BFG RV/7100028/2014Rechtzeitigkeit eines Antrages gemäß § 295 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer nach Feststellung, dass es sich bei dem Grundlagenbescheid um einen Nichtbescheid handelt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2014 …eingewendet,
dass der Antrag vom 20.12.2012 inhaltlich den Einkommensteuerbescheid 2003 umfasse und nicht auf einen von vielen diesem zugrundeliegenden Feststellungsbescheid bezogen sei. Der bloße Verweis auf eine andere Bescheidbegründung wäre zudem nicht zulässig und müsste die Begründung eines Bescheides nachvollziehbar und schlüssig sein…
BFG RV/7100912/20121. Zurückweisung gemäß § 260 Abs. 1 BAO
2. Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO (Abgrenzung "große" und "kleine" Vermietung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss19.02.2015 …Wesentlichen sein bereits in der Beschwerde (Berufung) erstattetes Vorbringen und brachte ergänzend vor, es sei weder nachvollziehbar, dass sich eine Bescheidbegründung auf die Wiederaufnahmebescheide und die andere Bescheidbegründung auf die Sachbescheide beziehen soll, noch sei nachvollziehbar, warum der Verfahrensmangel durch die Berufungsvorentscheidung jedenfalls saniert sei…
BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/5 …Abs. 1 GSpG: Bemessungsgrundlage 219.707,81 Euro x 16% = 35.153,25 Euro. Der Bf. verwies auf sein Schreiben vom
22.November 2012 und
den Antrag, die Glücksspielabgabe gemäß § 201 BAO bescheidmäßig festzusetzen.
Mit Schreiben vom 15.1.2013 erstattete der Bf. dem…
BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
(Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6 …2011, 9). Die allgemein üblichen Kartenspiele seien keine Glücksspiele unter dem Finanzmonopol des Staates und als Freizeitgestaltung und Fehlens des ausspielenden Unternehmers vom Anwendungsbereich der Glücksspielgesetze 1960, 1962 und 1989 ausgenommen worden (unter Verweis auf Winkler, Poker und Pokerspielsalons in der Glücksspielgesetzgebung, 10). Die Spieler…
BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 1/6 …2011, 9). Die allgemein üblichen Kartenspiele seien keine Glücksspiele unter dem Finanzmonopol des Staates und als Freizeitgestaltung und Fehlens des ausspielenden Unternehmers vom Anwendungsbereich der Glücksspielgesetze 1960, 1962 und 1989 ausgenommen worden (unter Verweis auf Winkler, Poker und Pokerspielsalons in der Glücksspielgesetzgebung, 10). Die Spieler…
BFG RV/3100106/2024Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, da keine Berechtigung zur Ausstellung eines Rückstandsausweises mangels Zustellung zugrundeliegender Abgabenbescheide vorlag - Abweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2024 …sei in seiner Abwesenheit ausschließlich durch den Insolvenzverwalter erfolgt. Er bestreite ausdrücklich, dass ihm die zugrundeliegenden Bescheide (Umsatzsteuer 1991 bis 1993) zugestellt worden seien, und verweise auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 26 Abs. 2 ZustG. Das Telefonat vom 30.11.1995 über gepfändete Vermögensgegenstände…
BFG RV/7105121/2016Vorliegen eines auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Bestandvertrages
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.09.2017Teil 1/2 …vereinbart werden, zählen auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können.
(3) Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens…
BFG RV/3100097/2013Aufgezeichnete Hunderennen: Da nicht auf ein künftiges sportliches Ereignis gewettet wird und nicht die Kenntnisse des Wettenden über die Umstände des Hunderennens Einfluss auf das Spielergebnis haben, sondern lediglich, welches Rennen per Zufallsgenerator ausgewählt wird, liegt keine Sportwette sondern ein Glücksspiel vor. Schuldner der Glücksspielabgabe ist ua. auch der "Vermittler".
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2017 …ist, umfassend dargelegt und ein vorläufiges Ergebnis samt Berechnungsdarstellung zur Kenntnis gebracht.
6.) Mit Antwortschreiben vom 21.8.2017 wurde seitens der Bf der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen.
