…§ 50 BAO). Maßgebend für Zuständigkeitsfragen sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Amtshandlung (vgl. Ritz, BAO6, § 20 AVOG 2010 Tz 2). Gemäß § 52 BAO sind für die Zuständigkeit der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des AVOG 2010 maßgeblich. Nach § 21 Abs. 3 AVOG 2010 idF BGBl…
…der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten Bedacht zu nehmen. Für die Ermessensentscheidung, ob nur einer, welcher oder beide Gesamtschuldner anteilig oder jeweils zur Gänze in Anspruch genommen werden, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Geltendmachung des Gesamtschuldverhältnisses entscheidend. Es ist daher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag geprüft werden, so sind darunter die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag durch die Behörde erster Instanz zu verstehen, wobei die Aussichten der Berufung an Hand des…
…die immer in der geltenden Fassung anzuwenden ist: „Bei den abgabenrechtlichen Verjährungsbestimmungen handelt es sich um Bestimmungen des Verfahrensrechts, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung (Abgabenfestsetzung) gegebenen Verhältnisse ankommt (Hinweis…
…ist die Aussetzung der Vollziehung nicht zu gewähren und die Frage einer Sicherheitsleistung stellt sich dann gar nicht. Die Prüfung der Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung hat sich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Behörde erster Instanz zu beziehen (VwGH 31…
…Verlängerung der) Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erstmals auf nach dem 31. Dezember 2002 entstandene Abgabenansprüche anzuwenden. Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von deren Durchsetzung gegebenen Verhältnisse…
…Verlängerung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erstmals auf nach dem 31.12.2002 entstandene Abgabenansprüche anzuwenden. Abgabenrechtliche Verjährungsbestimmungen sind Normen des Verfahrensrechtes, bei denen es nicht auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung gegebenen Verhältnisse…
…so ist für das Bundesfinanzgericht daraus ersichtlich, dass die N-GmbH nicht über ausreichendes Vermögen zur Begleichung der bestehenden Abgaben- und damit Haftungsschuld verfügt. Da bei der Beurteilung der Liquidität nicht nur die Verhältnisse im Zeitpunkt der Bescheidausfertigung, sondern auch Änderungen während des Rechtsmittelverfahrens zu…
…negativen Ergebnis gelangte – allerdings ohne konkrete Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das Nachsichtsansuchen zu treffen. Damit wurde dem Bf. auch die Möglichkeit genommen, schon im Verwaltungsverfahren die behauptete Existenzgefährdung allenfalls durch zusätzliche Angaben über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse entsprechend zu…
…der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten Bedacht zu nehmen. Für die Ermessensentscheidung, ob nur einer, welcher oder beide Gesamtschuldner anteilig oder jeweils zur Gänze in Anspruch genommen werden, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Geltendmachung des Gesamtschuldverhältnisses entscheidend. Es ist daher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse…
…der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verbundenen Lasten Bedacht zu nehmen. Für die Ermessensentscheidung, ob nur einer, welcher oder beide Gesamtschuldner anteilig oder jeweils zur Gänze in Anspruch genommen werden, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Geltendmachung des Gesamtschuldverhältnisses entscheidend. Es ist daher auf die wirtschaftlichen Verhältnisse…
…Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 7 UStG 1994 buchmäßig nachzuweisen hat und nach Auffassung von Ruppe/Achatz in Ruppe/Achatz, UStG5, Art. 6 Tz 20 die praktische Umsetzung dieser Anordnung bis BGBl I Nr. 34/2010 unklar gewesen sei, da der Anmelder im Zeitpunkt der…
…dass der Verfall unvollziehbar wäre, b) wenn auf Verfall nur deshalb nicht erkannt wird, weil das Eigentumsrecht einer anderen Person berücksichtigt wird, c) in den Fällen des § 17 Abs. 6 erster Satz. (2) eben dem Verfall ist auf Wertersatz zu erkennen, wenn im Zeitpunkt der…
…Kalenderjahres 2009 entstand daher der gegenständliche Abgabenanspruch. Zu diesem Zeitpunkt lebten der Beschwerdeführer und die Kindesmutter (noch) nicht dauernd getrennt, sodass die Bestimmung des § 18 Abs. 2 KBGG, welche ausdrücklich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches abstellt, im vorliegenden Fall nicht zur…
…sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung gegebenen Verhältnisse ankommt (vgl. VwGH 30.04.2003, 2002/16/0076; 16.12.2004, 2004/16/0146, 0147; sowie Ritz/Koran, BAO7 § 209 Rz 42). Dementsprechend waren die Verjährungsbestimmungen der BAO und nicht der WAO heranzuziehen. Gemäß…
…der für die Abgabenfestsetzung erforderlichen Tatsachen und rechtlichen Verhältnisse zu ersparen. Im Zuge der Verhandlung wurde der vormalige Mieter des Objektes ***W*** (Dachgeschoss DG) Mag. (FH) *P* ***MM*** zeugenschaftlich zum Bestandverhältnis mit dem Bf befragt. Dieser gab zu Protokoll, dass der Bf als Gf der…
…dass der Sachverhalt durch die Standardbegründung des angefochtenen Bescheides zu kurz gegriffen sei. Aus dem Erkenntnis des VwGH vom 11.11.2008, 2006/13/0070, leite sich ab: "Es kommt für die Frage der Berechtigung zum Vorsteuerabzug auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Erbringung der…
…Entstehen der KfzSt-Schuld nichts zu ändern, da der Besteuerung die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Realisierung des Besteuerungstatbestandes zugrunde zu legen sind. In Bezug auf die Abgabenbehörde ist zudem an die Selbstbemessungs- und Meldepflichten des § 6 KfzStG zu erinnern, die dem Bf bezüglich der…
…Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches, sondern auf die im Zeitpunkt von dessen Durchsetzung gegebenen Verhältnisse ankommt. Daher ist das neue Verjährungsrecht auch auf solche Rechtsvorgänge anzuwenden, die sich vor seinem Inkrafttreten ereignet haben (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 209 Tz 42, mwN). In der…
…0066). Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden (VwGH 3.7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Die Inanspruchnahme der gemäß § 9…