IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. RI über die Beschwerde vom 20.3.2018 der Frau Bf, Ostraße X3X4, X1Y9 TZAU , gegen den Bescheid vom 13. März 2018 des Finanzamtes FA betreffend Einkommensteuer 2017 (Arbeitnehmerveranlagung), zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…wird regelmäßig konsumiert, um insbesondere frühe und nach außen noch wenig auffällige Symptome schizophrener Erkrankungen erträglich zu halten. Spätestens Anfang 2001, dh noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres im November, hat der Beschwerdeführer bereits mit harten Substanzen wie Heroin und Kokain experimentiert. Bereits Mitte Jänner…
… 6 Abs. 2 lit. f FLAG 1967 der Beistrich durch einen Punkt ersetzt und folgende Wortfolge angefügt: "Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde und die nach § 12c des…
…Cannabis wird regelmäßig konsumiert, um insbesondere frühe und nach außen noch wenig auffällige Symptome schizophrener Erkrankungen erträglich zu halten. Spätestens Anfang 2001, dh noch vor Vollendung des 21. Lebensjahres im November, mit harten Substanzen wie Heroin und Kokain experimentiert. Bereits Mitte Jänner 2002 täglich Heroin…
…1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, g) erheblich behindert…
… VwGH 20. 11. 2014, Ra 2014/16/0010). Um beurteilen zu können, ob eine Behinderung bereits vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres ein Ausmaß erreicht hat, das eine voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit nach sich zieht, sind bei Behinderungen, die ihren Grund in Erkrankungen mit variierendem Krankheitsverlauf haben…
…11 Patientenratgeber 16.04.2018 Bezughabende Normen § 2 Abs. 1 lit. c FLAG 1967 Sachverhalt: Bis 04/2016 (= Vollendung des 25. Lebensjahres) bezog die Bf Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe für ihre Tochter C (geb. ....04.1991), da ein Gesamtgrad der Behinderung von 50% vorlag…
…§ 55 Abs. 31 FLAG 1967): Diese Regelung findet in Bezug auf jene Kinder keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. l gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, Mit dem Bundesgesetz…
…dem Monat März 2016 festgestellt, also nach Vollendung Ihres 21.Lebenjahr. Demnach bestand die Abweisung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe ab dem Monat der Antragstellung Juli 2011 zu Recht. Ihrem Beschwerdebegehren konnte daher nicht stattgegeben werden. Gutachten Der Beschwerdevorentscheidung liegt folgendes Sachverständigengutachten vom 24. 4…
…24. 4. 2017 stellt den Zeitpunkt des Eintritts der voraussichtlichen dauernden Erwerbsunfähigkeit mit einem nach der Vollendung des 21. Lebensjahres des Bf gelegenen Zeitpunkt fest. Diese Feststellung ist nach der Aktenlage auch schlüssig. Das Gericht kann es mangels Entscheidungsrelevanz im gegenständlichen Verfahren dahingestellt lassen, ob…
…h FLAG 1967, die einen (weiteren) Anspruch auf FB für volljährige Kinder, die in einem Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf fortgebildet werden und erheblich behindert sind, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres begründet, nicht (auch) auf die gegebenenfalls einen eigenen Anspruch gemäß § 2…
…1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Diese Regelung findet in Bezug auf jene Vollwaisen keine Anwendung, für die vor Vollendung des 24. Lebensjahres Familienbeihilfe nach lit. k gewährt wurde und die nach § 12c des Zivildienstgesetzes nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen werden, g) erheblich behindert…
…gebracht. Folglich sind unserer Rechtsansicht nach die Voraussetzungen gemäß § 2 (1) lit c FLAG erfüllt, da er wegen einer bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sein wird, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Weitere notwendige Befunde beziehungsweise…
…Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 25. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind…
…eingetreten sein. Im Gutachten des Sozialministeriumservices vom 14.12.2022 geht hervor, dass eine dauernde Erwerbsunfähigkeit ab 01.10.2019 festgestellt wurde. Da die Vollendung des 21. Lebensjahres jedoch bereits im November 2016 erfolgte, war der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht rechtzeitig. Somit war spruchgemäß…
…wird es primär an den Beschwerdeführern, allenfalls vertreten durch ihre Erwachsenenvertretung, liegen, den behaupteten Sachverhalt, nämlich ihre bereits vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, klar und ohne Möglichkeit eines Zweifels nachzuweisen (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke …
…selbsterhaltungsfähig zu gelten! Ebenso sind das tatsächliche Ausmaß der damaligen Beschäftigung wie auch die Arbeitsgegebenheiten retrospektiv und gutachterlich nicht prüfbar. Die Frage kann aus medizinischer Sicht nicht geklärt werden: aus den Unterlagen ergibt sich, dass Herr ***Bf1*** nach Vollendung des 21. Lj. jahrelang trotz bestehender…
…weiteren Voraussetzungen des FLAG - gegeben, wenn nach § 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 bei Ihnen vor Vollendung des 21. Lebensjahres aufgrund einer Behinderung eine dauernde Erwerbsunfähigkeit eingetreten wäre. Besteht keine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…1 Semester (§ 2 Abs. 9 FLAG). Im gesamten Kalenderjahr 2022 bestand aufgrund Überschreitung der Einkommensgrenze kein Beihilfenanspruch. Eine Verlängerung des Familienbeihilfenanspruchs bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (somit bis 09/2023) ist im gegenständlichen Fall nicht möglich, da weder der Verlängerungstatbestand des § 2 Abs 1…
…erwähnt. Mit dem Vorlagebericht vom 17.11.2023 legte das Finanzamt auch zur Vorgeschichte Unterlagen vor: Lt. Auszug aus der Familienbeihilfen-Datenbank wurde für die Beschwerdeführerin von Juni 2003 bis November 2008 (Vollendung des 21. Lebensjahres) Familienbeihilfe mit dem Erhöhungsbetrag ausgezahlt. Der Antrag der Bf…