…und war daher unmittelbar vor der Einreichung. Der Anlass für die Erstattung der Selbstanzeige lag daher in einem vor der Prüfungsankündigung gelegenen Zeitpunkt (Zeitpunkt des Vorstandsbeschlusses). Durch die Prüfungsankündigung konnte es laut dem Beschwerdeführer zu keiner erhöhten Tatentdeckungswahrscheinlichkeit kommen, da diese bereits vor Prüfungsankündigung bei…
…Vorstand Vorsitzenden gewählt, (siehe beiliegender Vorstandsbeschluss - Notariatsakt- datiert mit 19.10 und 25.10.2023). Dieser Beschluss wurde nun letztlich mit 09.11.2023 in Wien notariell beglaubigt vom neuen Vorstand unterschrieben und mit 10.11.2023 an den Notar der ***Rivatstiftung*** übersendet. Der zuständige…
…der Bf sei mit 3.7.2023 überraschend zurückgetreten. Erst nach mehreren Wochen sei ein geeigneter Nachfolgekandidat gefunden worden. Wie dem der Beschwerde beiliegenden Vorstandsbeschluss zu entnehmen sei, sei ***X*** zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Bf gewählt worden. Dieser Beschluss sei am 9.11.2023 vom…
…eine einzigartige und zunehmend unverzichtbare Rolle in einem modernen, evidenzbasierten, humanitären System ein. Die Bf. unterhalte derzeit keine Gewerbebetriebe oder sonstige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Die Satzung der Bf., angenommen per Vorstandsbeschluss vom 7. Februar 2021, lautet auszugweise: "§ 1: Name, Sitz und Status (1) [...] (2) [...] (3) ***Bf1…
…FN ***6***), deren Kommanditistin sie war. Ferner ist den Eintragungen im Firmenbuch zu entnehmen, dass die Privatstiftung mit Vorstandsbeschluss vom 9.11.2012 aufgelöst wurde. Nach Durchführung einer Außenprüfung bei der Kommanditgesellschaft wurde bei der Privatstiftung gemäß § 295 Abs. 1 BAO mit Bescheid vom 30…
…das Belastungs- und Veräußerungsverbot vor. Für die acht Zinshäuser behielt sich die Stifterin auch das Fruchtgenussrecht vor. Mit Notariatsakt vom 2. August 2005 erklärte die Stifterin den Widerruf der Privatstiftung. Mit Vorstandsbeschluss vom 31. August 2005 wurde die Bf. aufgelöst, die Eintragung in das Firmenbuch…
…das Belastungs- und Veräußerungsverbot vor. Für die acht Zinshäuser behielt sich die Stifterin auch das Fruchtgenussrecht vor. Mit Notariatsakt vom 2. August 2005 erklärte die Stifterin den Widerruf der Privatstiftung. Mit Vorstandsbeschluss vom 31. August 2005 wurde die Bf. aufgelöst, die Eintragung in das Firmenbuch…
…Anteilen aus Kapitalgesellschaften nicht zwangsläufig und wesensbestimmend mit dem Bezug von Erträgnissen (Dividenden, Gewinnausschüttungen etc.) verbunden ist (dazu bedarf es stets gesellschaftsrechtlicher Akte wie etwa einen Vorstandsbeschluss und einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter sowie des faktischen Vorhandenseins entsprechender Liquidität), ist eine Kapitalforderung auch dann eine Kapitalforderung…
…dass Kinder der Mitwirkenden und Angestellten des Vereins, von den Monatsgebühren befreit sind. (Siehe Vorstandsbeschluss)" Zu den Fragen wurde ausgeführt: Zu 1: "Die Ernsthaftigkeit scheint mir in dem Moment gegeben, wo sich jemand zu einer Prüfung anmeldet und antritt. Prüfungen gehen aus dem Beiblatt der …
…der gesamte Vorstand der ***1***, welcher Manager LTI in welcher Höhe erhält. Dieser Vorstandsbeschluss wird im Anschluss dem Vorstand der ***4*** übermittelt, so dass dieser final über die jährliche Ausgabe von Longterm Incentives entscheidet." 2. Da die Anzahl der möglichen Aktienoptionen von der Stellung innerhalb…
