…vom ***2*** schuldig gesprochen, der GmbH EUR 1.158.466,56 zu bezahlen. Anklageschrift und Hauptverhandlung vom ***2*** seien neu hervorgekommene und bescheidändernde Tatsachen, die zur Verfahrenswiederaufnahme berechtigen. Die gesonderte Bescheidbegründung abschließend wurde ausgeführt, warum Ermessen dahingehend geübt wurde, dass die Einkommensteuerverfahren 2005 und 2006…
Bahnhofplatz 7 4020 F www.bfg.gv.at DVR: 2108837 miterledigte GZ RV/5100465/2012, RV/5100466/2012 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. AB in der Beschwerdesache Dr. CD, geb. X, Adr, vertreten durch G GmbH, Adresse1, gegen…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See vom 21.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 28. Februar 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer 2005, zu Recht erkannt: Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER. in der Beschwerdesache des Bw., über die Beschwerde vom 04.11.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 06.10.2014 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009 sowie Einkommensteuer 2008…
Aufgrund eines von ***Bf1*** gestellten Fristsetzungsantrages an den VwGH wurde dem BFG eine (bereits verlängerte) Frist bis 22.08.2025 zur Entscheidung gesetzt. Die Ankündigung der mündlichen Senatsverhandlung erfolgte bereits mit E-Mail vom 7.7.2025. Telefonisch vereinbarten der Senatsvorsitzende und der Insolvenzverwalter ***IV…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 1. März 2011, betreffend die Abweisung des Antrags vom 30. Dezember 2010 auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache des VN NN, Str 19, 9999 H, vertreten durch die D Steuerberatungs gmbH, E Straße 41, PlZl F, gegen den Bescheid des Finanzamtes F über die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***2*** über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, auf Gewährung von Verfahrenshilfe für Wiederaufnahme des Verfahrens bzgl. ***1*** betreffend der rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren zu Dienstgeberbeitrag 2013 und 2014, Haftungsbescheid Lohnsteuer 2013 sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2013-2014 beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des A, in B, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 12. April 2017, beschlossen: Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe vom 12. April 2017 wird gem. § 278 Abs. 1 lit. b iVm § 85 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Herrn Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. November 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi betreffend den Wiederaufnahmeantrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 13. Mai 2022 in Bezug auf das Erkenntnis BFG vom 30. März 2021, Zahl RV/Zahl1/2021, auf Grund des Straferkenntnisses der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, vom 19…
…zu der Überzeugung, dass die steuerliche Vertretung keinen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt hat und einen solchen auch nicht stellen wollte. Die Begründung des FA für die Umdeutung, nämlich, dass amtswegige und beantragte Verfahrenswiederaufnahmen durch die BAO-Novelle, FVwGG 2012 (BGBl. I 2013/14), vereinheitlicht worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Westra GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Körnerstraße 13, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 17.12.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA XYZ vom 10.11.2010 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StV, über die Beschwerde vom 4.8.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA FFFF vom 1.7.2018 über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Feststellung von Einkünften gem…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Mitsch Grebner & Partner SteuerberatungsgesmbH & Co KG, Bahnhofstraße 5, 5400 Hallein gegen den Bescheid des FA Linz vom 3…
Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen bezieht sich auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl. VwGH 18.9.2003, 99/15/0120). Von der Kenntnis einer Tatsache kann erst dann gesprochen werden, wenn der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 21.1.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt XYZ vom 8.1.2019 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…