…ZollR-DG: Zum Vorbringen des Bf, eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG sei nur möglich, wenn die Zollbehörde nicht ein überwiegendes Verschulden an der Nacherhebung treffe, dass die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien auf den 15. September 2009 datiere, sodass zumindest zu diesem Zeitpunkt die Erhebungen…
…Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO entgegenstehendes grobes Verschulden anzulasten ist oder nicht. 2.3. Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Fehlberechnung (oder der unterlassenen Berechnung) eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so wäre…
…seiner Funktion zu erzwingen oder diese niederzulegen und als Geschäftsführer auszuscheiden. Gerade die Untätigkeit eines Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft trotz gegebener Geschäftsführer-Funktion stellt das Verschulden an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuldigkeit dar (VwGH vom 22.1.2004, 2003/14/0097). Der Geschäftsführer ist von seiner…
…Grundlagenbescheide und des Haftungsbescheides. Folgende Einwendungen würden gegen die Heranziehung zur Haftung vorgebracht: Eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten liege nicht vor, insbesondere sei die Pflicht zur Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben nicht verletzt worden; dem Geschäftsführer sei kein Verschulden an der Verletzung der Pflicht zur Entrichtung der…
…Rechtsmittelausführungen gegen die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 ZollR-DG. Eine solche sei nur möglich, wenn die Zollbehörde nicht ein überwiegendes Verschulden an der Nacherhebung treffe. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien datiere auf den 15. September 2009, sodass zumindest zu diesem Zeitpunkt die Erhebungen vollinhaltlich…
…Die vorgebrachten Einwendungen betreffen in erster Linie das Verfahren zum Antrag gemäß § 237 Abs 1 BAO auf Entlassung aus der Gesamtschuld, das beim Bundesfinanzgericht parallel zum Abgabenverfahren unter GZ. RV/4200164/2013 beschwerdeanhängig ist. Am 18. November 2015 fand an der Außenstelle Salzburg des Bundesfinanzgerichts…
…die Quote iHv Euro 7.081,85 überwiesen. Beschwerde: In der Beschwerde vom 20.05.2016 wendete der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) ein, dass die Abgabenbehörde keine Feststellungen zum Vorliegen eines Verschuldens an der Nichtentrichtung der Abgaben getroffen habe. Die Behörde wäre dazu verhalten gewesen…
…Bf. im gegenständlichen Verfahren wegen Verkürzung der Vergnügungssteuer nicht entschuldigen. Dem Bf. ist zumindest eine grob fahrlässige Unterlassung der Erkundigungspflicht dahingehend vorzuwerfen, dass er als verantwortlicher Geschäftsführer der Eigentümerin und Betreiberin der Spielapparate es unterlassen hat, sich an geeigneter Stelle (z.B. Magistrat, Finanzamt, qualifizierter…
…gemäß § 11 BAO zur Haftung wie folgt herangezogen: | Abgabenart und -zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer 02/2009 | 3.725 Euro | Umsatzsteuer 03/2009 | 3.725 Euro | Gesamt | 7.450 Euro Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…die konkreten Vorwürfe eines Verschuldens (angeblich wäre der Beschwerdeführer „schon bei der Übernahme der Funktion mit einer Beschränkung der Befugnis einverstanden gewesen und hätte dabei in Kauf genommen, dass ihm die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten unmöglich gemacht würde" bzw. „hätte aus Rechtsunkenntnis Erkundigen unterlassen" oder …
…dass anders als bei der unterlassenen Meldung bei der ***Bf3*** für die erforderliche Meldung für die GmbH1 keine Selbstanzeige erstattet wurde, sodass hier keine strafbefreiende Wirkung zu prüfen war. Es ergingen Strafverfügungen der Finanzstrafbehörde an den Beschuldigten sowie den belangten Verband GmbH1. Gegen diese Strafverfügungen…
…von sich aus, ohne weiteren Hinweis auf die geltende Beweislastumkehr, den Nachweis zu erbringen habe, dass ihn an der Nichtentrichtung von Abgaben kein Verschulden trifft. Das Finanzamt verwies unter Anführung des Erkenntnisses des VwGH vom 24.1.2013, 2010/16/0169, darauf, dass daraus zur…
…dass im Falle des Vorliegens eines Abgabenanspruches die über die Haftung entscheidende Abgabenbehörde an den Inhalt des Abgabenbescheides gebunden sei. Daraus folge, dass Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgaben im Verfahren über die Geltendmachung der Haftung nicht mit Erfolg erhoben werden könnten. Über die Beschwerde…
…hat sich in der Entscheidung zur Heranziehung zur Haftung an den Abgabenbescheid zu halten (VwGH 17.10. 2001, 2001/13/0127). Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid können daher, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind, Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung en in einem gemäß…
…Verzinsung, die sich aus Abänderungen von Bescheiden ergibt, ist bedeutungslos, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war. Auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen kommt es nicht an (siehe auch VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005; BFG 22.12.2015, RV/7102677/2015;12…
…Nachweis zu erbringen habe, dass ihn an der Nichtentrichtung kein Verschulden trifft. Auf die darin gemachten umfangreichen Ausführungen wird verwiesen. Aus dem Akteninhalt werden noch folgende Feststellungen getroffen: Wie bereits aus dem Vorhalt des BMF vom 1.2.2021 ersichtlich (siehe oben), stimmen die Haftungsbeträge…
…um vom Bf. die von ihm verpflichtend einzureichenden Abgabenerklärungen des Jahres 2011 zu erlangen. Hinsichtlich der Höhe der Zwangsstrafe schließt sich das BFG den insofern überzeugenden Überlegungen des FA in der BVE an. Ausgehend vom schon dargelegten Grad des Verschuldens, dem oben ebenfalls erwähnten Ausmaß…
…betreffend die Heranziehung zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO zur Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Haftungsbescheid ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Übergangsbestimmung: Mit 1.Jänner…
…750,00 € | Körperschaftsteuer | 1.750,00 € | 1.750,00 € | Festgesetzte Körperschaftsteuer | 1.750,00 € | 1.750,00 € Berufung betreffend Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2011 und Folgejahre Das Finanzamt hat im bekämpften Bescheid vom 15…
… 261) zu erklären ist, mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte…