…73a Abs. 1 ASVG unterliegen Personen der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung, wenn sie ihren Wohnsitz im Inland haben, eine ausländische Rente beziehen, die einer Pension nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz entspricht und für sie nach unionsrechtlichen Koordinierungsvorschriften Österreich für die Krankenversicherung zuständig ist. Die…
…zu versteuern gewesen seien. Nicht bestritten werde, dass die objektive Tatseite erfüllt sei. Die Bf. sowie ihre beiden Kinder haben unter Verletzung der ihnen obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch das Nichterklären der im Inland steuerpflichtigen ausländischen Kapitaleinkünfte eine Verkürzung der Einkommensteuer bewirkt. Die Verwirklichung…
…Bf Vermittlungsleistungen vorliegen würden, bei denen sich der Leistungsort nach der Generalklausel des § 3a Abs. 6 UStG am Sitz des Leistungsempfängers im Ausland liegen würde. Schriftliche Verträge gäbe es weder mit den Aufstellern (Anm. d. Ri.: Aufsteller ist die Bf selbst, schriftliche Verträge könnte es…
…die Konsequenzen steuerlicher Art der Unterlassung der Versteuerung im Ausland in Österreich nicht präsent (§ 12 Abs. 14 UstG). V: Aus der Mail der Steuerberaterin ergibt sich ebenfalls nur, dass sie vorbringt, mit der Beschuldigten über eine Vorgabe USt im jeweiligen Land des Beginnes der Beförderung…
…Versteuerung im Ausland geführt haben, eben eine entsprechende Vorsteuerkorrektur vornehmen müssen. Dies ist aber über mehrere Tatzeiträume hinweg nicht passiert. Wenn jedoch die Beschuldigte mehrere Jahre solche Rechnungen an die Steuerberaterin übergibt und dies nicht die richtigen abgabenrechtlichen Konsequenzen zur Folge hat - Verustung im Ausland…
…Demnach sind die Waren in demjenigen Mitgliedstaat versteuert, in welchem die Privatperson diese erworben hat. Es hat keine weitere Versteuerung im Mitgliedstaat des Verbrauchs zu erfolgen. Wenn der Einkauf des Erstbeschuldigten zum Eigenverbrauch erfolgte, kann dem Beschwerdeführer ein Beitrag zum Weiterverkauf zu gewerblichen Zwecken nicht…
…Beschwerdeführerin die einzelnen Lieferungen/Einkäufe aus Polen nicht den einzelnen Landwirten/EKG sondern der Beschwerdeführerin zuzurechnen sind. Nachdem nach rechtlicher Würdigung seitens des Finanzamtes WV weder Abholfälle (allenfalls Versteuerung im ausländischer USt) noch Versandhandelsfälle (allenfalls USt-Abfuhr des Empfängers der Ware) vorliegen können (s. rechtl…
…Im reinen Inlandsfall löst dies bei der Gesellschaft keine verdeckte Einlage iSd § 8 Abs 1 KStG 1988 aus und kann somit auch nicht als (fiktive) Betriebsausgabe abgezogen werden. Im Gegensatz zu Nutzungsüberlassungen im Inland kommt es aber bei Auslandssachverhalten zwingend zu einer Versteuerung im Inland…
…2014). Es liegt auch kein Nachweis vor, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Entsteuerung in Österreich bereits eine Disposition zur Versteuerung im Ansässigkeitsstaat getroffen worden wäre. Die Umsetzung der VwGH-Judikatur betrifft sowohl Inbound- als auch Outboundfälle, wobei das Besteuerungsrecht bei Vorliegen einer Passivleistung dem…
…a entsprechend. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. e) Rückzahlungen von Beiträgen für freiwillige…
…Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese ihre "erhöhte" Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren…
…den streitgegenständlichen Jahren Telekommunikationsdienstleistungen an seine Kunden in Norwegen erbracht hat, und dass er diese Telekommunikationsdienstleistungen, auch wenn die Kunden im Ausland (Österreich) telefoniert haben, in Norwegen zu versteuern hatte bzw. auch tatsächlich versteuert hat. Legen Sie bitte unter Bezugnahme auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen…
…den streitgegenständlichen Jahren Telekommunikationsdienstleistungen an seine Kunden in Norwegen erbracht hat, und dass er diese Telekommunikationsdienstleistungen, auch wenn die Kunden im Ausland (Österreich) telefoniert haben, in Norwegen zu versteuern hatte bzw. auch tatsächlich versteuert hat. Legen Sie bitte unter Bezugnahme auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen…
…Nachweis der Versteuerung im Ausland erbracht wird. Eine nachträgliche, rückwirkende (ex tunc) Korrektur der Zeitraume 2012 - 2015 sei deshalb nicht möglich. Die Bf. widersprach dem im Vorlageantrag nicht. Im Zuge der Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wurden Nachweise darüber vorgelegt, dass in Deutschland im Jahr 2019…
…den streitgegenständlichen Jahren Telekommunikationsdienstleistungen an seine Kunden in Norwegen erbracht hat, und dass er diese Telekommunikationsdienstleistungen, auch wenn die Kunden im Ausland (Österreich) telefoniert haben, in Norwegen zu versteuern hatte bzw. auch tatsächlich versteuert hat. Legen Sie bitte unter Bezugnahme auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen…
…a entsprechend. c) Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht. d) Rückzahlungen von Pflichtbeiträgen, sofern diese ganz oder teilweise auf Grund des Vorliegens von Einkünften im Sinne der Z 1 einbehalten oder zurückgezahlt wurden. e) Rückzahlungen von Beiträgen für freiwillige…
…dass die Gehälter von Herrn ***2*** in den Zeiträumen ab dem Jahr 2009 nicht in Deutschland, sondern in Österreich der Versteuerung unterlägen. Im Jahr 2013 habe sich herausgestellt, dass die Einkünfte des Herrn ***2*** aufgrund seines Tätigwerdens in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich in…
…dass die gewährten Einsatzzulagen bei einem Auslandseinsatz des österreichischen Bundesheeres steuerfrei sind, jedoch habe ich sehr wohl im Zeitraum meiner Entsendung Steuern in Österreich bezahlt, weshalb für mich die Nichtberücksichtigung meiner Familienheimfahrten nicht nachvollziehbar ist. Die Versteuerung des Grundgehalts im Zeitraum meiner Entsendung entsprach annähernd…
…sodass jedenfalls eine Versteuerung der Honorare im Ausland durchgeführt wurde. Zusätzlich wurde noch 25 % Abzugsteuer angesetzt und ist dies meiner Meinung nach im Hinblick auf den Einkommensteuerkommentar Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, RZ 26 im genannten Kommentar unzulässig und wird im Kommentar wie folgt ausgeführt: "Unterlässt…
…zur Haftung im Wesentlichen mit dem Argument, dass die ausländischen Unternehmen sämtliche Beträge in den zusammenfassenden Meldungen offengelegt hätten, sodass jedenfalls eine Versteuerung der Honorare im Ausland durchgeführt worden sei. Unzulässig sei auch der Ansatz von Abzugsteuer in Höhe von 25% im Hinblick auf den…