IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***Bf2***, ***Bf2-Adr*** über die Beschwerde vom 25. Jänner 2021 gegen den Grundsteuerbescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 6, vom 1. Jänner 2021 betreffend Liegenschaft Wien BezirkAdresse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 26.9.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 27.8.2015 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vormals vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Klaus Burka, Wächtergasse 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Mai 2023…
Entgegen der Rechtsansicht des Abgabepflichtigen sei das Finanzamt in Berücksichtigung der ständigen VwGH-Judikatur der Ansicht, dass es wie oben ausgeführt bei der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen entscheidend sei, ob Einhebungsverjährung beim Hauptschuldner der Gesellschaft vorliege oder nicht. Die Hemmung der Einhebungsverjährung gegenüber dem Hauptschuldner, wie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Uni-Account Wirtschaftstreuhand, Steuer- und Unternehmensberatung GmbH, Obere Weißgerberstraße 5/A, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 09.08.2018 gegen den Bescheid der belangten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Bonafide Treuhand- und Revisions GmbH, Berggasse 10, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Wirtschaftstreuhänder Mag. Werner Obermüller, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
…Die Verbuchung dieser Entscheidung erfolgte am 30.10.2015 durch entsprechende Gutschriften am Abgabenkonto. Mit Bescheiden vom 02.11.2015 ergingen neuerliche Haftungs- und Abgabenbescheide betreffend Lohnabgaben der Jahre 2007-2009, die mangels Einbringung einer Beschwerde in Rechtskraft erwuchsen. Verjährungseinrede Das Recht, eine Abgabe festzusetzen…
Eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch PKF Österreicher - Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, Hegelgasse 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 23.9.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren 1977, zuletzt wohnhaft ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde des Herrn bf, adr, vertreten durch Dr. Dieter Klien, Rechtsanwalt in 6850 Dornbirn, Kapuzinergase 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, St.Nr. XXXX, vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bf, adr, vertreten durch Dr. Dieter Klien, Rechtsanwalt in 6850 Dornbirn, Kapuzinergase 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, St.Nr. XX, vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Ing. A. B. , Wien, vertreten durch Mag. Dr. Margit Kaufmann, Florianigasse 7, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 (teilweise in Verbindung mit § 13) und 49…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf, vertreten durch V, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, ErfNr. 1) betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß. § 33 TP 19 Abs.1…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 27. März 2012 gegen den Bescheid des ***FA*** bzw. Finanzamt Österreich vom 2. März 2012 betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Steuernummer…
Im Einspruch vom 18.10.2024 wendeten Sie ein, dass gegenständliche Beanstandung aus dem Jahre 2022 ist und es immer eine Zustellmöglichkeit gegeben hat, da Sie immer Ihre Post abgeholt haben. Zudem gaben Sie an, dass Sie zum Tatzeitpunkt einen gültigen Parkschein hinter die Windschutzscheibe…