…des "ne bis in idem" ergebenden, bereits von der Zwangsstrafe umfassten Zeitraumes betreffend Nichtabgabe der Jahreserklärung 2010 vom 1. Juli 2011 bis zum 27. Februar 2012, für Zwecke des gegenständlichen Finanzstrafverfahrens eine Verletzung der den Bf. treffenden Erklärungspflicht bzw. eine ihm als Abgabepflichtigen zuzurechnende objektive…
…lediglich auf abgabenrechtlich bedeutsame Umstände, sodass die Begründung der Finanzstrafbehörde, „ob sich letztendlich eine Abgabenpflicht ergeben hat oder nicht, ist nicht tatbestandsmäßig und daher für das gegenständliche Strafverfahren nicht relevant“, im höchsten Ausmaß unzutreffend sei. Auch treffe eine Verletzung der Erklärungspflicht gemäß § 42 EStG 1988…
…angeführten Abgaben wegen nicht entschuldbarer Verletzung der Erklärungspflicht. Dabei ging das Finanzamt davon aus, dass der Bf. das am 8.12.2011 geleaste und in LandA unter dem behördlichen Kennzeichen XY zugelassene Fahrzeug der Type AB im fraglichen Zeitraum in Österreich verwendet und der Bf…
…Der Hauptwohnsitz der Beschwerdeführerin sei in A-Ort(Deutschland). Auch die durchgeführte Wertermittlung sei unzutreffend. Für den festgesetzten Verspätungszuschlag würden sowohl die sachlichen als auch rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Von einer vorsätzlichen Verletzung der Erklärungspflicht könne nicht ausgegangen werden. Hinsichtlich der Bescheide betreffend Kraftfahrzeugsteuer wurde nach…
…Rechtsansicht) die Nachreichungen der Jahreserklärungen jeweils als Rücktritte vom Versuch anzusehen gewesen wären. Finanzordnungswidrigkeiten: Es liegen hinsichtlich der Nichtabgabe der Jahreserklärungen 2016 und 2017 bei Eintritt der Erklärungspflicht objektiv zwei Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG vor, da in Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige…
…a FinStrG genannte, tatbildliche Verkürzungsbegriff grundsätzlich jede Beeinträchtigung der Abgabe in Bezug auf deren Höhe und Fälligkeit, sodass insbesondere die Verkürzung der Abgabe auch keine dauernde zu sein hat. Gerade bei dem, neben der Verkürzung die (vorsätzliche) Verletzung der Erklärungspflicht iSd § 21 UStG 1994 erfordernden…
…Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Gemäß § 80 Abs. 1 leg. cit. haben…
…FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes 2/20/21/22 vorsätzlich, durch die Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Einkommensteuer für die Kalenderjahre 2006 bis 2010, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, und zwar Einkommensteuer…
…Datum der Selbstanzeige. Die Beschreibung im Wiederaufnahmebescheid reicht nicht aus, um zu beurteilen, worum es sich konkret handelt. Bezüglich der neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel wurde auf die Begründung des beiliegenden Einkommensteuerbescheides verwiesen. Die Begründung des Einkommensteuerbescheides verweist zunächst auf die Verletzung der Erklärungspflicht…
…Erklärungspflichten. Ungeachtet der für den 15.2.2022 angekündigten, tatsächlich erst am 1.3.2022 begonnenen Außenprüfung wäre daher die Umsatzsteuervoranmeldung am 15.2.2022 einzureichen gewesen. Im Ergebnis war daher die Verletzung der Erklärungspflicht hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldung kausal für die nicht termingerechte Entrichtung der…
…es liege keine vorsätzliche Verletzung der Erklärungspflicht vor. Im Übrigen sei das FA CC für die Bescheiderlassung nicht zuständig. Es werde die gänzliche Bescheidaufhebung und die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt. 7. Anschließend wurde im Verfahren, nach mehreren Besprechungen mit dem steuerlichen Vertreter der Bf…
…bei der Verletzung der Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO ins Treffen geführte Hinweis des steuerlichen Vertreters auf das Fehlen einer rechtsfreundlichen Vertretung des Bf. in abgabenrechtlichen Angelegenheiten in den Streitjahren nicht zielführend, das Vorliegen einer Steuerhinterziehung im Sinn des § 33 FinStrG zu widerlegen, weil der Bf…
…2 lit. a FinStrG machte sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
Die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht und die dadurch eingetretene (objektive) Abgabenverkürzung sind im vorliegenden Fall - wie noch im Rahmen der rechtlichen Beurteilung dargelegt werden wird - unstrittig. Was nun die Feststellung anlangt, wonach im Gegenstand eine vorsätzlich nicht erklärte Abgabe vorliegt, ist für die Beweiswürdigung allgemein…
…88/17/0094). Da der Bf. dieser dargestellten Verpflichtung zur Einholung fachkundiger Expertise nicht nachgekommen ist, ist die Verletzung der Erklärungspflicht mangels entgegenstehender konkreter Behauptungen des Bf. auch nicht entschuldbar. Im Falle einer nicht entschuldbaren Verspätung oder Unterlassung der Einreichung einer Abgabenerklärung ist sowohl die…
…mwN), ergibt sich aus dem geschilderten Geschehensablauf, dass der Bf. unter Verletzung der ihn treffenden umsatzsteuerrechtlichen Erklärungspflichten Vorauszahlungen für die genannten Zeiträume iHv. insgesamt € 4.302,35 [07 – 09/13: € 1.302,35 (laut Selbstanzeige vom 11.3.2014); 01 – 06/14: €…
…zu erhalten hätte. Damit erfasst der diesbezügliche Verkürzungsbegriff grundsätzlich jede Beeinträchtigung der Abgabe in Bezug auf deren Höhe und Fälligkeit, sodass insbesondere die (geforderte) Verkürzung auch keine dauernde zu sein hat. Gerade bei dem, neben der Verkürzung die (vorsätzliche) Verletzung der Erklärungspflicht iSd § 21 UStG…
…93/17/0313). Was bei einer Abgabenerklärung zu einer vollständigen Offenlegung gehört, hat der Erklärungspflichtige in der Abgabenerklärung zunächst selbst nach bestem Wissen und Gewissen, d.h. nach der äußersten, ihm nach seinen Verhältnissen zumutbaren Sorgfalt zu beurteilen. Objektiv setzt die Vollständigkeit die Offenlegung aller…
…alle in den Zeitraum der Vertreterstellung des Bf. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Bf. besteht - neben der Verletzung der Erklärungspflicht - darin, dass er die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuern zu deren jeweiligen Fälligkeitstagen unterlassen hat. Zum Einwand der Krankheit Nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen…
…In der Unterlassung einer entsprechenden oder gebotenen oder zumutbaren Erkundigung liegt ein Verschulden. Bei Zweifeln über die Gesetzeslage und die Richtigkeit einer rechtlichen Beurteilung ist von einer Verpflichtung, sich fachkundig informieren und beraten zu lassen, auszugehen. Unter solchen Voraussetzungen sind objektive Verletzungen der Erklärungspflicht durch…