…gemäß Art 7 B-VG und Art 2 StGG von langfristigen Rückstellungen und Jubiläumsgeld- und Pensionsrückstellungen Das Bundesfinanzgericht hegt vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen in der anhängigen Beschwerdesache verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Abzinsungsfaktoren von 3,5 % für die Bildung von langfristigen Rückstellungen nach …
…geleistet hat. Bei einem zweistufigen Bankenverbund liegen hingegen nicht (beim selben Kreditinstitut) sowohl Verpflichtungen (aus der Erfüllung eines Liquiditätserfordernisses) als auch Forderungen gegenüber dem Zentralinstitut vor. Zu den von der beschwerdeführenden Partei aufgerollten verfassungsrechtlichen Fragen ist auszuführen, dass die hierzu von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumente…
…beide Normen präjudizial sind. V. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die angefochtenen Normen Für die Grunderwerbsteuerfestsetzung in Zusammenhang mit dem am 11.12.2015 an die Beschwerdeführerin übergebenen Grundstück ist der für die EZ ***8*** Grundbuch ***9*** laut Bescheid vom 1. August 2015 für die Gesamtfläche von…
…sei und bleibe er Stiefsohn, auch wenn die Ehe von leiblicher Mutter und Stiefvater geschieden wird. Eine andere Gesetzesauslegung wäre bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, da es sich um eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Artikels 7 B-VG handeln würde: Warum sollte der Stiefsohn…
Dadurch würde der Verweis ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 unanwendbar werden, weswegen dieser aufgehoben werden könnte. Dass eine Verzinsung jedoch zu erfolgen hat, ergibt sich aus den versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen, die für die Bildung von Jubiläums- und Pensionsrückstellungen…
…Mängelbehebungsauftrag. Der Bf. werde durch § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG in seinen verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechten verletzt. Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitspension nach dem EStG neben der Besteuerung des Einkommens des Bf. aus seiner nicht selbstständigen Tätigkeit stelle den Bf. schlechter, als wäre er…
…einkaufen, teuer weiterverkaufen können. - Das EKBSG sei am 29.12.2022 im Bundesgesetzblatt publiziert worden und am 1.12.2022, sohin rückwirkend in Kraft getreten. Hierbei handle es sich um eine verfassungsrechtlich verpönte "echte" Rückwirkung, da (auch) Tatbestände, die sich vor der Kundmachung verwirklicht haben…
…abzuweisen. Das Bundesfinanzgericht sieht sich nicht veranlasst, die von der Bf in der vorliegenden Beschwerde geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an den VfGH zu tragen. Nach Art 89 Abs 2 B-VG iVm Art 135 Abs hat ein Verwaltungsgericht dann, wenn es gegen die Anwendung eines Gesetzes…
…keine Verfassungswidrigkeit entdeckt werden. Mangels verfassungsrechtlicher Bedenken des Bundesfinanzgerichts besteht keine Veranlassung für ein Gesetzprüfungsverfahren nach Art 140 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Da die Höhe der der Berechnung der Sozialversicherungs-Rückerstattung zugrunde gelegten Höchstbeträge dem Gesetz entspricht (siehe oben), war die Beschwerde…
…G 71/90, als mit der Verfassungsrechtslage in Einklang stehend befunden und dies folgendermaßen begründet: "Das Zusammentreffen von steuerpflichtigem Arbeitseinkommen und steuerfreiem Arbeitslosengeldbezug oder gleichartigen Bezügen im selben Kalenderjahr kann infolge der eingetretenen Progressionsmilderung im System der Jahresbesteuerung den sozialpolitisch unerwünschten Effekt haben, daß dem…
… 2 Abs 2 Z 3a StabAbgG auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist. Von Seiten des Verwaltungsgerichtshofs wurden dabei insbesondere auch keinerlei verfassungsrechtliche Überlegungen angestellt oder verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Dementsprechend hegt auch das Bundesfinanzgericht in diesem Fall ebenso keine derartigen Bedenken. Nach Art 89 Abs…
…Bescheid und damit die Anwendung von § 5 Abs 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 wird mein Recht auf Familienbeihilfe und mein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Gleichbehandlung nach dem Gleichheitssatz gem Art 2 StGG verletzt. Ich habe den Antrag auf Familienbeihilfe gestellt. Der bekämpfte Bescheid des Finanzamts Österreich wurde…
Da der Spruch des angefochtenen Bescheids nicht mit Rechtswidrigkeit (Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG) behaftet ist, ist die Beschwerde daher gemäß § 279 BAO als unbegründet abzuweisen. Revisionsnichtzulassung Eine Revision ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig, wenn ein Erkenntnis von…
…die Richtigkeit der Festsetzung derselben. Da sich die angefochtenen Zinsenbescheide als rechtmäßig erweisen, war spruchgemäß zu entscheiden. Die in der Beschwerde geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt das Bundesfinanzgericht aus folgenden Erwägungen nicht, weshalb von der angeregten Stellung eines Gesetzesprüfungsantrages an den VfGH Abstand genommen wurde:…
…der "drohenden Tarifaushöhlung" verwiesen. Es bestehen schon angesichts des Verfassungsranges des EndbesteuerungsG seitens des Verwaltungsgerichts gegen die Besteuerung der Zinsen aus dem Gesellschafterdarlehen des Bf. zum Regeltarif keine solchen verfassungsrechtlichen Bedenken, die ein Normprüfungsverfahren gemäß Art 140 B-VG angezeigt erscheinen lassen. Die vom Bf…
…wobei gegen die Berücksichtigung des Malusbetrags nach § 6a Abs. 1 Z 2a NoVAG 1991 in Höhe von 8.500,00 Euro verfassungsrechtliche Bedenken erhoben wurden und die Berücksichtigung des NoVA-Erhöhungsbetrages nach § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 in Höhe von 1.825,32 Euro als…
…2 % „bei Gebäuden mit Anschaffung oder Herstellung vor dem Jahr 1915“). Die in der Beschwerde geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken seien nicht Gegenstand einer Beschwerdevorentscheidung. Mit Schreiben vom 3.10.2014 beantragte die Bf. die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Die in der Beschwerde gestellten…
…der Bf anrege, das BFG möge beim VfGH die Aufhebung der Kurzparkzone beantragen. In der mündlichen Verhandlung gibt der Richter auf Frage des Bf bekannt, seine verfassungsrechtlichen Bedenken unter Berufung auf vorangegangene h.g. Erkenntnisse und einen Ablehnungsbeschluss des VfGH nicht zu teilen. Darauf entgegnet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschuldigten Mag B, Rechtsanwalt, wegen der Verwaltungsübertretung der fahrlässigen Verkürzung der Parkometerabgabe gemäß § 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl der Stadt Wien Nr 51/2006, iVm § 4 Abs 1 Parkometergesetz…
…mit dem AIFMG 2013 eingeführten Bestimmung eine über eine bloße Klarstellung hinausgehende Bedeutung zukommt. Sollte dies der Fall sein, wäre § 124b Z 212a EStG 1988 dann verfassungsrechtlich bedenklich, wenn es sich - um eine rückwirkende Bestimmung handelt, die an bereits verwirklichte Sachverhalte nachträglich belastende Steuerfolgen knüpft…