…zwei Phasen am 25.6.2007 beschlossen. (Quelle: Vorstandsbeschluss vom 25.6.2007). Im Vorstandsbeschluss vom 21.8.2007 wird der Exit der drei Minderheitsgesellschafter von Beginn an über eine Call-/ Put-Option sowie über eine Deferred Consideration definiert. Diese Vorgehensweise wird aufgrund der Kontinuität…
…Anteilen aus Kapitalgesellschaften nicht zwangsläufig und wesensbestimmend mit dem Bezug von Erträgnissen (Dividenden, Gewinnausschüttungen etc.) verbunden ist (dazu bedarf es stets gesellschaftsrechtlicher Akte wie etwa einen Vorstandsbeschluss und einen Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter sowie des faktischen Vorhandenseins entsprechender Liquidität), ist eine Kapitalforderung auch dann eine Kapitalforderung…
…Ergebnis, dass sich in unserem Fall das oben geschilderte Risiko einer erhöhten Entdeckungswahrscheinlichkeit gerade nicht verwirklicht hat. Dies ist damit zu begründen, dass die ***11*** bereits im Jahr 2016 durch einen Vorstandsbeschluss (siehe dazu Anlage 12) entschieden hatte, Selbstanzeige zu erstatten, welche Ende Februar 2017…
…dass die Entscheidung des UFS einen freien Dienstvertrag betroffen habe, dessen Gegenstand die Geschäftsführung des Bf gewesen sei. Der hier gegenständliche Werkvertrag samt den ergänzenden Vorstandsbeschlüssen beinhalte jedoch einen vollkommen anderen Leistungsumfang. Die Abgabenbehörde habe es überdies unterlassen, die von Herrn ***X*** für den Bf…
…abschließen wollte, traten beide Parteien an die L-Anstalt heran. Diese prüfte die Vorschläge intern und genehmigte die Durchführung der Transaktion. ***Bank/Österreich*** übermittelte den entsprechenden Vorstandsbeschluss und der Vorstand der ***Bank/Österreich*** garantierte die L-Anstalt bei der Finanzierung der Transaktion zu unterstützen. Ebenso…
…001 und ihrer Firma Beschwerdeführerin Zweigniederlassung X eingetragen und mit Eintragung vom 15.07.2000 von Amts wegen gelöscht. Zur FBN 4712 wurde am 28.05.2002 aufgrund des Vorstandsbeschlusses vom 07.12.2001 die Verlegung der Zweigniederlassung von Wien nach X eingetragen (Eintrag 8)…
…der Kassier ist für die ordnungsgemäße finanzielle Gebarung des Vereines verantwortlich) nicht wie z.B. auch vereinsrechtlich möglich, mittels Vorstandsbeschluss eingeführt, sondern bereits in den Statuten festgesetzt wurde. Infolge Publizität aufgrund des Vereinsregisters sei diese Regelung auch jedenfalls außenwirksam. Nach der ständigen Rechtsprechung (VwGH 20…
…vorliegen würde. Die Bank habe die Kosten der Entsendung getragen. Diese seien nicht weiterverrechnet worden und es gäbe auch kein Master Cost Sharing Agreement. Dies sei durch einen Vorstandsbeschluss festgelegt worden. Die Bank sei die auszahlende Stelle gewesen. Bezüglich des angeforderten Visums werde mitgeteilt, dass…
…Zum Vorbringen, dass es sich bei der Zuwendung, die direkt an das „HausM“ geleistet worden sei, um einen Großmutterzuschuss gehandelt habe, sei kein Vorstandsbeschluss der Bf. vorgelegt worden. Der Rechtsansicht, dass es sich bei der Zuwendung um für die Enkelgesellschaft übernommene Werbeaufwendungen bzw. um übernommene…
…der Sachverhalt aus dem VwGH-Erkenntnis mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar, da es hier um die Abdeckung von Jahresverlusten gehe. Warum die von der Gesellschafterin der Bf. gefassten Vorstandsbeschlüsse, welche eindeutig und rechtsverbindlich darlegen, dass die ***10*** Privatstiftung die Verluste der Bf. abdecken wird…