…II; EuGH 4.5.1999, C-262/96, Sürül). Das Unionsrecht verknüpft im Allgemeinen den Bezug von Familienleistungen für (seinerzeitige) „Wanderarbeiter“ mit einer aufrechten Versicherung für Erwerbstätige in Österreich, nicht aber mit der Rechtmäßigkeit einer Beschäftigung, eben weil die VO 1408/71 auch anwendbar ist…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_Ö, vertreten durch MMag. Dr. Herbert Greiml, Mag. Dr. Christian Horvath, Mag. Dr. Günther Horvath…
(2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des…
…die Beschwerdeführerin mit, ihr Familienwohnsitz befinde sich in A in Deutschland. Die Beschwerdeführerin sei im September 2006 als Wanderarbeiterin nach Tirol gekommen. Zu dieser Zeit habe sie sich bereits einen Familienwohnsitz in Form eines Wohnhauses geschaffen und es sei nicht absehbar gewesen, wie lange sie…
…Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu einem (Groß)Elternteil nämlich auf die Unterhaltskostentragung nicht an, im Großteil der Familienbeihilfeverfahren ist daher die Kostentragung auch nicht zu prüfen. Bei "Wanderarbeitern" ist es typisch, dass Kind bei einem Elternteil im Wohnmitgliedstaat lebt, während…
…BFG 25.5.2016, RV/7100414/2016). Das Unionsrecht verknüpfte nach der VO (EWG) 1408/71 im Allgemeinen den Bezug von Familienleistungen für (seinerzeitige) "Wanderarbeiter" mit einer aufrechten Versicherung für Erwerbstätige in Österreich, nicht aber mit der Rechtmäßigkeit einer Beschäftigung, zumal die VO (EWG) 1408…
…bedeutet dies: Es kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass sich Wanderarbeiter in der Regel zur Arbeitsverrichtung am Einsatzort aufhalten und während der arbeitsfreien Zeiten zu ihrer Familie heimkehren. Dies wird auch auf den Bf zugetroffen haben. Der Bf war seit November 2017 mit Unterbrechungen bei…
…entschieden, dass der Anpassungsmechanismus, nach dem das für die Höhe der Familienleistungen sowie der sozialen und steuerlichen Vergünstigungen maßgebliche Kriterium der Auslandswohnsitz der Kinder ist, Wanderarbeiter stärker als österreichische Staatsbürger betrifft. Er stellt daher eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsbürgerschaft fest, die nur zulässig ist…
…April 2022: Als Wanderarbeiter ist es sehr schwer in der Bau-Branche Fuß zu fassen. Einen unbefristeten Job gibt es praktisch nicht. Meine Firmen in Österreich waren: - Bau Bau GesmbH (Konkurs) 2015 + 2016 teilweise (Wien2) - Bau1 Bau GesmbH 2016+2017+2018 teilweise (Wien2) - Firma GesmbH…
…April 2022: Als Wanderarbeiter ist es sehr schwer in der Bau-Branche Fuß zu fassen. Einen unbefristeten Job gibt es praktisch nicht. Meine Firmen in Österreich waren: - Bau1 Bau GesmbH (Konkurs) 2015 + 2016 teilweise (Wien2) - Bau2 Bau GesmbH 2016+2017+2018 teilweise (Wien2) - Firma1 GesmbH…
…ab diesem Zeitpunkt unionsrechtlich die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 — zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (kurz: Wanderarbeiter-VO) samt Durchführungsverordnung sowie die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer…
…Recht vor. Die im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaften enthaltenen Grundfreiheiten sind auch im Einkommensteuerrecht zu beachten und von den nationalen Verwaltungsbehörden unmittelbar anzuwenden. Durch die unmittelbare Anwendung der Wanderarbeiter-VO Nr. 1408/71 würden im Inland beschäftigte EU-Bürger Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag erhalten, auch…
…x in zwei Monaten wegen ihrem Sohn in die Slowakei gefahren. Gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Wanderarbeiter und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern und der Verordnung (EWG) Nr…
…II; EuGH 4.5.1999, C-262/96, Sürül). Das Unionsrecht verknüpft im Allgemeinen den Bezug von Familienleistungen für (seinerzeitige) „Wanderarbeiter“ mit einer aufrechten Versicherung für Erwerbstätige in Österreich, nicht aber mit der Rechtmäßigkeit einer Beschäftigung, eben weil die VO 1408/71 auch anwendbar ist…
…Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu einem Elternteil nämlich auf die Unterhaltskostentragung nicht an, im Großteil der Familienbeihilfeverfahren ist daher die Kostentragung auch nicht zu prüfen. Bei "Wanderarbeitern" ist es typisch, dass Kind bei einem Elternteil im Wohnmitgliedstaat lebt, während der…
…Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu einem Elternteil nämlich auf die Unterhaltskostentragung nicht an, im Großteil der Familienbeihilfeverfahren ist daher die Kostentragung auch nicht zu prüfen. Bei "Wanderarbeitern" ist es typisch, dass Kind bei einem Elternteil im Wohnmitgliedstaat lebt, während der…
…lediglich Experten, dass die Dienstgeberbeitragspflicht zwar innerstaatlich als Abgabe, europarechtlich jedoch als Sozialbeitrag anzusehen ist, für den die EU-rechtlichen Wanderarbeiterverordnungen anzuwenden sind. Innerstaatlich hatte die Zuordnung der Geschäftsführerbezüge zur Anwendbarkeit der österreichischen Sozialversicherungsbestimmungen überdies keine konkreten sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen, weil der Geschäftsführer der Bf. bereits…
…Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu einem (Groß)Elternteil nämlich auf die Unterhaltskostentragung nicht an, im Großteil der Familienbeihilfeverfahren ist daher die Kostentragung auch nicht zu prüfen. Bei "Wanderarbeitern" ist es typisch, dass Kind bei einem Elternteil im Wohnmitgliedstaat lebt, während…
…Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu einem Elternteil nämlich auf die Unterhaltskostentragung nicht an, im Großteil der Familienbeihilfeverfahren ist daher die Kostentragung auch nicht zu prüfen. Bei "Wanderarbeitern" ist es typisch, dass Kind bei einem Elternteil im Wohnmitgliedstaat lebt, während der…
…Kindes beiträgt. Nach österreichischem Recht kommt es bei Haushaltszugehörigkeit zu einem Elternteil nämlich auf die Unterhaltskostentragung nicht an, im Großteil der Familienbeihilfeverfahren ist daher die Kostentragung auch nicht zu prüfen. Bei "Wanderarbeitern" ist es typisch, dass Kind bei einem Elternteil im Wohnmitgliedstaat lebt, während der…