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BFG RV/5100302/2018Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume - Dreijahresverteilung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2022

…mit dem am 17. Juli 2017 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit € 52.329,00 festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung in Höhe von € 110.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988…

BFG RV/7104776/2016Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume - steuerliche Begünstigung gem. § 67 Abs. 8 lit. b EStG idF vor dem AbgÄG 2014 anwendbar?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2017

…Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern: Gem…

BFG RV/7101451/2015Steuerliche Begünstigung betreffend Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 idF BGBl I Nr 22/2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…sie zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu bewegen, erhalten. Daher handle es sich bei dieser Einmalzahlung um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume. Als Nachweis lege sie die Vereinbarung vom 07.06.2013 vor. Sie ersuche um Berücksichtigung der Steuerbegünstigung gemäß…

BFG RV/5100853/2016Versteuerung einer Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2018

…EUR 310.873,91 mit dem Tarif zu versteuern sind. [Grafik] 3. Begründung: Bis zum 28.2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem…

BFG RV/1100149/20111. Besteuerungsrecht hinsichtlich einer Entschädigungszahlung für eine vorzeitige Vertragsauflösung eines nichtselbständig tätigen Profifußballers 2. Besteuerungsrecht hinsichtlich von auf Trainingszeiten entfallenden Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.12.2014

…I Nr. 13/2014, sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Auszahlung zu erfassen, wobei ein Fünftel (nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge) steuerfrei zu belassen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen…

BFG RV/7100845/2020Sozialplanzahlungen als freiwillige Abfertigungen vom Abzugsverbot nach § 20 Abs. 1 Z 8 EStG erfasst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2020

…n) bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume). Die Bezüge sind grundsätzlich mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern (Fellner in Hofstätter…

BFG RV/3100815/2016Keine Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 bei Zahlungen für zukunftsbezogene Ansprüche
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2017

…hat mit dem am 12. November 2015 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2014 mit -11.687,00 € festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung von brutto 700.000,00 € für den Verzicht auf Arbeitsleistungen (Abgangsentschädigung) gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 nach dem…

BFG RV/7102562/2021Berechnung der Bemessungsgrundlage für die begünstigte Besteuerung von freiwilligen Abfertigungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2022

…Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: 1. Der Steuersatz von 6% ist auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, höchstens aber auf den Betrag anzuwenden…

BFG RV/7104760/2019Viertelberechnung für begünstigte Besteuerung der freiwilligen Abfertigung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2021

…Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: 1. Der Steuersatz von 6% ist auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, höchstens aber auf den Betrag anzuwenden…

BFG RV/7103144/2014Freiwillige Abfertigungszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2022Teil 2/2

…Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern..." §…

BFG RV/5101059/2019Reichweite des Abzugsverbotes von freiwilligen Abfertigungen im Rahmen von Sozialplanzahlungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 betreffend Mitarbeiter, die dem System "Abfertigung NEU" (BV-Kasse) unterliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2021Teil 2/2

…Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: 1. Der Steuersatz von 6% ist auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, höchstens aber auf den Betrag anzuwenden…

BFG RV/6101080/2015Ist § 67 Abs 6 EStG idF Abgabenänderungsgesetz 2014 verfassungswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.11.2016Teil 2/2

…Kündigungsentschädigungen und andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b) geändert werden. Zu den freiwilligen Abfertigungen (§ 67 Abs. 6): Die bisherige Rechtslage stellt für die Anwendung des begünstigten Steuersatzes von 6% auf die laufenden Bezüge der letzten zwölf…

BFG RV/5100221/2024Bezug im Rahmen eines Sozialplanes iSd § 67 Abs. 8 lit.f EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2026

…auch nichts hinzuzufügen habe. Im Vorlagebericht vom 4.4.2024 beantragte das FAÖ nach Wiedergabe des Verfahrens und der einschlägigen Normen des EStG 1988 die Abweisung der Beschwerde, da die strittige Zahlung einer Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume entspreche, die gem …

BFG RV/7101445/2018Lohnnebenkosten im Zusammenhang mit Sozialplanzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.06.2023

…die Zahlungen nicht gemäß den Bestimmungen des § 67 Abs. 8 lit. f EStG 1988 abzurechnen seien. Die "Auszahlung fiktiver Kündigungsfrist" sei als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume bis 28.2.2014 gem. § 67 Abs. 8 lit b und ab 1.3…

BFG RV/3100774/2016Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2018

…mit der Bf zu lösen. Durch Vereinbarung einer freiwilligen Abfertigung im Ausmaß von fünf Monatsentgelten habe eine einvernehmliche Lösung erzielt werden können. Die Rochus Bank AG habe diese als „Zahlung“ für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Perioden“ gemäß § 67 Abs. 10 EStG nach dem…

BFG RV/6100573/2012Keine Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 bei Zahlungen für zukunftsbezogene Ansprüche
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2018

…der freiwilligen Abfertigung spreche auch eindeutig für eine freiwillige Abfertigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 und nicht für eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, da die Höhe aufgrund der Dienstjahre festgesetzt worden sei. Je länger ein Arbeitnehmer beschäftigt gewesen sei…

BFG RV/5100292/2015Verfassungskonformität des § 67 Abs. 6 EStG 1988 idF des AbgÄG 2014
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.02.2016Teil 2/2

…sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume)", bis zu einer bestimmten Höhe mit dem Steuersatz von 6 %. Durch das…

BFG RV/5100586/20241. Sind in das Abzugsverbot des § 12 Abs. 1 Z 8 KStG iVm § 20 Abs. 1 Z 7 EStG dem Grunde nach auch Entschädigungen aus einem Wettbewerbsverbot einzubeziehen? 2. Bejahendenfalls, sind diesbezüglich gebildete Rückstellungen in die Berechnung des Entgelts gemäß § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 jenes Jahres einzubeziehen, in dem die Dotierung erfolgt ist?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2026

… 67 Abs. 6 darstellen, soweit sie bei diesem nicht mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern sind. Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume sind nach dem Wortlaut des Gesetzes keine sonstigen Bezüge im Sinne des § 67 Abs 6 EStG. Diese Zahlungen sind…

BFG RV/7103708/2024Sonstige Bezüge: fehlender Nachweis für die Besteuerung mit 6 %
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2026Teil 2/2

…Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: 1. Der Steuersatz von 6% ist auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, höchstens aber auf den Betrag anzuwenden…

BFG RV/3100205/2024Besteuerung einer Abfindungszahlung aus Deutschland nach § 67 EStG 1988 bei Anwartschaften und (Nicht-)Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.02.2026Teil 2/2

…Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: 1. Der Steuersatz von 6% ist auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate, höchstens aber auf den Betrag anzuwenden…