…betrachtet auch - der Wegfall des Besteuerungsrechtes zu dessen Rückfall bzw. Anfall führte. Es wurde also im Kontext der Zuteilungsregel eingeholt, was formal (implizit aufgrund der Methode) bereits vorgegeben war. In diesem Zusammenhang spielt die Tatsache, dass im konkreten Fall das Besteuerungsrecht ursprünglich in Deutschland ausgeübt…
…Ausgangspunkt ihres Bescheides nahm, im Wegfall des Besteuerungsrechtes Deutschlands und nicht etwa in einer Verständigung oder gar im Ergebnis eines allgemeinen Konsultationsverfahrens gesehen. In dieser Hinsicht bestand daher auch keine wie immer geartete Umsetzungsverpflichtung. Vielmehr hat Österreich dadurch sein Besteuerungsrecht ausgeübt, was es nur vor…
…Z 1 lit. a) sowie im Falle des Verlusts des Besteuerungsrechts (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b) der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Entnahme oder des sonstigen Ausscheidens bzw. des Eintritts der Umstände, die zum Wegfall des Besteuerungsrechts führen, und den…
…ist. Die Frage, ob eine (Teil)Liquidation abkommensrechtlich als Dividende iSd Art. 10 DBA zu behandeln ist, die Österreich das Besteuerungsrecht und Luxemburg ein Quellensteuerabzugsrecht vermittelt, richtet sich hier also schon aufgrund des Art. 10 Abs. 10 DBA nach der Qualifikation in Luxemburg. Behandelt dieser…
…Z 1 lit. a) sowie im Falle des Verlusts des Besteuerungsrechts (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b) der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Entnahme oder des sonstigen Ausscheidens bzw. des Eintritts der Umstände, die zum Wegfall des Besteuerungsrechts führen, und den…
…Z 1 lit. a) sowie im Falle des Verlusts des Besteuerungsrechts (§ 27 Abs. 6 Z 1 lit. b) der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Entnahme oder des sonstigen Ausscheidens bzw. des Eintritts der Umstände, die zum Wegfall des Besteuerungsrechts führen, und den…
…Witwe ausbezahlten Rentenbezüge daher nach Maßgabe der dem Rentenanspruch zugrundeliegenden Beitragszahlungen aufzuteilen. Hinsichtlich des aus einer Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstgeber resultierenden Anteiles der Rente (32,35 %) komme das Besteuerungsrecht nach Art. 19 DBA-Schweiz der Schweiz zu und unterliege dieser Anteil in Österreich…
…Weise das DBA das Besteuerungsrecht einem Staat zu und könne dieser aufgrund einer mangelnden innerstaatlichen Regelung nicht besteuern, könne in einem solchen Fall eintretende Doppelnichtbesteuerung für sich nicht zu einem Wechsel der heranzuziehenden Verteilungsnorm mit der Folge des Wegfalls der den Ansässigkeitsstaat (Österreich) gemäß Art…
…In Österreich besteht keine abkommensrechtliche Betriebstätte, weil weder eine feste örtliche Einrichtung vorliegt noch Personal beschäftigt wird. Das alleinige Besteuerungsrecht des gegenständlichen Einkommens liegt damit in Belarus. Die Besteuerung in Österreich erfolgte aufgrund der damaligen steuerlichen Beratung (vgl. Eingabe vom 17.12.2024 iRd Betriebsprüfung…
…noch ein kleines Einkommen aus Massagetätigkeit hatte, ist der Einkommensunterschied so eklatant, dass eine ausschließliche Vorschreibung der Abgabe bei Ihnen gerechtfertigt erscheint. Durch den Wegfall des Zuschusses, welchen Sie im Jahr 2004 bezogen haben (2.011,92 Euro), reduziert sich jedoch der vorgeschriebene Abgabenbetrag wie…
