…im Betrage von € 10.378,26 zu entrichten. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die verfahrensgegenständlichen Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit anschließender steuerbefreiender Lieferung (Verfahren 4200) überführt worden seien. Die Bf. sei dabei als Fiskalvertreter und indirekter Vertreter der Warenempfängerin…
Gemäß Art. 114 Abs.1 UZK werden ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C…
…den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 hat eine inländische Spedition im Auftrag der Bf. Einfuhrverzollungen nach dem Verfahren „ZK-4200“ (steuerfreie Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung) unter Verwendung der „Sonder-UID“ des Spediteurs vorgenommen. Der darauf folgende Verkauf der Waren wurde von der Bf…
…der Zollanmeldung im Zuge der Zollabfertigung sei eine Abschließende. Daraus folge, dass nachträgliche Überprüfungen dahingehend, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Verfahrens 4200 vorgelegen sind genauso unzulässig seien, wie daraus resultierende Nachforderungen. Dazu genügt es, die Bf. auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen…
…Großbritannien. Bei diesen handelte es sich nicht um die tatsächlichen Erwerber. Die in den Zollanmeldungen erklärten Unternehmen führten keine Erwerbsbesteuerung durch. Die Voraussetzungen für das Verfahren 4200 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung) lagen nicht vor, sodass die Einfuhrumsatzsteuerschuld nach Art. 204…
…Bf.) beim Zollamt X. für Gewirke und Gestricke mit einer Breite über 30 cm der HS-Position 6004100010 aus dem Ursprungsland China einen Antrag auf Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Verfahren 4200) eingebracht. Gemäß Art. 190 ZK verlangte das Zollamt…
…Firma C. hat als Anmelderin und indirekte Vertreterin für die Beschwerdeführerin (Bf.) beim Zollamt Klagenfurt unter den GZen. ab Anträge auf Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Verfahren 4200) eingebracht. Gemäß Art. 190 ZK verlangte das Zollamt X. eine…
…Übernahmebestätigungen des Warenempfängers und dergleichen in Original vorzulegen, um feststellen zu können, ob das Verfahren 4200 ordnungsgemäß und richtig durchgeführt worden sei. Nach einer neuerlichen Aufforderung habe die Beschwerdeführerin die ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen beigebracht. Die Beschwerdeführerin habe den Nachweis der Beförderung oder Versendung…
…Abfrage von L wird vorgenommen. VI. VI. vom 22.9.2008: Mit Antrag vom 19.9.2008 wird Software (Arbeitsspeicher) mit Ursprung US mittels Verfahren 4200 eingeführt werden; Versender ist die L und Empfänger die E in Rom. Die Bf tritt für die E als…
…21.11.2017, Ra 2017/16/0037. VI. 0xxx6 vom 22.9.2008: Mit Antrag vom 19.9.2008 sollte Software (Arbeitsspeicher) mit Ursprung US mittels Verfahren 4200 eingeführt werden; Versender war die L-Ungarn und Empfänger die EO_IT in Rom. Die Bf trat…
…Nicht nachvollziehbar wäre, wie für die Sendung der FM ein Abliefernachweis der PM beigebracht hätte werden sollen. Voraussetzung zur Abfertigung im Verfahren 4200 wäre unter anderem, dass die Ware unmittelbar nach der Verzollung in ein anderes Mitgliedsland als Österreich verbracht werde. Diese Voraussetzung wäre erfüllt…
…6.908,46. In der Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, anlässlich der Einfuhrabfertigungen sei mit der Begründung der steuerbefreienden Lieferung (Verfahren 4200) die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gewährt worden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Überführung in den freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung sei, dass gemäß…
…der Gegenstand jedoch in einen anderen Mitgliedsstaat weitergeliefert (oder verbracht), dann kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zur EUSt-Befreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG (Verfahren 4200). Die Besteuerung erfolgt im Bestimmungsmitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb. Art. 6 Abs. 3 UStG ist daher richtlinienkonform so auszulegen…
…der Gegenstand jedoch in einen anderen Mitgliedsstaat weitergeliefert (oder verbracht), dann kommt es unter bestimmten Voraussetzungen zur EUSt-Befreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG (Verfahren 4200). Die Besteuerung erfolgt im Bestimmungsmitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb. Art. 6 Abs. 3 UStG ist daher richtlinienkonform so auszulegen…
…Ziffer i UZK erfüllt. Nach der bisher vorliegenden Sach- und Beweislage ist auch davon auszugehen, dass mit der anschließenden Überführung des Fahrzeuges in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung (Verfahren 4200, Zollanmeldung MRN ***16AT***) nachträglich alle notwendigen Förmlichkeiten im Sinne des Art…
Bei allen eigenen nicht die Firma ***L-GmbH*** betreffenden Abfertigungen im Rahmen des Verfahrens 4200 wurden die entsprechenden Abliefernachweise ohne Beanstandung eingesehen. Wie bereits mehrfach ausgeführt, war aufgrund der Vollmachtstruktur von Beginn an deutlich, dass entsprechende Abliefernachweise vorgelegt werden sollen und aufgrund der Auftragslage sowie…
…Unstimmigkeit, auf welche in der gegenständlichen Berufung nunmehr eingegangen wird, um diesbezüglich Klarheit zu schaffen. Wie der Zollbehörde ja bekannt ist, benötigt man für das Verfahren 4200 - unter anderem - ein originales und gültiges A.TR-Dokument. Es ist öfters vorgekommen, dass zum Zeitpunkt der Verzollung…
…Außenprüfung traf das Prüfungsorgan zu „Punkt 3 - Innergemeinschaftliche Lieferungen - Zusammenfassende Meldungen -Verfahren 4200“ folgende Feststellungen: Entsprechend den von der Zollbehörde vorgelegten Listen seien für das geprüfte Unternehmen im Verfahren 4200 (Verzollung und anschließende innergemeinschaftliche Lieferung) im Jahr 2008 Waren im Wert von 424.705,07…
…bestellt noch erhalten haben und ihre Beteiligung an den Betrugshandlungen somit mit hohen Erfolgsaussichten in Abrede stellen. b) Fehlen von Ablieferungsnachweisen In einer unternehmensintern erstellten Anweisung aus dem Jahr 2001 betreffend die Abfertigungen im Verfahren 4200 heißt es u.a.: "Bitte unbedingt darauf zu achten…
…dass es damals Wissensstand der Spediteure, Zollämter, Finanzämter und der WKÖ gewesen sei, dass ein Spediteur, der als indirekter Vertreter im Verfahren 4200 auftrat, kein Risiko einging, als Steuerschuldner für die EUSt in Anspruch genommen zu werden, wenn feststand, dass die Waren aufgrund der vorliegenden…