Über die Beschwerde wurde erwogen:
1.) Bescheidbegründung:
Es ist der Bf zunächst dahin beizupflichten…
BFG RV/5101267/2020Geltendmachung des gesellschaftsrechtlichen Rückforderungsanspruches nach einer verdeckten Ausschüttung durch Einbuchung einer Forderung gegen die Gesellschafter und anschließender Verzicht auf die Forderung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2024Teil 1/2 …Nach § 82 Abs1 GmbHG könnten die Gesellschafter ihre Stammeinlage nicht zurückfordern. Unzulässig sei jeder Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter in Vertragsform oder auf andere Weise, die den Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses zu Lasten des gemeinsamen Sondervermögens bevorteile. Das Verbot der Einlagenrückgewähr umfasse somit alle…
BFG RV/7104261/20141. Gesamtentgelt für den laufenden Betrieb von Erdölförderanlagen auf fremden Grund u. Boden erfüllt nicht den Tatbestand des § 107 EStG - kein Entgelt für Leitungsrecht
2. Dauerschäden durch Mistelbefall an dafür anfälligen Standort und Bewirtschaftungsform (Eichenmittelwald) sind eine typische Betriebsgefahr und daher kein Ereignis höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2026Teil 1/6 …belegt sei, sei nach Ansicht der BP im gegenständlichen Fall vom Vorliegen einer typischen Betriebsgefahr auszugehen.
Diese Art der Bewirtschaftung sei trotz der Beeinträchtigung durch den Mistelbefall insgesamt vorteilhafter und ertragreicher als eine rasche Umstellung auf eine andere dem Mistelrisiko nicht ausgesetzte Bewirtschaftungsform (insb. Niederwald…
BFG RV/7102609/20191. Antrag gem. § 299 BAO auf Aufhebung der Bescheide betreffend Wiederaufnahme Umsatz- und Einkommensteuer
2. Zufluss von Geldern (Scheckbehebungen) als Betriebseinnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.09.2025Teil 1/4 …Verweis auf VwGH 20.6.1990, 90/16/0003; 12.6.1991, 90/13/0027; 21.6.1994, 91/14/0162; 28.9.1998, 96/13/0135; Ellinger ua, BAO3, § 307 Anm 2). Die Gründe für die Heranziehung des betreffenden Tatbestands sind in der Bescheidbegründung…
BFG RV/7100746/20201. Verjährung bei abgeleiteten Bescheiden und Antrag auf Bescheidaufhebung
2. 15-jährige Verjährungsfrist iSd § 209 Abs 4 BAO
3. Endgültige Festsetzung durch das BFG nach vorläufiger Festsetzung im angefochtenen Bescheid durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.08.2024Teil 1/2 …für unseren Fall nicht anwendbar sei, da der Bescheid aus dem Jahr 2017 nach der absoluten Verjährung erlassen wurde und verweist auf seine Stellungnahme.
Der FA-Vertreter erstattet kein weiteres Vorbringen.
Das Gericht bringt den Parteien einen Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2016, betreffend eine Miteigentümerschaft…
BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/7 …so sind sie zur ungeteilten Hand verpflichtet.
Gemäß § 59 Abs. 5 GSpG gelten a
ls Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder –gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise.“
Übergangsbestimmungen des § 60 GSpG
Gemäß § 60 Abs…
BFG RV/7101716/2021Befristetes oder unbefristetes Mietverhältnis. Einzelfallprüfung, ob die vereinbarten Kündigungsgründe so umfassend sind, dass man von einer Vertragsdauer auf unbestimmte Zeit auszugehen hat.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.03.2022Teil 1/2 …vereinbart werden, zählen auch dann zum Wert, wenn sie unter vertraglich bestimmten Voraussetzungen auf andere Leistungen angerechnet werden können.
(3) Bei unbestimmter Vertragsdauer sind die wiederkehrenden Leistungen mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten, bei bestimmter Vertragsdauer mit dem dieser Vertragsdauer entsprechend vervielfachten Jahreswert, höchstens…
BFG RV/7102646/20141. Haftung gemäß § 9 Abs. 1 BAO - Abgabenanspruch direkt gegenüber den Haftungspflichtigen geltend gemacht.
2. Zugrundeliegende Umsatzsteuerschuld mit dem Einwand des Vorliegens der Befreiungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z. 11 lit. a UStG bestritten. 3. Schuldhafte Pflichtverletzung in Abrede gestellt (Vertrauen auf die rechtliche Beurteilung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie auf eine von einem anderen Finanzamt gegebene Auskunft zu einem vergleichbaren Sachverhalt).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.05.2015 …die offenen Verbindlichkeiten und die erbrachten Tilgungsleistungen an alle einzeln anzuführenden Gläubiger der „ XY “ auch auf andere Art und Weise einwandfrei bekannt zu geben.
Darüber hinaus wurde in diesem Vorhalt die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Erbringung eines Nachweises der Gläubigergleichbehandlung zitiert.
Mit Vorhaltsbeantwortung vom 9…
BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/6 …so sind sie zur ungeteilten Hand verpflichtet.
Gemäß § 59 Abs. 5 GSpG gelten a
ls Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder –gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise.“
Übergangsbestimmungen des § 60 GSpG
Gemäß § 60 Abs…