…mit ausländischen Anteilsinhabern das Besteuerungsrecht Österreichs hinsichtlich des (steuerhängigen) Vermögens aufrecht bleibt, auf Ebene des (ausländischen) Anteilsinhabers hingegen die (grundsätzlich nicht in Österreich steuerhängige) Beteiligung an der umzuwandelnden inländischen Körperschaft wegfällt und durch den steuerhängigen Mitunternehmeranteil ersetzt wird. Bis zum Inkrafttreten des BBG 2007 sah…
…Der nachträgliche Wegfall der Besteuerung in Deutschland stellt ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO und keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar (vgl. Schilcher, Die tatsächliche Besteuerung als maßgebendes Kriterium für die Festlegung des Quellenstaates nach den Doppelbesteuerungsabkommen, in Gassner/Lang/Schuch/Staringer, Die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen…
…wenn das Besteuerungsrecht Österreichs der Höhe nach eingeschränkt wird, indem eine Besteuerungsebene einbringungsbedingt wegfällt, die vor der Einbringung der österreichischen Besteuerungshoheit unterlag. Dies ist typischerweise bei natürlichen Personen als Einbringende der Fall, weil es dabei einbringungsbedingt zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechtes von bis zu 50…
…betragsmäßigen Änderungen gegenüber der Steuerfestsetzung des Finanzamtes ergeben sich zum Einen durch den Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages in den Jahren 2005 bis 2007 (da die Ehegattin unstrittig höhere Einkünfte als 2.200 Euro erzielte), sowie zum Anderen durch die Anerkennung des pauschalen Freibetrages für den behinderten…
…Treffe dies zu, so bedeutete es in Verbindung mit Art 23 Abs 2 lit a DBA-Slowakei den Verlust des Besteuerungsrechts Österreichs. Eine von einer Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung kann nach den Abkommensbestimmungen nur dann einer gewerblichen Betriebsstätte der Personengesellschaft zugeordnet werde, wenn ein hinreichender funktionaler…
…Situation “ in Österreich dergestalt kommen, dass die beschwerdegegenständliche Firmenpension diesfalls nicht mehr zu besteuern wäre, verkennt sie die Rechtslage. Es erfolgt keine fiktive „ Verlegung des Wohnortes “ und des inländischen Besteuerungsrechts für diese Einkünfte nach Deutschland. Ebenso entbehrt die auch im österreichischen Steuerrecht in § 1 Abs…
…Situation“ in Österreich dergestalt kommen, dass die beschwerdegegenständliche Firmenpension diesfalls nicht mehr zu besteuern wäre, verkennt sie die Rechtslage. Es erfolgt keine fiktive „Verlegung des Wohnortes“ und des inländischen Besteuerungsrechts für diese Einkünfte nach Deutschland. Ebenso entbehrt die auch im österreichischen Steuerrecht in § 1 Abs…
…Situation “ in Österreich dergestalt kommen, dass die beschwerdegegenständliche Firmenpension diesfalls nicht mehr zu besteuern wäre, verkennt sie die Rechtslage. Es erfolgt keine fiktive „ Verlegung des Wohnortes “ und des inländischen Besteuerungsrechts für diese Einkünfte nach Deutschland. Ebenso entbehrt die auch im österreichischen Steuerrecht in § 1 Abs…
…Im Zuge des erbrechtlichen Übergangs der Kommanditanteile an der KGWien an die Beschwerdeführerin sei naturgemäß ein entsprechender Anteil an der Beteiligung an der FaBRD mit übertragen worden. Gemäß Art. 4 Z 2 DBA ErbSt BRD werde das Besteuerungsrecht am deutschen Betriebsstättenvermögen der Bundesrepublik Deutschland zugeteilt…
…lägen beim Beschwerdeführer. Deshalb könne eine Erfassung des Unternehmenserfolges nur bei ihm persönlich stattfinden. Die Werkverträge seien als bloße Hülsen zum Zweck der Verschleierung der Einkünftezurechnung bzw. zur Verlagerung der Besteuerungsrechte aus der Beratungstätigkeit in die Schweiz zu werten. Insofern würden die Einkünfte einer in…