…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß § 33…
…es genügte, dass er zumindest bedingt vorsätzlich seine Verpflichtung zur zeitgerechten Abgabe von Voranmeldungen verletzt und weiß, dass durch sein weiteres Verhalten pflichtwidrig auch eine fristgerechte Leistung der Umsatzsteuervorauszahlung unterbleibt, er sohin eine Verkürzung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für gewiss hält. Eine Strafbarkeit nach § 33…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung weiters schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß §…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Gemäß § 8…
…Beschwerdeführer (Bf.) für schuldig erkannt, als Abgabepflichtiger im genannten Amtsbereich vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG 1994) entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für die Monate Juli bis September 2013, sowie Jänner bis Juni 2014 iHv…
…11.040,69 c) vorsätzlich durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (inhaltlich korrekten) Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…erfüllt, wenn der Vorsatz für das Tatbildmerkmal der Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen iSd § 21 UStG nicht vorliegt. Ein ‚Wissen hätte müssen‘ kennzeichnet lediglich die mangelnde Sorgfalt; die fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen ist straflos. Um überhaupt auf diese rechtliche Schlussfolgerung zu kommen…
…Umsatzsteuern im Zweifel nicht erweislich, erfüllt die bloß allenfalls grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Voranmeldungszeiträume des Jahres 2013 keinen finanzstrafrechtlichen Tatbestand. Auch ein Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Verkürzung von Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2013 kommt nicht in Betracht, weil der Sachverhalt und damit…
…Tat gemäß § 7 FinStrG nicht zurechnungsfähig gewesen, sodass kein schuldhaftes Verhalten vorliege. Die Bf. sei hinsichtlich eines strafbestimmenden Wertbetrages in Höhe von € 36.173,88 für den Zeitraum 1/2009 bis 12/2012 wegen Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…am Fälligkeitstag) entrichtet wurden. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. 5…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Nach § 8…
…vom Vorwurf einer weiteren vorsätzlichen und gewerbsmäßigen Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 23.800,00 € betreffend den Zeitraum 15.3.2004 bis 1.11.2005 wurde der Beschwerdeführer freigesprochen. Schuldig wurde er dagegen erkannt, im Zeitraum von Anfang 2002 bis 1.11.2005…
…2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 31…
…3.1.1. Verfahrensrechtliche Aspekte Die von der Bf. georteten verfahrensrechtlichen Unzulässigkeiten zwischen den Erstattungsbescheiden 1-12/2012, sämtliche Quartale 2013 und den abweislichen Erledigungen 2014 ff im Erstattungsverfahren einerseits und den gesonderten Festsetzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume 01-12/2010, 01-12/2011…
…Verpflichtung zur Abgabe von § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Abgabe unrichtiger, nämlich Umsätze nicht erfassender Erklärungen bei gleichzeitiger Nichtentrichtung der darauf entfallenden Umsatzsteuervorauszahlungen an den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten, eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen im Gesamtbetrag von EUR 72.036,78, und zwar von Jänner 2014 bis…
…Sachverhaltes, dass schon daraus die Abgabe(n) zutreffend ermittelt werden kann (können), oder aber auch konkludent, insbesondere durch die (kommentarlose) Nachholung von bisher (pflichtwidrig) unterbliebenen abgabenrechtlichen Erklärungen (z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen) oder – bei der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen – durch eine (nachträglich) eingereichte, zutreffend ausgefüllte Jahresumsatzsteuererklärung; vgl. VwGH…
…vorsätzlichen Verkürzung von bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben an Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von € 1.285.351,55 (Faktum 1), der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 16.666,67 (Faktum 2), sowie Umsatz- und Einkommensteuerverkürzungen durch Ausstellen von Scheinrechnungen in Höhe von €…
…Nichtentrichtung der jeweiligen Umsatzsteuervorauszahlungen für die im Spruch unter A) 1) bezeichneten Monate habe die Bf1 eine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 U StG entsprechenden Voranmeldungen ernstlich für möglich und sich damit abgefunden. Die dadurch bedingten Verkürzungen an Umsatzsteuervorauszahlungen für die entsprechenden…
…Verdacht der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen im Ausmaß von bis zu 92% aus "Scheinrechnungen" der D., denen keine Leistungen zugrunde lagen, ergeben hat, wurde im oben dargestellten Strafverfahren eine Einschränkung insoweit vorgenommen und begründet, dass den Rechnungen, die D. der KG für die Überlassung von Personal…
…eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 01-06/2014 in Höhe von € 7.441,61 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wurde über den Bf. deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von €…