…allgemein betreffend bekannte Bankgeschäfte in Zusammenhang mit dem Beschuldigten, seinem Sohn C und dem Verein "D" den Beschluss gefasst: I. Das Beschwerdeverfahren wird gemäß §§ 173 Satz1 iVm § 157 Satz 1 FinStrG infolge Ablebens des Beschwerdeführers eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Gemäß § 173 FinStrG werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich aus dem Finanzstrafverfahren ergebende Forderungen der Strafverfolgungsbehörden gehen nicht auf die Erben des Verstorbenen über; ebenso bestehen nachträglich keine Kostenersatzansprüche des Nachlasses bzw. vice versa der Finanzstrafbehörde. Angesichts dieser…
…und dem 22.04.2022 objektiv eine Meldepflicht nach dem WiEReG traf (was aber nicht der Fall war), so läge mir hinsichtlich der unterlassenen Meldung in diesem Zeitraum kein Verschulden zur Last. Mangels Kenntnis vom Ableben des V3 wäre es mir subjektiv gar nicht möglich…
…zu den Kosten des verwaltungsbehördlichen und verwaltungsgerichtlichen Finanzstrafverfahrens zu ersetzen. Hingegen wird das gegen den belangten Verband anhängige Finanzstrafverfahren im Umfang der unter Punkt I.) gegenüber dem Beschuldigten ausgesprochenen Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. III.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…ist. Die Einstellung ist, soweit sie nicht bescheidmäßig erfolgt, dem Beschuldigten mitzuteilen, wenn er nach dem Inhalt der Akten von dem gegen ihn gerichteten Verdacht wußte. Verfahrensgegenstand Verfahrensgegenständlich ist die Bestrafung des Bf wegen Nichterteilung einer Auskunft nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 i. V. m…
…ist das Strafverfahren einzustellen. Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen und Kosten nicht auf die Erben über. Nach dieser Bestimmung werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich…
…ist das Strafverfahren einzustellen. Stirbt der Bestrafte nach Rechtskraft des Erkenntnisses (der Strafverfügung), so geht die Verbindlichkeit zur Entrichtung von Geldstrafen, Wertersätzen und Kosten nicht auf die Erben über. Nach dieser Bestimmung werden Finanzstrafverfahren gegen Verdächtige bzw. Beschuldigte nach deren Ableben nicht weitergeführt; allfällige sich…
…sein muss, dass kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. Der Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung entsprochen, wenn a) im Spruch des Straferkenntnisses einem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, dass er in die Lage versetzt wird, auf den…
…Beamter nach dem KM-Stand [des Fahrzeuges] erkundigt mit der Erklärung, dass dieser ebenfalls für die Wertermittlung benötigt werde. Der Beschuldigte habe diesen jedoch nicht bekannt gegeben und sich zudem geweigert, die Zündung einzuschalten bzw. den Motor zu starten, um den KM-Stand ablesen zu…
…und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Da Sie trotz Aufforderung keine Angaben hierzu gemacht haben, war von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen auszugehen. Über Sorgepflichten wurde nichts bekannt gegeben. Bei der Strafbemessung wurde berücksichtigt, dass verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen nach dem Wiener…
…und Wahrheitspflicht in Bezug auf Einkommensteuer 2010 schon objektiv nicht vorwerfbar, sodass insoweit mit Verfahrenseinstellung gemäß §§ 136, 157 FinStrG vorzugehen war. Das Vorliegen der subjektiven Tatseite einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wird seitens des Bf. in der gegenständlichen Beschwerde mit dem Vorbringen bestritten…
…fotografiert. Insgesamt sind auch dies drei Fotos, das ist das Maximum das hochgeladen werden kann. Anmerkung des Beschuldigten: Der rote LED Balken an der Ladesäule sagt nicht aus, dass das Fahrzeug aufgeladen ist. Es bedeutet meines Wissens nach, dass die Ladesäule keinen Strom mehr liefert…
…2018 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 20.11.2017 , SpS *****, Strafnummer *****, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 8.5.2018 in Anwesenheit des Beschuldigten…
…Erkenntnisses des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass der Beschuldigte ***Bf1*** als Abgabepflichtiger vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 10-12/2017 in der Höhe von € 2.646,89 sowie 4-12/2018 in Höhe von € 49.904,89 nicht spätestens am fünften Tag nach jeweiliger…
…gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 5.7.2017 , SpS ****, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 5.12.2017 in Abwesenheit des Beschuldigten und in…
…gestellt. Die Verantwortung des Bf. werde seitens des Spruchsenates als Schutzbehauptung gewertet und vermöge den Spruchsenat nicht zu überzeugen, eine nichtselbstständige Tätigkeit des Beschuldigten anzunehmen. Gerade die Abrechnung seiner Dolmetschertätigkeit nach dem Gebührenanspruchsgesetz impliziere eine selbstständige Tätigkeit - dass er als Dolmetscher einen Eid ablegen müsse…
…eines noch nicht vollstreckbaren Abgabenanspruches sowie die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der betreffenden Abgaben voraus. Gemäß § 190 Z 2 StPO hat die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat abzusehen und das Ermittlungsverfahren insoweit einzustellen, als kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung des Beschuldigten…
…Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. Gemäß …
…die Verfahrenseinstellung vom 20. April 2015 (AS 33) lautet: „MA 67-PA-yy [jenes von der Bf. in der Beschwere genannte Verfahren]: Von der Fortführung des Strafverfahrens wird abgesehen und die Einstellung verfügt, da gemäß § 45 Abs. 1 Z 2 VStG 1991 der Beschuldigte die…
…3 VwGVG): Beschuldigter: Ich möchte mich äußern. Ich wusste eigentlich bis heute nicht, welches Verhalten mir genau zu Last gelegt wurde, weil der Magistrat sich in seinem Sachverhalt nur auf eine dienstliche Wahrnehmung des Meldungslegers bezieht. Anrufprotokolle sind nach Telekommunikationsgesetz binnen drei Monaten zu löschen…