…auf und führte in der Sache aus, dass die belBeh mangels eines von ihr geführten Verwaltungsverfahrens zu Recht den Antrag auf Akteneinsicht abgewiesen habe. Im fortgesetzten Verfahren ist daher neuerlich über die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 27. April 2021 betreffend die beantragte Akteneinsicht zu…
…allerdings entspricht es genau den Mengen, die der Bf. selbst im Zusammenhang mit dem vorgelagerten Verwaltungsverfahren der Behörde bekannt gegeben hat. Gegenstand des vorgelagerten Verfahrens waren nämlich die Gst A und B, wie dem Bescheid der BH Schwatz im Verfahren "Entfernungsauftrag" zu entnehmen war (BH…
… 53 Abs. 2 GSpG gründen lasse und deshalb die unverzügliche Ausfolgung des Gegenstandes im ordentlichen Verwaltungsweg nicht betrieben werden könne. Um diesbezüglich ein ordentliches Verwaltungsverfahren führen zu können, wäre es Voraussetzung, dass ein Glücksspielautomat oder ein Eingriffsgegenstand aufgrund eines tatsächlichen Verdachtes eines Verstoßes gegen ein…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Christina Hildegard Stowasser, Untersiebenbrunnerstraße 8, 2283 Obersiebenbrunn, vertreten durch Obf, betreffend Beschwerde vom 13. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach - nunmehr Finanzamtes Österreich - vom 16. Mai…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RI über die Beschwerde des Bf, Adresse, vom 23. September 2015 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr über die Beschwerde vom 3. Jänner 2015 betreffend Einheitswert und Grundsteuermessbetrag der wirtschaftlichen Einheit…
… 53 Abs. 2 GSpG gründen lasse und deshalb die unverzügliche Ausfolgung des Gegenstandes im ordentlichen Verwaltungsweg nicht betrieben werden könne. Um diesbezüglich ein ordentliches Verwaltungsverfahren führen zu können, wäre es Voraussetzung, dass ein Glücksspielautomat oder ein Eingriffsgegenstand aufgrund eines tatsächlichen Verdachtes eines Verstoßes gegen ein…
…Juli 2025 mit Bescheid vom 8. Oktober 2025 gemäß § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) iVm § 24 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) mit der Begründung zurück, dass ***Vertr*** mit Schreiben vom 15. Juli 2025 im eigenen Namen gegen die an ***Bf1*** gerichtete Strafverfügung Einspruch erhoben habe…
…Ra 2015/08/0142, VwGH 14.04.2016, Ra 2014/06/0017, vgl. weiters die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I2, § 66 AVG E 82 bis E 88 zitierte hg. Rechtsprechung). Entsprechend dieser Judikatur hat die Behörde den Bf. mit Verspätungsvorhalt vom 20. August 2021 über…
…somit als unzulässig erweist, ist daher bereits aus diesem Grund mit Beschluss zurückzuweisen. 2. Der Einschreiter S**** O**** hat im Verwaltungsverfahren eine Vollmacht vorgelegt, aus welcher sich ergibt, dass er am 29.9.2020 von R**** B**** O**** bevollmächtigt wurde, diese in allen geschäftlichen…
…Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Erklärung dem tatsächlichen Parteiwillen entspricht. Allfällige Willensmängel schließen die Wirksamkeit der Erklärung aus (vgl. zB Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren 2. Auflage, § 63 Anmerkung 14). In Anbetracht der dargestellten Rechtslage konnte im Beschwerdefall der "Zurücknahmeerklärung" des Bf. vom 5.5.2021…
…***MA6Zahl***, gemäß § 71 Abs. 1 und 4 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) abgewiesen wurde, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 02.07.2020 in Anwesenheit des Verteidigers Rechtsanwalt ***RA***, des Behördenvertreters ***BV*** und der Schriftführerin ***SF*** zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung…
…Eine gesetzliche Grundlage, wie die Verbuchung vorzunehmen ist und in welchem Zeitpunkt Entrichtung eintritt, enthält weder das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 noch das Verwaltungsstrafgesetz 1991 noch das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991. Ganz generell werden Zahlungen auf die dem Fälligkeitstag nach älteste verbuchte Schuld geleistet. Das ist im Anwendungsbereich…
…Abrede. Maßgeblich für die Beantwortung der strittigen Frage ist daher die Interpretation der nachstehenden Vollmacht: [...] Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 10 AVG gelten für die Vertretung im Verwaltungsverfahren folgende Bestimmungen: (1) Die Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird…
…Zahl: MA67/246701274910/2024, mit dem der Einspruch vom 4. Dezember 2024 gegen die Strafverfügung mit derselben Geschäftszahl gemäß § 13 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG iVm § 24 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG mangels Parteistellung zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 20. November 2024 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 15. Oktober 2024, GZ. MA67/GZ1/2023, betreffend Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in…
…und 7. Juli 2014 (Eingangsstempel jeweils 7. Juli 2014): In den Schriftsätzen mit den Beschwerden sind jeweils auch Berufungen nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) enthalten, worauf am Anfang des Erwägungsteiles eingegangen wird. Die Bescheide sind in den Schriftsätzen abgekürzt bezeichnet worden. Es ist aber erkennbar…
Der Schluss, dass es sich wirtschaftlich um In-Sich-Geschäfte handelt, ist zwingend. Zur Wohnung NstraßeO: Laut Stadtplan von Wien kreuzen die Nstraße und die ySraße einander nicht. Es kann also nicht sein, dass sich auf der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft ein Eckhaus befindet, welches sowohl die…
IM NAMEN DER REPUBLIK A. Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Jänner 2025 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Jänner 2025, Zahl: MA67/246700179244/2024, mit dem der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1***-***2*** ***3***, vormals ***4***, ***5***, vormals vertreten durch ***Name***, gerichtliche Erwachsenenvertreterin, VertretungsNetz - Erwachsenenvertretung, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, 1200 Wien, Forsthausgasse3 16-20, nunmehr weiterwirkend betreffend die Verlassenschaft nach ***1***-***2…
…etwa VwGH 8.8.1996, 96/14/0043). Es ist nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Behörden des Verwaltungsverfahrens verpflichtet sind, die Beweiskraft der Gutachten des Sozialministeriumservice zu prüfen und erforderlichenfalls für deren Ergänzung zu sorgen (vgl. etwa VwGH 25.11.2010, 2010/16/0068…