…die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder das betreffende Zollverfahren nicht wirklich ausgewirkt haben. Zollschuldner ist gemäß Art. 204 Abs. 3 ZK die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des…
…der Zollanmeldung entstanden. Abgaben für die eine Zollschuld nach Art. 201 bis 206 ZK in dem für die jeweilige Zollschuld maßgeblichen Zeitpunkt entstanden ist, sind gesetzlich geschuldet (Witte Zollkodex6, Art. 236 Rz.4). Zollschuldner für die Einfuhr einer einfuhrabgabepflichtigen Ware und damit gemäß § 2 Abs…
…wenn der Bestreitende innerhalb der Frist seinen Widerspruch mit Klage geltend gemacht hat. Der Masseverwalter hatte gemäß § 105 Abs. 4 IO das Recht, die vom Finanzamt in Höhe von € 77.340,92 angemeldeten Abgabenforderungen zu bestreiten. Da aufgrund der im Rückstandsausweis vom 9.1…
…komme mangels G enehmigung der Anlage (§ 4 Abs 1 AVV) nicht zum Tragen. Laut Zollamt sei eine Verspätung im Sinne des § 135 BAO nur dann entschuldbar, wenn dem Abgabepflichtigen ein Verschulden nicht zugerechnet werden könne, dh, wenn er die Versäumung der Frist zur Einreichung einer…
…geltend gemacht, dass die Geltendmachung von persönlichen Haftungen gemäß § 9 BAO durch die Erlassung von Haftungsbescheiden gemäß § 224 Abs 1 BAO nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig ist (vgl. Ritz, BAO6 § 224 TZ 4). Gemäß § 238 Abs 1 BAO verjährt das Recht, eine…
…des Verspätungszuschlages sowie Art und Ausmaß der unbestreitbaren objektiven Pflichtwidrigkeit des säumigen Abgabepflichtigen nicht außer Betracht zu lassen (VwGH 2002/17/0267). Eine Verspätung ist nach ständiger VwGH - Rechtsprechung zu § 135 Abs. 1 BAO dann entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige die Versäumung der Frist zur Einreichung…
…2014 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2009 und Umsatzsteuer 2009 beschlossen: Die Beschwerde betreffend obige Bescheide wird gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs…
…erkannt: I. Dier Beschwerden werden gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO iVm. § 238 Abs. 3 BAO als verspätet zurückgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang…
…Bescheides über die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages das Verfahren wieder aufnehmen und einen neuen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 erlassen. Der Beschwerde konnte daher insoweit Folge gegeben werden, als der angefochtene Bescheid aufzuheben war. Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG i. V. m. § 25a Abs…
…um Übermittlung der Neuberechnung". Das Finanzamt erließ am 14.3.2016 einen Mängelbehebungsauftrag und setzte eine Frist bis zum 15.4.2016 für die Behebung der Mängel. Bei Versäumung der Frist gelte die Beschwerde als zurück genommen. Folgende Mängel seien zu beheben: "gemäß § 250 Abs…
…Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. …" Ausgehend davon, dass die Einkommensteuerbescheide für 2014 und 2015 dem Beschwerdeführer spätestens am 8.10.2016 (dem Samstag der ersten Oktoberwoche 2016) zugestellt wurden, hat die Beschwerdefrist (§ 245 Abs…
…Finanzamt gemeldet oder entrichtet wurden? Ja, außer mir gab es in der Kanzlei keine Mitarbeiter, deren Aufgabengebiet die UVA umfasst hat (vgl. Beantwortung von Frage 1, 4, 7 und 9)." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich…
…Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen festgesetzt. Die Kosten werden in unveränderter Höhe von € 500,00 festgesetzt. Darüber hinaus war die Beschwerde des Beschuldigten als unbegründet abzuweisen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist, und waren unverändert zu belassen. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung…
…verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag festgesetzt. Die Verfahrenskosten werden gemäß § 185 FinStrG in Höhe von € 30,00 festgesetzt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…2008 und 2010 bis 2014 werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog…
…wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG werden die Kosten mit € 500,00 festgesetzt. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 05.06.2019 wurde die Beschwerdeführerin (Bf.) gemäß § 11 BAO als ehemalige Geschäftsführerin der G-1 für nachstehende Abgaben in der Höhe von € 33…
…zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 11.8.2023 stellte VN1-Bf VN2-Bf NN-Bf, rumänische Staatsangehörige, in der Folge kurz mit Bf…
…spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig…