den Lohnsteuerrichtlinien explizit Beispiele dargelegt sind, wo Kosten wegen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten anzuerkennen sind. In Würdigung oben dargelegter Erwägungsgründe ist bei vorliegendem Sachverhalt eine Analogie zu dem Beispiel Rz 10347…
…die Familie des Bf. den Wohnsitz in die unmittelbare Nähe der Mutter / Schwiegermutter verlegt und sei auch geplant, sie im Falle von künftiger Pflegebedürftigkeit aufzunehmen. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen…
…den vorliegenden Fall gelten, in dem die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen anderen Ort nicht durch berufliche Überlegungen im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit der Bf. veranlasst war, sondern die weitere Wohnsitznahme aus privaten Gründen, nämlich auf Grund des Eingehens einer Lebensgemeinschaft, 200 km vom Beschäftigungsort…
…Vielmehr sind darin rein private Gründe zu ersehen, wodurch im Hinblick auf die Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Österreich nach Ungarn durch den Bf Aufwendungen für Familienheimfahrten auch nicht für sechs Monate gewährt werden können, da eine Berücksichtigung von Familienheimfahrten nicht in Betracht kommt (UFS 17…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2) Das Bundesfinanzgericht folgte in seiner Entscheidung der oben angeführten höchstrichterlichen Judikatur zur steuerlichen Beurteilung bei Wegverlegung eines Familienwohnsitzes…
…wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind die Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 (vgl. VwGH 26.4.2006, 2006/14/0013). Als Familienwohnsitz gilt bei einem verheirateten…
…Brüder, Vater) in der Umgebung von H leben und andererseits die Lebenshaltungskosten günstiger als in B erscheinen würden. Zudem sei für die Wahl des Familienwohnsitzes auch die Nähe zum Heimatland ausschlaggebend. Der Beschwerdeführer hätte auch seine berufliche Tätigkeit ab 2010 in die Steiermark verlegen wollen…
…Brüder, Vater) in der Umgebung von D leben und andererseits die Lebenshaltungskosten günstiger als in BundeslandF erscheinen würden. Zudem sei für die Wahl des Familienwohnsitzes auch die Nähe zum Heimatland ausschlaggebend. Der Beschwerdeführer hätte auch seine berufliche Tätigkeit ab 2010 in die Steiermark verlegen wollen…
…12.2014 einen Vorhalt an die Beschwerdeführerin gerichtet, in dem es diese eingeladen hat, Fragen im Zusammenhang mit der Verlegung des Familienwohnsitzes sowie zur Häufigkeit und zu den Kosten der Familienheimfahrten zu beantworten und entsprechende Unterlagen hiezu (Bescheid nach dem Aufenthaltsgesetz, Fahrtenbuch, Servicerechnungen und Tankbelege…
…Stadt ***Ort2*** hatte und sind die Kosten für die Fahrten des Beschwerdeführers nach ***Ort2*** bereits aus diesem Grund der privaten Lebensführung zuzurechnen (Anm: Im Übrigen würde aber auch die Annahme einer Wegverlegung des Haupt- bzw Familienwohnsitzes aus ***Ort3*** bereits im Jahr 2017 nicht zu einer…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zu Werbungskosten auf Grund einer doppelten Haushaltsführung im Allgemeinen und zu Werbungskosten aus einer doppelten Haushaltsführung bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom…
…in Vereinen und Parteien eingegliedert und habe er dort Freunde etc. Er organisiere in ***Ort2*** auch regelmäßig Veranstaltungen für Vereine und Parteien etc. Dass der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers "in dieser Gegend" ist, werde dadurch dokumentiert, dass er mindestens an drei Wochenenden im Monat in "seiner…
…des Verwaltungsgerichtshofs nicht vorliege, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch Beschäftigungsort sei, wegverlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe. Diese Konstellation sei aber in Bezug auf die beschwerdeführende Partei vorliegend und habe die beschwerdeführende Partei ihren Familienwohnsitz…
…12.1994, 93/15/0083). Das Vorhandensein eines Hauses bzw. Grundbesitz ist als solches ebenfalls kein Grund für die Unzumutbarkeit, da die persönliche Vorliebe für die Beibehaltung/Begründung des Familienwohnsitzes nicht ausreicht (UFS 06.06.2011, RV/0237-L/11; BFG 15.1.2019, RV…
…Haushaltsführung sei dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweise; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liege hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch Beschäftigungsort ist…
…des Verwaltungsgerichtshofs vom 15.Dezember 1994, 93/15/0083, und 28.März 2000,96/14/0177, sei die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Es würden auch keine Werbungskosten bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes…
…Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Bei Unterlassung der Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Wien hätten somit die Bf.-Kinder die ersten 4 Schulstufen in einer Wr.Volksschule besuchen können. Mit…
…von erheblichem objektiven Gewicht", die eine Etablierung des Familienwohnsitzes im Beschwerdejahr 2014 in Wien unzumutbar gemacht hätten, lagen nach Ansicht der Richterin nicht vor. Nicht nur die vorgebrachte Wegverlegung des Wohnsitzes von Wien nach ***4*** im Jahr 2013 war privat veranlasst, sondern auch die allfällige…