…daraus, dass die Gattin des Bf medizinisch an der Universitätsklinik ***A*** stationär behandelt wurde. Ein bloßer oder auch wiederholter längerer Krankenhausaufenthalt führt nach Ansicht des Gerichts für sich allein nicht zu einer Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen. Im gegenständlichen Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass…
…wie in der Verordnung zu § 3a Abs. 16 angeführt. Somit finde auch keine Verlagerung des Leistungsortes vom Drittland ins Inland statt. In einem Ergänzungsschreiben vom 27.9.2011 führte die Bf. aus, dass sich die zu § 3a Abs.16 ergangene Verordnung BGBL II 2010/173…
…Leistungsortverlagerung im Falle der betrügerischen Nichtabfuhr der Steuer durch den Leistungsempfänger, auf den die Steuerschuld übergegangen ist, und damit eine Verlagerung des Besteuerungsrechts möglich ist. Sinn und Zweck der Leistungsortregeln ist die einheitliche Festlegung des Ortes, an dem eine steuerbare Leistung zu versteuern ist (Streicher…
…Nach diesem Erkenntnis bewirkt eine dreijährige Tätigkeit in den USA, die ursprünglich auf längere Zeit geplant war, auch dann keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in die USA, wenn die Gattin den Bf. begleitet. Da nach Auffassung des BFG aus den genannten Gründen davon auszugehen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Beschwerdeführer, abgekürzt: Bf.) über die Beschwerde des Bf. vom 18. November 2021 gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 des Finanzamtes Österreich vom 17. November 2021 zu Steuernummer…
…beantwortet wird. Die Entscheidung folgt der einhelligen Rechtsprechung des VwGH zum Zuzug gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 durch Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Inland (VwGH, 26.2.2020, Ro 2017/13/0018) sowie der Judikatur zur Bedeutung des Familienwohnsitzes für den Lebensmittelpunkt der Familienangehörigen. Da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden -) vom 24.2.2014 gegen den Wiederaufnahmebescheid vom 27.1.2014 betreffend Einkommensteuer 2011, -) vom 25.2.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011…
Im Übrigen steht im Fall von alleinstehenden Steuerpflichtigen nach der Judikatur des VwGH bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung kommt…
Aus dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers, das auch die belangte Behörde ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt hatte, geht hervor, dass der Beschwerdeführer zunächst in seinem Reihenhaus in Ort1, einer Gemeinde nördlich der Stadt Salzburg gelebt hat. Im Herbst 2007 ist der Beschwerdeführer zur Absolvierung eines Universitätsstudiums…
An den Gerichtshof der Europäischen Union Kanzlei des Gerichtshofes Rue du Fort Niedergrünewald L-2925 Luxemburg Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art 267 AEUV Parteien des Ausgangsverfahrens am Bundesfinanzgericht, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien, Österreich, zur GZ. RV/7102167/2013: Beschwerdeführerin: ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Österreich; vertreten durch: Rechsanwalt…
…des Art. 21 des Gesetzes vom 28.11.2003 über Familienleistungen der zuständigen Institution im Zusammenhang mit der Koordinierung der Sozialsicherungssysteme im Falle der Verlagerung der Personen in den Grenzen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Im Laufe des durchgeführten Verfahrens wurde festgestellt, dass…
…seine Frau dort arbeitet, seine Kinder dort zur Schule gehen und auch der Bf selbst bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt ist. Die vorübergehende Entsendung des Bf nach Österreich bewirkt keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen; familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und…
…Gattin sind jeweils bei einem polnischen Arbeitgeber beschäftigt, die Kinder gehen in Polen zur Schule. Wie oben ausgeführt, bewirkt die vorübergehende Entsendung des Bf nach Österreich allein keine Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen; familiäre Bindungen sowie Betätigungen gesellschaftlicher, religiöser und kultureller Art und andere Betätigungen…
…und erfolgter positiver Eingewöhnung der Familie in Österreich im Oktober 2017 entschieden habe, das Haus in den USA zu verkaufen und den Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich zu verlagern. Mit Schreiben vom 10. April 2018 ersuchte der Bundesminister für Finanzen im Hinblick auf die widersprüchlichen…
…Beziehungen beizumessen sei, und ein gemeinsamer Haushalt bestehe, sei davon auszugehen, dass die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen nach Österreich auf Grund der engeren persönlichen Beziehungen am 1. Mai 2021 erfolgt sei. Die Frist zur Einbringung eines Antrags auf Zuerkennung des Zuzugsfreibetrags gem. § 103 Abs…
…begründet. Im Zuge von Ermittlungen durch das aktenführende Finanzamt habe der Bf. die Auffassung vertreten, dass die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich keine Voraussetzung für die Gewährung der Zuzugsbegünstigung sei. Er habe weiters angegeben, dass er auch in Deutschland über einen Wohnsitz verfüge…
…einheitlich beantwortet wird. Da für die Frage, ob der in § 103 EStG angeführte Begriff des "Zuzugs" neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes auch die Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen bedingt, keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu finden ist, liegt eine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung nach der…
…1994 oder eine Regelung gemäß Art. 358 bis 369k der Richtlinie 2006/112/EG in einem anderen Mitgliedstaat fallen, ausgeführt hat. Verordnung über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei Telekommunikationsdiensten sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, BGBl II Nr. 383/2003 idF BGBl II 221…
…BGBl II 1997/102, BGBl II 383/2003 (VO zu Telekommunikationsdienste) zu einer Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich gekommen ist und die ErstattungsVO somit nicht mehr Anwendung findet." Die gesonderte Begründung betreffend die Erstattungsbescheide verweist auf die Anwendbarkeit der VO BGBl. II 2003/383 idF…
… 3a Abs. 6 UStG 1994 am Empfängerort im Drittland steuerbar. Wird jedoch diese Telekommunikationsdienstleistung in Österreich genutzt oder ausgewertet, so kommt es zu Verlagerung des Leistungsortes nach Österreich und der Netzbetreiber hat eine Rechnung mit österr. Umsatzsteuer auszustellen. Sofern der österr. Netzanbieter seine Leistung mit…