…265 BAO vom 13. Jänner 2017 hielt der Amtsvertreter in seiner zum Vorlageantrag abgegebenen Stellungnahme fest, dass das Finanzamt an die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen in Ansehung der Abzugsfähigkeit (auch) der Verpflegungsaufwendungen gebunden sei, obgleich diese Aufwendungen grundsätzlich unter das Abzugsverbot des § 20 EStG…
…ist Voraussetzung, dass einerseits eine Reise (Reisetatbestand) und andererseits ein in typisierender Betrachtungsweise anzunehmender Verpflegungsmehraufwand (Mehraufwandstatbestand) gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen üblichen Verpflegungsaufwendungen vorliegt. Nach ständiger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis liegt eine Reise gemäß § 16 Abs. 1 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag Felber Harald, Bergwerkstraße 1, 5120 Sankt Pantaleon, über die Beschwerde vom 10. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 13. März…
…Aufenthalten überhaupt nur in dem bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme solcher Verpflegungsmöglichkeiten auszugehen…
…VwGH vom 8.10.1998, 97/15/0073). Typisierend betrachtet entsteht Steuerpflichtigen im Rahmen von Reisen ein Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Verpflegungsaufwendungen. Ein solcher Mehraufwand liegt aber nur vor, solange kein neuer Mittelpunkt der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Univ.-Prof. Dr. Bf., G, über die Beschwerde vom 10. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18. März 2015, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013, zu Recht…
…a EStG 1988 ausgeführt, der Verpflegungsaufwand zähle zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung. Daher könnten die Kosten für Essen auf Rädern nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Kosten für Essen auf Rädern in…
…Mehraufwendungen für Verpflegung können nur vorliegen, wenn über dieses Ausmaß hinaus Aufwendungen anfallen. Die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsaufwand nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG findet ihre Begründung darin, dass dem Reisenden die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt sind…
…Diese könnte auch in ein Gebiet mit besonders günstigen Verpflegungsmöglichkeiten führen, die einen geringeren Verpflegungsaufwand bedeuten als am ständigen Arbeitsort. Da sich der Beschwerdeführer mit seiner Tätigkeit auf eintägig beruflich veranlassten Reisen begibt, sind auch aufgrund der Judikatur keine Werbungskosten für Diäten anzuerkennen. Die Beschwerden…
…weshalb bei den damit zusammenhängenden Aufwendungen dem Grunde nach Werbungskosten gem. §16 EStG vorliegen. Der Höhe nach sind diese jedoch aufgrund folgender Rechtsansicht nur begrenzt abzugsfähig: Die Abgeltung des Verpflegungsaufwandes - durch Berücksichtigung der pauschalen Taggelder gem. §16 EStG - setzt das Vorliegen einer Reise voraus. Dies…
…Mehraufwendungen für Verpflegung können nur vorliegen, wenn über dieses Ausmaß hinaus Aufwendungen anfallen. Die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsaufwand nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin, dass dem Reisenden die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt…
…1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) In der Beschwerdevorentscheidung wurden die noch im angefochtenen Bescheid nichtberücksichtigen Werbungskosten für beruflich veranlasste Reisen in Form von Kilometergeld und Verpflegungsaufwand aufgrund der nachgereichten Dokumente des Beschwerdeführers berücksichtigt. Der Abzug der Nächtigungspauschale wurde hingegen abgelehnt. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich…
…Werbungskosten bei Reisebewegungen in dem dabei in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwand gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen (üblichen) Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der üblichen (günstigeren) Verpflegungsmöglichkeiten…
…Bf. folgende Ausgaben: | Hotel (31.7.2022 bis 6.8.2022), Nächtigungen | 354,00 € | Tatsächlicher Verpflegungsaufwand | 241,63 € | Zugtickets (An-/Abreise, Nahverkehr) | 111,80 € Von 27.2.2023 bis 3.3.2023 legte der Bf. in…
…anzuerkennen. Verpflegungsaufwendungen gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen (VwGH 15.11.95, 92/13/0164). Die EUR 64,- an Restaurantaufwendungen im Hotel Sheraton Berlin sind deshalb nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Liegt eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG vor, so ist der Verpflegungsaufwand im…
…29,61 Euro für das Frühstück in Auckland abzuziehen, da diese Kosten mit dem Verpflegungsmehraufwand abgedeckt sind. Abzugsfähig sind somit in Summe 1.598,47 Euro Nächtigungskosten. Taggeld Die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsaufwand nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin…
…D*** (Punkt 4.1.2.) | -3.573,96 € | - Kosten Familienheimfahrten (Punkt 4.1.3.) | -2.142,00 € | - Verpflegungsaufwand (Punkt 4.1.4.) | -140,00 € | - Fahrrad-Ausdauertraining 52 % (Punkt 4.1.5.) | -429,39 € |…
…Mehraufwendungen für Verpflegung können nur vorliegen, wenn über dieses Ausmaß hinaus Aufwendungen anfallen. Die einkünftemindernde Berücksichtigung von Verpflegungsaufwand nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 findet ihre Begründung darin, dass dem Reisenden die besonders preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten am jeweiligen Aufenthaltsort in der Regel nicht bekannt…
…dass Taggelder eben kein Entgelt darstellen, das für die Arbeitsleistung gebührt, sondern einen Aufwandsersatz für den erhöhten Verpflegungsaufwand außerhalb des eigenen Wohnorts. Nach herrschender Auffassung würde selbst für jene arbeitsfreien Tage die Steuerbefreiung von Taggeldern gewahrt bleiben, an denen der Arbeitnehmer zu seinem Wohnsitz zurückkehrt…
… 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988 in Höhe von insgesamt 5.533,00 €. Aus den vom Bf. eingereichten Rechnungen für konkrete Verpflegungsaufwendungen ist der häufige Aufenthalt des Bf. im GebietR ersichtlich. Im Sinne des letzten Satzes von § 115 Abs. 1 BAO in der…