…Im gegenständlichen Fall war strittig, ob die durch die Bf. im Prüfungszeitraum durchgeführten Wertberichtigungen von Verrechnungsforderungen im Unternehmensverband sowie der Verzicht auf Mietentgelte aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt waren und als verdeckte Ausschüttungen bzw. verdeckte Einlagen zu beurteilen waren. Weiters war strittig, ob mit einem Patent…
…sind. Im gegenständlichen Fall hat der Verzicht auf die Verrechnung einer nicht fremdüblichen Miete eine Gewinnverschiebung zu Gunsten der 95% beteiligten Kommanditistin Fa. U1 Beteiligungsverwaltung GmbH zur Folge. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist steuerliche Gewinnverteilung unter Berücksichtigung der bis zum Jahr 2004 fremdüblich verrechneten Miete…
…Mieter weiterverrechnet wurden und dass hinsichtlich des Erhaltungsaufwandes wohl ein falsches Muster im Vertrag verwendet worden sei. Auch diese Fakten deuten auf ein nicht fremdübliches Verhalten hin, andernfalls es längst schon zu einer Berichtigung der entsprechenden Punkte im Mietvertrag gekommen wäre. Auch der vereinbarte Verzicht…
…die Erzielung von Einkünften ermöglichen, überlassen werden, sondern auch in der Weise, daß der (wirtschaftliche) Eigentümer eines Wirtschaftsgutes auf dessen Nutzung verzichtet und sie einem anderen überläßt, wie dies z.B. eben bei einer Fruchtnießung der Fall sein kann […]. Von der Überlassung der Einkunftsquelle…
…im Hinblick auf den bis 31.8.2024 grundbücherlich sichergestellten Bestandsvertrag ( bis zu diesem Zeitpunkt wurde auf die Kündigung seitens des Vermieters/Bf. verzichtet) fehlt es der Ehegattin an entscheidender Dispositionsmöglichkeit zur Gestaltung des Mietverhältnisses. Wenngleich vertraglich vereinbart ist, dass sie gegenüber den Mietern als…
…wurden im Zuge der Adaptierung auf Büroräumlichkeiten teilweise durch Milchglastüren ersetzt. Bei dem Umbau der Türen handelt es sich ebenso wie bei den zusätzlich verlegten elektrischen Leitungen (Telefon- und EDV-Leitung in einer aufgesetzten Sockelleiste) um Investitionen des Ehegatten der BF als Mieter. Das Haus…
…Sektionaltor + 712,00 € Instandsetzungsarbeiten). 9. In seiner Stellungnahme vom 19.04.2021 zu den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens des Bundesfinanzgerichtes wies der Vertreter der belangten Behörde unter Verzicht auf eine weitere Stellungnahme darauf hin, dass die rechtliche Beurteilung des Finanzamtes durch die Ausführungen im Schreiben…
…Es sei auch eine UID-Nummer vergeben worden (ATxy, Beilage 3). Auf allen Abrechnungen mit den Mietern sei diese UID-Nummer angeführt (zB Beilagen 4 bis 9). Bereits vor dem Jahr 1998 hätten B.X. und A.X. beträchtliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt…
…2004, 2000/14/0114). Es ist keine im allgemeinen Wirtschaftsleben geübte Praxis, einem Mieter ein höchstpersönlichen Wohnrecht auf Lebenszeit gegenüber dem Vermieter und seine Rechtsnachfolger einzuräumen. Im gegenständlichen Fall umfasst dieses Wohnrecht das Alleinbenützungsrecht für sämtliche Räumlichkeiten des Hauses und an der gesamten sonstigen Liegenschaft…
…Vorbringen, dass es keine Absprachen über ein von ihr für die Nutzung zu leistendes Entgelt gegeben hat. Auch im Scheidungsprotokoll findet sich kein Hinweis über ein diesbezügliches Vorbringen und ebenso ist kein Verzicht auf ein Mietentgelt auf Anraten von der Richtern durch Hrn. ***Nachname*** aktenkundig…
