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BFG RV/4100631/2019Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2023

…hervorgekommen. In der gegen die Abweisungsbescheide eingebrachten Beschwerde beantragte die Bf., die Abweisungsbescheide mittels BVE ersatzlos aufzuheben und die Wiederaufnahme antragsgemäß zu verfügen oder alternativ von Amts wegen durchzuführen. Wie bei jeder steuerlichen Außenprüfung habe auch hier die Rechtsrichtigkeit Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit. Es gelte…

BFG RV/3100027/2022Fehlende Ermessensbegründung bei der Wahl des Gesamtschuldners
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2022

…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Auch können die steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie nicht bloß als geringfügig bezeichnet werden…

BFG RV/3100127/2020Verjährungsfrist-Verlängerung wegen Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.10.2021Teil 1/2

…wenn Umstände gewichtiger Art neu hervorkommen würden. Ziel sei ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Daher sei bei der Ermessensübung der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor Rechtsbeständigkeit zu geben. Amtswegige Wiederaufnahmen seien in der Regel nur dann zu verfügen, wenn die steuerlichen Auswirkungen nicht nur…

BFG RV/3100339/2015Geltendmachung der Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer und Festsetzung von DB und DZ nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2015

…2013 erfolgt. Die Ermessensentscheidung begründete das Finanzamt mit dem „Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung)“, welchem der Vorrang vor dem „Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Beibehaltung der bisherigen Selbstberechnung)“ einzuräumen sei. Gegen diesen Sammelbescheid wurde am 4. Feber 2015 fristgerecht Beschwerde erhoben. Ausgeführt wurde…

BFG RV/7104015/2023Keine Wiederaufnahme auf Antrag gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO, wenn die als neu hervorgekommen bezeichneten Tatsachen dem Beschwerdeführer schon immer bekannt waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.02.2024

…des § 303 BAO sei bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben. Im Falle der Geringfügigkeit neu hervorgekommener Tatsachen habe die Behörde Verhältnismäßigkeitsüberlegungen in ihre Ermessensentscheidung einzubeziehen. Eine allgemein gültige Grenze, bei…

BFG RV/3100090/2020Prozesskosten als Werbungskosten; Wiederaufnahme des Verfahrens; mündliche Verhandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2022Teil 1/2

…wenn Umstände gewichtiger Art neu hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Daher ist bei der Ermessensübung der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor Rechtsbeständigkeit zu geben. 4.2. In der Begründung zu den Bescheiden betreffend Einkommensteuer 2013, 2015 und 2016 führt die belangte Behörde aus (kursive Schreibweise…

BFG RV/7104716/2015Wiederaufnahmegründe bei einer amtswegigen Wiederaufnahme nach § 303 BAO.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.01.2021

…neuerliche Bescheiderlassung dann zu ermöglichen, wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen. Ziel ist ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis. Grundsätzlich ist dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (= Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (= Rechtskraft) zu geben. Dies gilt auch unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme…

BFG RV/2101256/2018Die Verwendung einer anderen UID als der des Bestimmungsstaats führt zur Vorschreibung einer Erwerbsteuer, die nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2020

…wenn Umstände gewichtiger Art hervorkommen, damit ein insgesamt rechtmäßiges Ergebnis erzielt werden könne. Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) sei dabei der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben (VwGH 28.5.1997, 94/13/0032). Im Bericht über die Außenprüfung werde genau ausgeführt…

BFG RV/5100415/2016Wiederaufnahmen iZm Geldstrafen, Repräsentationsaufwendungen, nicht erklärten Einnahmen und einem nicht fremdüblichen Vertrag mit einer nahestehenden Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.07.2023Teil 3/3

…in der Entscheidung darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorrang eingeräumt wurde (vgl. Ritz, BAO6, § 303, Rz. 64). Im Normalfall reicht aber die standardisierte Begründung der Finanzämter ("Rechtsrichtigkeit vor Rechtsbeständigkeit") aus, sofern nicht besondere…

BFG RV/2101273/2018Die Hingabe eines unbesicherten Darlehens an eine den Gesellschaftern gehörende (ausländische) Kapitalgesellschaft stellt eine verdeckte Ausschüttung dar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.11.2020Teil 2/3

…in der Entscheidung darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessensabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit der Vorrang eingeräumt wurde (vgl. Ritz, BAO6, § 303, Rz. 64). Im Normalfall reicht die standardisierte Begründung der Finanzämter ("Rechtsrichtigkeit vor Rechtsbeständigkeit") aus, sofern nicht besondere Umstände…

