Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamt Salzburg-Land vom 30. Oktober 2013 betreffend Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Juli 2022 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A.B., Anschr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 01. Oktober 2015, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum März 2014 bis Juni 2015, zu Recht erkannt…
…zum Abweisungsbescheid führen Sie an, dass mein Sohn nach dem vierten inskribierten Semester sein Studium gewechselt hat und daher die Wartefrist für den Familienbeihilfenbezug vier Semester beträgt. In den Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1968 wird in Bezug auf einen Studienwechsel u.a. folgendes ausgeführt: 21.17…
…Ausmaß von 11, 5 ECTS angerechnet wurden, verkürzt sich die Wartefrist ohne Beihilfenanspruch um ein Semester und beträgt somit nur drei Semester. Zu ***K2***: Sie haben für mehr als ein Kind Familienbeihilfe bezogen. Im Rückforderungsbetrag ist die anteilige Geschwisterstaffel für sämtliche Kinder enthalten, für die…
…ein Übergangsgewinn errechnet. Dabei handelte es sich um Provisionsansprüche des Bf aus seiner früheren gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsmakler, die vertragsgemäß erst nach Ablauf einer Wartefrist abzüglich allfälliger Provisionsrückforderungen aus der Stornierung von Versicherungsverträgen von Kunden ausbezahlt würden. Die daraus resultierende Restforderung zum 1. Jänner 2023…
…sei sie aufgrund der gesetzlichen Vorschrift - der Antritt zur letzten Teilprüfung dürfe frühestens mit Vollendung des 19. Lebensjahres erfolgen (die entsprechende Bestätigung der Externistenprüfungskommission liege dem FA ebenfalls vor) - zu einer einjährigen Wartefrist gezwungen gewesen. Da im September kein Prüfungstermin am Berufsförderungsinstitut NÖ in Wr…
…drei Semestern auf das Studium der Humanmedizin ein schädlicher Studienwechsel vorliege, die dadurch bedingte dreisemestrige Wartefrist für den neuerlichen Bezug der Familienbeihilfe mit Ablauf des Wintersemesters 2018/2019 beendet sei und daher ab dem Sommersemester 2019, somit ab März 2019 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge wieder zustünden.…
…sei sie aufgrund der gesetzlichen Vorschrift - der Antritt zur letzten Teilprüfung dürfe frühestens mit Vollendung des 19. Lebensjahres erfolgen (die entsprechende Bestätigung der Externistenprüfungskommission liege dem FA ebenfalls vor) - zu einer einjährigen Wartefrist gezwungen gewesen. Da im September kein Prüfungstermin am Berufsförderungsinstitut NÖ in Wr…
…habe oder es absehbar sei, wann dieser vorliegen könnte. Denn sollte dieser vorliegen, würde sich bei einer Anerkennung die Wartefrist von derzeit vier auf drei Semester verkürzen. Der rechtsfreundliche Vertreter gab an, dass dieser frühestens Anfang Oktober 2018 ausgestellt werden könnte. Die Vorsitzende führte aus…
…Ehefrau des Berufungswerbers als bosnische Staatsbürgerin, nach wie vor quotenpflichtig ist und daher auf grund der geringen jährlichen Anzahl an freien Quotenplätzen für diese Art von Aufenthaltstiteln nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten und einer sehr langen Wartefrist verbunden ist, sodass ein Familiennachzug der Ehefrau…
…Ehefrau des Berufungswerbers als bosnische Staatsbürgerin, nach wie vor quotenpflichtig ist und daher auf grund der geringen jährlichen Anzahl an freien Quotenplätzen für diese Art von Aufenthaltstiteln nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten und einer sehr langen Wartefrist verbunden ist, sodass ein Familiennachzug der Ehefrau…
…Ehefrau des Berufungswerbers als bosnische Staatsbürgerin, nach wie vor quotenpflichtig ist und daher auf grund der geringen jährlichen Anzahl an freien Quotenplätzen für diese Art von Aufenthaltstiteln nach wie vor mit erheblichen Schwierigkeiten und einer sehr langen Wartefrist verbunden ist, sodass ein Familiennachzug der Ehefrau…
…vom Umstand, dass die Tochter 4 Semester das Bachelorstudium Romanistik/Französisch betrieben hat (vom WS 1011/2012 bis einschließlich SS 2013) würde sich grundsätzlich eine Wartefrist von 4 Semester für den Bezug von Familienbeihilfe für das mit WS 2013/2014 neu begonnene Lehramtsstudium ergeben. D…
…ECTS angerechnet worden sei. Dadurch werde die Wartefrist auf Neugewährung der Familienbeihilfe verkürzt. Die Anrechnung dieser Prüfung wurde von der Beschwerdeführerin nachgewiesen und in einer weiteren Eingabe an das Finanzamt vom 20.4.2016 auch für die Gewährung der Familienbeihilfe urgiert. Die Beschwerdeführerin wies dabei…
…heranzuziehen. Es ergibt daher eine Wartezeit von 4 Semestern, aus diesem Grund musste spruchgemäß entschieden werden. Vermerkt wird: Familienbeihilfenbezug ist bis zum 24. Lebensjahr möglich,die Wartefrist geht von 10/12 bis 9/2014, S. vollendet aber bereits mit 7/2014 das 24. Lebensjahr." Die…
…schriftlich Stellung zu nehmen, es sei telefonisch bestätigt worden, dass im Jahr 2024 eine rund 30 Wochen Wartefrist bestünde und auf einen Presseartikel vom selben Tag verwiesen worden. Weiters brachte der Bf vor, dass die dringende Notwendigkeit einer zeitnahen Operation von ***Dr. M*** bestätigt worden…
… 17 StudFG und die von der belangten Behörde zur Anwendung gebrachte Wartefrist (4 Semester) gelangen im gegenständlichen Fall daher nicht zur Anwendung. Verlängerung durch die COVID-Krise Auf Grund der COVID-19-Krise wurde die Absolvierung einer Berufsausbildung/ eines Studiums im Regelfall beeinträchtigt und daher…
…gewechselt habe. Das führe zum Ergebnis, dass er schon im WS 2018/19 im neuen Studium gleich viele Semester absolviert habe, wie im vorigen, sodass keine Wartefrist bestehe und ein etwaiger Studienwechsel auch vor diesem Hintergrund gem. § 17 Abs. 3 StudFG unbeachtlich sei. II. Das…
…Anspruchs auf die jeweilige Leistung erforderliche Art und Schwere erreicht hat." Art 53 Abs 5 bis 7 FL Invalidenversicherungsgesetz lautet: "5) Eine Person gilt als im rentenbegründendem Ausmass invalid, wenn sie auch nach Ablauf der Wartefrist nach Abs. 4 weiterhin zu mindestens 40% invalid ist…