…zum Kalenderquartal schriftlich gekündigt werden. Der Mieter verzichtet für das bei Betriebsbereitschaft der Anlage laufende Jahr und anschließende zehn Kalenderjahre auf eine Kündigung. Punkt 3. der Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag ist zur Gänze gestrichen. Die Miete beträgt monatlich € 36,00. Die Umsatzsteuer wird bei…
…UFS Graz ausführlich erläutert. In Tz. 14 hat die Berufungswerberin auch aus abgabenrechtlicher Vorsicht auf die drohende doppelte Besteuerung der Mietzinse hingewiesen. Da es für die Annahme einer Mietvorauszahlung überhaupt keinen rechtlichen oder wirtschaftlichen Grund gibt und auch keine entsprechende Parteiaussage, argumentiert das Finanzamt Judenburg…
…an die AP GmbH (Tz. 2 und Punkt B 1 der NSB): In rechtlicher Hinsicht war einerseits der Verzicht auf die Verrechnung jeglicher Mieten in den oa. Zeiträumen und andererseits die Angemessenheit der Höhe der verrechneten Beträge zu prüfen, wobei die bisherige abgabenrechtliche Beurteilung…
…Bf. an verbundene Unternehmen – unentgeltliche Nutzungsüberlassungen an die AP GmbH (Tz. 2 und Punkt B 1 der NSB): In rechtlicher Hinsicht war einerseits der Verzicht auf die Verrechnung jeglicher Mieten in den oa. Zeiträumen und andererseits die Angemessenheit der Höhe der verrechneten Beträge zu prüfen…
…Welche Art eines möglicherweise vermuteten Vorteilsausgleiches daraus abgeleitet werden sollte, kann nicht mit eindeutiger Sicherheit erschlossen werden. Die Ausführungen, wonach die Verzichts- und Vorleistungen (Miete bzw. Lieferungen und Leistungen) betriebswirtschaftlich begründet erschienen, um zu vermeiden, dass die AP GmbH insolvent und der Gesamtkomplex der AP…
…1994 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 22/2012 lautet: Der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 und Z 17 ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück oder einen baulich abgeschlossenen, selbständigen Teil des Grundstücks nahezu…
…Erledigung ersucht. 5. Vorlagebericht des Finanzamtes: Nach den Ausführungen des vorliegenden Finanzamtes im Vorlagebericht sei der ab dem Kalenderjahr 2014 auf unbestimmte Zeit vollzogene Verzicht auf die Verrechnung der Mieteinnahmen wegen einer wirtschaftlich schwierigen Situation der D-GmbH nicht als Nutzungseinlage, sondern als Sacheinlage zu…
…die steuerliche Beurteilung sei a) "Gelten die Mieteinnahmen bereits als zugeflossen?" und b) "Liegt ein Forderungsverzicht vor?". Hinsichtlich a) Zufluss wird vom Finanzamt festgehalten, dass ein wesentliches Entscheidungskriterium darin liege, ob überhaupt auf eine Forderung verzichtet worden sei oder ob nicht eine Einkommensverwendung des Berufungswerbers…
…Finanzamt verwies abschließend darauf, dass sich aus den jetzt vorgelegten Unterlagen keine dezidierte Vereinbarung über eine geänderte Gewinnverteilung entnehmen lasse. Der Verzicht auf die Mieteinnahmen ergebe noch nicht eine Änderung der Gewinnverteilung der Vermietungsgemeinschaft. Dies würde in weiterer Folge zum Ergebnis haben, dass es zwar…
…betrage. Nach dem beiliegenden Kontoauszug "sonstige Erträge" der Pächterin, W2-GmbH, sei mit dem in Rede stehenden Preisnachlass für insgesamt 17 Monate auf die Verrechnung von Miete verzichtet worden. 10. E-Mail-Antwort des Finanzamtes vom 23. Juli 2019: Nach der E-Mail des Finanzamtes…