BFG RV/4100315/20111. Ist der Wiederaufnahmebescheid angefochten? 2. Führt die Übertragung einer Option auf Erwerb einer geleasten Liegenschaft zu einer verdeckten Ausschüttung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.06.2016Teil 2/3

…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen.“ § 303 BAO in der für das Jahr 2007 geltenden Fassung lautet auszugsweise: 303 (1) Dem Antrag…

BFG RV/5100372/20121) Kein Schutz von Treu und Glauben, wenn keine Dipositionen im Vertrauen auf eine Rechtsauskunft möglich, weil Besteuerungszeitraum bei Auskunftserteilung bereits abgelaufen war. 2) Kein Anspruch auf mündliche Verhandlung vor dem Senat in Beschwerdesachen, die bis Ende 2013 als Berufungen beim UFS anhängig waren, wenn keine entsprechenden Anträge in der Berufung gestellt wurden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2014Teil 1/2

…des Verfahrens im Hinblick auf die gebotene Verwaltungsökonomie auch zweckmäßig ist. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist daher gem. …

BFG RV/7102983/2021Ermessensübung iZm Wiederaufnahme eines Umsatzsteuerverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2022

…1 BAO wird im Prüfbericht ausgeführt, dass die steuerlichen Auswirkungen nicht als gering anzusehen seien und dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen sei. Mit Bescheid vom 5. August 2021 nahm die belangte Behörde das Verfahren betreffend die Umsatzsteuer des Jahres…

BFG RV/7104968/2017Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.04.2019

…aufgrund der Höhe der durch die neu hervorgekommenen Tatsachen eingetretenen Änderungen war der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung geht dem Interesse der Partei am Bestehen einer falschen Abgabenfestsetzung, die sie aus eigenem Verhalten herbeigeführt hat, vor. Zur Anwendbarkeit des …

BFG RV/5101410/20161. Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch, dass die Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. 2. Vorliegen von Verlängerungshandlungen 3. Besteuerung von Einkünften eines in Österreich wohnhaften Gesellschafter-Geschäftsführers einer deutschen GmbH mit Ort der Geschäftsleitung in Deutschland
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.07.2024Teil 1/2

…die zu begründen ist, hat die Abgabenbehörde unter Bedachtnahme auf die amtswegige Wahrheitsermittlungspflicht (§ 115 Abs 1 BAO) grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. 5. Der Beschwerdeführer hat am 28. April 2014 die Einkommensteuererklärungen 2012 und 2013 beim Finanzamt…

BFG RV/3100275/2013Keine Bauherreneigenschaft bei Erwerb eines Fertighauses im Rahmen eines fertig geplanten Gesamtprojektes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2016Teil 2/2

…des festzusetzenden "Mehrbetrages" von gesamt € 4.448,58 sowie aus dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (aller Abgabepflichtigen) der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…

BFG RV/3100274/2013Bauherreneigenschaft bei vorgegebenem Gesamtkonzept (Bebauung mit Fertighaus) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2016Teil 2/2

…des festzusetzenden "Mehrbetrages" von gesamt € 5.028,38 sowie aus dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (aller Abgabepflichtigen) der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig…

BFG RV/5101067/20211. Beurteilung der Wiederaufnahme bei rechtskräftigem Sachbescheid 2. Beweiswürdigung bei geänderter Argumentation 3. Einkünfte aus LuF oder aus GW bei erheblichen Zukäufen 4. Ermittlung des Gewinns und der USt-Zahllast
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2025Teil 3/6

…dass es geboten ist, der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Im Besprechungsprogramm (Beilage E1 - E5) zur Niederschrift und zum Bestandteil der Niederschrift erklärt wird zunächst in Tz 1 allgemein festgehalten: Der Steuerpflichtige Herr Bf betreibt seit Jahren ein Land- und Forstwirtschaft und erzielt daraus…

BFG RV/4100100/2020Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGa) bei Darlehensgewährung durch einen nicht fremdüblichen Zinssatz und im Zusammenhang mit der Einbringung von Gesellschaftsanteilen in eine verbundene Körperschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2026Teil 3/3

…worden sind. Unter Berücksichtigung des § 20 BAO und der geforderten Abwägung von Billigkeit und Zweckmäßigkeit war auf Grund der genannten neuen Tatsachen der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen und die Wiederaufnahme auch aus Sicht der Steuergerechtigkeit geboten. 3.5. Zu Spruchpunkt XIV. (Abweisung…

BFG RV/7103938/20201. Verrechnung von sonstigen Leistungen auf Grund von Scheinrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen 2. Mündliche Verhandlung; verspätet beantragt 3. Begrenzung eine UID-Nummer 4. Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2026Teil 2/3

…Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen ist (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO³, § 303 Anm.31). Die gegenständliche Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit…