…Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO stellte, ist nunmehr zu klären, ob dieser verspäteten Entrichtung ein grobes Verschulden seitens der Bf. zu Grunde liegt. Wie die Bf. selber konzediert, ist die Gewinnausschüttung bei ihr "kein alltäglicher Vorgang". Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens wird bei…
…7 UStG 1994 sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Für diese Betrachtung ist…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe der verfahrensgegenständlichen Monate nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…den Säumniszuschlag verhindern können, wenn sie das Stundungsansuchen um zwei bzw. drei Tage früher eingebracht hätte. Es wäre der Bf. zumutbar gewesen, die Stundungsansuchen vor Fälligkeit der Selbstbemessungsabgaben abzugeben. (Siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe für 11/2013 nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe für 5/2014 nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…des von der Revisionswerberin eingeholten Gutachtens als taugliche Vertrauensgrundlage oder auf "nicht-bescheidförmliche Interaktionen" im Revisionsfall erübrigt." Unbestritten wurde die Spielbankabgabe für 12/2014 nicht bei Fälligkeit entrichtet, daher wurde gesetzeskonform ein erster Säumniszuschlag festgesetzt. Grobes Verschulden hinsichtlich der Nichtentrichtung ergibt sich aus dem Umstand…
…siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217…
…Bf. auch zumutbar gewesen, Stundungsansuchen vor Fälligkeit der Selbstbemessungsabgaben abzugeben. (Siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Vom Bf. wurden…
…siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217…
…Bf. auch zumutbar gewesen, Stundungsansuchen vor Fälligkeit der Selbstbemessungsabgaben abzugeben. (Siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Von der Bf…
…siehe auch Fischerlehner, Der UFS zum groben Verschulden beim Säumniszuschlag. Eine Auswahl der zum groben Verschulden ergangenen Rechtsprechung, SWK 2005, S 59 dort zitiert UFS 10.2.2004, ZRV/0114-Z4I/03). Das Stützen auf eine vertretbare Rechtsmeinung ermöglicht eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gemäß § 217…
…7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Nachdem Beschwerdeerledigungen grundsätzlich auf die…
…Beim Säumniszuschlag handelt es sich um eine objektive, verschuldensunabhängige Säumnisfolge. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages liegt daher nicht im Ermessen der Abgabenbehörde . Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind - ebenso wie die Dauer des Verzuges - grundsätzlich unbeachtlich. Insbesondere setzt die Verwirkung eines Säumniszuschlages kein Verschulden…
…sich, wie bereits vom Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung zutreffend festgestellt, beim Säumniszuschlag nach § 217 um eine rein objektive, grundsätzlich unabhängig vom Grund für den Zahlungsverzug eintretende Rechtsfolge handelt (vgl. dazu allerdings den auf die Art bzw. den Grad eines allfälligen Verschuldens abstellenden Abs. 7), ist…
…die Inanspruchnahme von Bilanzierungswahlrechten bei einer Personengesellschaft zu einer Besteuerung des Gewinnanteiles eines Minderheitsgesellschafters zu mehr als 200 % führt; ebenso wenn die Festsetzung eines Säumniszuschlages ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzögerung kein Verschulden trifft oder wegen…
…sind: 1) Abgabenforderung gegen die vertretene Gesellschaft, 2.) eine erschwerte Einbringlichkeit der Abgabenforderung bei der Glücksspielautomatenabgabe und beim Säumniszuschlag 3.) Stellung des Geschäftsführers als Vertreter 4.) die abgabenrechtliche Pflichtverletzung und das Verschulden des Geschäftsführers an der Pflichtverletzung 5.) Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die erschwerte Einbringlichkeit …
…Aus dieser Gleichbehandlungsquotenberechnung und den nachfolgenden Ausführungen ergibt sich letztlich bei rechnerischer Überprüfung, dass keine Haftungsinanspruchnahme für Säumniszuschläge zu den Dienstgeberabgaben erfolgt ist und im Haftungsverfahren nur noch eine Sanierungsplanquote von 8 % angerechnet wurde. Bewertung seitens des BFG: Der Spruch des Haftungsbescheides hätte demnach aufgegliedert…
…Aus dieser Gleichbehandlungsquotenberechnung und den nachfolgenden Ausführungen ergibt sich letztlich bei rechnerischer Überprüfung, dass keine Haftungsinanspruchnahme für Säumniszuschläge zu den Dienstgeberabgaben erfolgt ist und im Haftungsverfahren nur noch eine Sanierungsplanquote von 8 % angerechnet wurde. Bewertung seitens des BFG: Der Spruch des Haftungsbescheides hätte demnach aufgegliedert…
…des Abgabepflichtigen die Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Die Bf. hat zu allen ersten Säumniszuschlagsbescheiden den Antrag…