…stehenden Zeitraum in der Schweiz - so wie auch schon im Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts festgestellt. Bis dato, das sind nunmehr sieben Monate und zwei Wochen nach Vorliegen des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts, ist keine Erledigung meines gegenständlichen Antrags vom 11. März 2019 erfolgt. (Überwiegendes) Verschulden Abgabenbehörde Das…
…ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist, von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden…
…ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist, von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden…
…dass durch die Zusendung der Mitteilung nach § 12 FLAG 1967 vom 25.2.2016 das Verfahren vorerst abgeschlossen ist. Die Säumnisbeschwerde war daher mangels überwiegenden Verschuldens des Finanzamtes abzuweisen. Es sei darauf hingewiesen, dass mit Zustellung dieses Erkenntnisses die Zuständigkeit wieder auf die Abgabenbehörde zurückfällt…
…nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist." Dass das Bundesfinanzgericht berechtigt ist, gemäß § 284 Abs 4 BAO zu entscheiden, ergibt sich bereits aus dem diesbezüglich klaren Gesetzeswortlaut. Entsprechend obiger Feststellungen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Schlussfolgerung, dass zur Klärung der maßgeblichen Sachfragen ein längeres…
…nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist." Dass das Bundesfinanzgericht berechtigt ist, gemäß § 284 Abs 4 BAO zu entscheiden, ergibt sich bereits aus dem diesbezüglich klaren Gesetzeswortlaut. Entsprechend obiger Feststellungen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Schlussfolgerung, dass zur Klärung der zugrundeliegenden maßgeblichen Sachfragen ein…
…nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist." Dass das Bundesfinanzgericht berechtigt ist, gemäß § 284 Abs 4 BAO zu entscheiden, ergibt sich bereits aus dem diesbezüglich klaren Gesetzeswortlaut. Entsprechend obiger Feststellungen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Schlussfolgerung, dass zur Klärung der zugrundeliegenden maßgeblichen Sachfragen ein…
…Begünstigung gestützt werden kann. Aus dieser erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es grundsätzlich Sache des säumigen Abgabenschuldners ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der verfahrensgegenständlichen Säumnis aufzuzeigen (zur erhöhten Behauptungs- und Beweislast siehe etwa Fischerlehner, ecolex 2004, 411). Die Bf. bringt vor…
…Für die rechtliche Beurteilung der Vorgangsweise ist die Menge des eingeführten Sonnenblumenöls nicht von Relevanz, ***5*** hat auch nicht behauptet, dass sie eine größere Menge anders rechtlich beurteilt hätte. Vom Antrag, eine ergänzende Anfrage an die slowakischen Abgabenbehörden zu stellen und auf vom Antrag auf…
…Die vollumfängliche und vollinhaltliche Anfechtungserklärung wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung stützt sich auf mangelndes Verschulden der BF an der Nichtentrichtung der Abgaben bzw. an der Ungleichbehandlung der Abgabenbehörde. Da die Behörde sowohl im Auftrag zur Stellungnahme als auch im Haftungsbescheid die Umsatzsteuer…
…Frist (Abs 2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt (Abs 3 leg.cit.). Säumnisbeschwerden sind mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist (Abs 4 leg.cit.…
…Ein Verweis der Abgabenbehörde auf vorangegangene Versäumnisse, ist gemäß § 217 Abs. 7 BAO kein Tatbestandsmerkmal dafür, dass eine Herabsetzung des Säumniszuschlages verwehrt werden kann. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO ist eine Herabsetzung des Säumniszuschlages nur dann schädlich, wenn der verspäteten Zahlung ein grobes Verschulden zugrunde…
…in Betracht, weil ein solcher die Gewissheit der Rechtswidrigkeit und daher die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraussetze. Eine solche Klärung habe jedoch noch nicht stattgefunden. Aufgrund dieser Umstände könne nicht von einer Verletzung der Entscheidungspflicht bzw. einem überwiegenden Verschulden der Abgabenbehörde ausgegangen werden. Es…
…2024 bereits abgelaufen ist. Gemäß § 284 Abs. 4 BAO sind Säumnisbeschwerden mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. Ein überwiegendes Verschulden der Behörde iSd § 284 Abs. 4 BAO liegt darin, dass diese die für eine zügige Verfahrensführung…
…338; Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3, § 278 Anm 4). Entscheidend ist, ob die Unterlassung der Ermittlungen "wesentlich" ist. Dies ist aus objektiver Sicht zu beurteilen; ein diesbezügliches Verschulden der Abgabenbehörde ist für die Anwendbarkeit des § 278 Abs 1 nicht erforderlich (vgl Ritz, RdW 2002, 566; Renner…
…zurückgefordert werde. Auf dieses Mail hat der Bf am 23.12.2014 geantwortet. 8. Im Schreiben vom 7.12.2017 (an das BFG) wurde seitens des Bf nochmals eingewendet, für das Jahr 2009 sei bereits Verjährung eingetreten. Die Abgabenbehörde habe keine fristverlängernden Amtshandlungen unternommen. Das…
…184. (1) Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. (2) Zu schätzen ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben…
…Zwar könnten ein Rechtsirrtum bzw. das Handeln auf Grund einer vertretbaren Rechtsansicht die Annahme eines Verschuldens ausschließen. Gesetzesunkenntnis oder objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind aber nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare…
…2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (4) Säumnisbeschwerden sind mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. (5) Das Verwaltungsgericht kann sein Erkenntnis vorerst auf die…
…2025 bereits abgelaufen ist. Gemäß § 284 Abs. 4 BAO sind Säumnisbeschwerden mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist. Ein überwiegendes Verschulden der Behörde iSd § 284 Abs. 4 BAO liegt darin, dass diese die für eine zügige Verfahrensführung…