…98/13/0091). Hierbei ist offensichtlich, dass eine objektive Verzögerung der Steuerrückerstattung aus Deutschland einen solchen nicht von der österreichischen Gesetzgebung beabsichtigten Vermögenseingriff darstellt. Diesbezüglich möchten wir auch anmerken, dass unsere Mandatin in gutem Glauben gehandelt hat, indem sie unmittelbar nach dem Erhalten der Rückerstattung…
…Steuerpflichtigen mit Wirkung für die Vergangenheit verschlechtern würde. Ein verfassungsrechtlich bedenklicher Verstoß gegen den Gleichheitssatz kann zusammenfassend nicht festgestellt werden, weil eine Verzinsung ab dem Tag der Überlassung des Kapitals dem normalen Ergebnis der allgemeinen Rechtslage entspricht und keinen atypischen Vermögenseingriff von erheblichem Gewicht verwirklicht…
…Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (VwGH 26.5.2014, 2013/17/0498). Die Nachsicht dient nicht dazu…
…beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine…
…01.2026 wies das Finanzamt Österreich den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 12.08.2025 um Bewilligung einer Nachsicht in der Höhe von 1.356,50 Euro ab. Es liege weder eine existenzielle Gefährdung des Abgabepflichtigen (persönliche Unbilligkeit) noch ein atypischer Vermögenseingriff (sachliche Unbilligkeit) vor…
…vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anomalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (VwGH 27.6.2013, 2013/15/0173). Die Unbilligkeit muss durch besondere Umstände des Einzelfalles ausgelöst sein; generelle Härten einer Abgabenvorschrift können…
…beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnissen muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine…
…zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Sachliche Unbilligkeit einer Abgabeneinhebung ist grundsätzlich nur in Fällen anzunehmen, in denen das ungewöhnliche Entstehen einer Abgabenschuld zu einem unproportionalen Vermögenseingriff beim Steuerpflichtigen führt. Der in der anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen, im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch…
…und, verglichen mit ähnlichen Fällen, kein im atypischen Vermögenseingriff gelegener offenbarer Widerspruch der Rechtsanwendung zu den vom Verordnungsgeber beabsichtigten Ergebnissen gegeben, die zudem auch der Höhe nach unproportional zum auslösenden Sachverhalt wäre. Dagegen erhob der Antragsteller Beschwerde und beantragte die Gewährung der beantragten Nachsicht. Darin…
…die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffe und es im Beschwerdefall weder zu einer anormalen Belastungswirkung noch zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Da bereits die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen fehlten bleibe für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Zudem sei die Umsatzsteuer eine Selbstbemessungsabgabe und grundsätzlich vom Abgabenpflichtigen mittels…
…keine sachliche Unbilligkeit erkennbar wäre: "Das Wegbringen von Bier aus einem Steuerlager in den freien Verkehr ist ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Ergebnis und kein außergewöhnlicher Geschehensablauf. Auch führt die Steuerbelastung für das nicht zurückgebrachte Bier nicht zu einem unproportionalen Vermögenseingriff. Schließlich ist daran zu erinnern…
…Es sei daher ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten, das zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff geführt hat. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.5.2022 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Der Unbilligkeitstatbestand des …
…wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, das einer anormalen Belastungswirkung verbunden mit einem atypischen Vermögenseingriff kommt. In Ihren Unterlagen führten Sie an, dass sich Ihr monatliches Einkommen (**A** und **B**) auf insgesamt € 3.756,00 beläuft…
…Ergebnis eintrete, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff komme. Bei einer bloß vorübergehenden Zahlungsstockung käme mangels Unbilligkeit eine Nachsicht nicht in Betracht. In der fristgerecht eingebrachten Beschwerde führte die Bf. unter Aufrechterhaltung des Nachsichtsantrages aus, sie…
…Anknüpfungspunkts" durch den VfGH in Verbindung mit , einer ebenso unvorhersehbaren, geradezu obszönen Schätzung des Finanzamts ergibt sich ein atypischer Vermögenseingriff (Glücksspielabgabe im zweistelligen Millionenbereich), der im offenbaren Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers steht (angemessene Besteuerung von Gewinnspielen), der seine Wurzeln in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf hat…
…wäre, also wenn die Einhebung mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden ist (persönliche Unbilligkeit) oder bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis eintreten würde, das zu einer anormalen Belastungswirkung verbunden mit einem atypischen Vermögenseingriff führt (sachliche Unbilligkeit). Dies sei hier nicht der Fall…
…würde. 2.3.Sachliche Unbilligkeit (25) Das Vorliegen sachlicher Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn es zu einer anormalen Belastungswirkung und im Vergleich zu ähnlichen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt, wobei die Unbilligkeit in den Besonderheiten des Einzelfalls begründet sein muss und nicht lediglich eine…
…Ergebnis ergebe. Somit sei es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff gekommen. Diese im Einzelfall geschuldete Unbilligkeit könne nunmehr durch Nachsicht saniert und behoben werden. Es werde nochmals auf das bisherige steuerliche Verhalten des Beschwerdeführers hingewiesen. 4. Mit…
…anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Da es sich bei der Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages gemäß § 26 Abs. 1…
…beabsichtigtes Ergebnis eintritt, sodass es zu einer anormalen Belastungswirkung und verglichen mit anderen Fällen zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt. Der im atypischen Vermögenseingriff gelegene offenbare Widerspruch der Rechtsanwendung zu dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Ergebnis muss seine Wurzel in einem außergewöhnlichen Geschehensablauf haben, der auf eine…