…September 2016 sei das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ergangen. Das Beschwerdeverfahren sei somit abgeschlossen. Es sei damit gemäß § 212a Abs. 5 BAO der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen gewesen. Mit Eingabe vom 11. Jänner 2017 wurde der gegenständliche Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde…
…weshalb die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung durch das Finanzamt rechtsrichtig erfolgte. Die Beschwerde ist daher als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 272 Abs. 2 Z 1 lit. a und b BAO obliegt die Entscheidung dem Senat, wenn dies in der Beschwerde oder im Vorlageantrag…
…Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer (eines) über die Beschwerde (Abs. 1) ergehenden a) Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder b) Erkenntnisses (§ 279) oder c) anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der…
…des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung die Revisionsfrist von 6 Wochen abwarten müssen, trifft jedoch nicht zu. Wie die Abgabenbehörde richtig ausgeführt hat, ist aufgrund § 212a Abs. 5 lit. b BAO der Ablauf der Aussetzung anlässlich eines über die Beschwerde ergehenden Erkenntnisses (zwingend) zu verfügen…
…Anwendungsfall des § 212a Abs. 5 BAO vorliegt - ausgesprochen hat, ist ein Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Abgabe auch dann zu verfügen, wenn deren Einhebung durch das die Beschwerde erledigende Erkenntnis hinfällig wird. Die Bescheidbeschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…Erledigung - trotz Bescheidaufhebung - um deren Entrichtung bis zum 08.03.2023. Mit elektronischem Anbringen vom 08.03.2023 (OZ 3) erhob der Beschwerdeführer gegen diese bescheidmäßige Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung die Beschwerde und beantragte dessen Aufhebung. Zur Begründung brachte der Beschwerdeführer vor…
…Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Beschwerde ergehenden Beschwerdevorentscheidung, eines Erkenntnisses oder einer anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Da zu den Umsatzsteuern noch keine Beschwerdevorentscheidungen ergangen sind, war die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung unzulässig, weshalb der angefochtene…
…Berufungsvorentscheidung, Berufungsentscheidung oder einer anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Gemäß § 212a Abs. 7 BAO steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung einer Abgabe, deren Einhebung ausgesetzt wurde, eine Frist bis zum Ablauf eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheides über den Ablauf der Aussetzung (Abs…
…das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Dem § 212a BAO ist eindeutig zu entnehmen, dass eine bereits bewilligte Aussetzung der Einhebung nicht weiter gelten soll…
…das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. Dem § 212a BAO ist eindeutig zu entnehmen, dass eine bereits bewilligte Aussetzung der Einhebung nicht weiter gelten soll…
…2018 als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung die vom Gesetz normierte Rechtsfolge der im Haftungsverfahren ergangenen Beschwerdevorentscheidung darstelle. Mit Vorlageantrag vom 3. Mai 2018 begehrt der Bf. die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht…
…des BFG vom 29.06.2021 zu RV/7100623/2021 verfügt. Die Abgabenbehörde ist zur Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 Satz 3 verpflichtet. Gemäß § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO besteht kein Ermessen der…
…Die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus (vgl. § 212a Abs. 5 BAO). Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht…
…anlässlich der Entscheidung über die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung auch den Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu verfügen hatte (vgl. auch VwGH 20.2.1996, 94/13/0266; VwGH 22.1.2001, 2000/17/0266; VwGH 16.12.2009, 2007/15/0294). Aufgrund des Ergehens der…
…2003/17/0082). Das in diese Richtung zielende Beschwerdevorbringen erweist sich daher als nicht berechtigt. Bei der Nachfrist des § 212a Abs. 7 erster Satz BAO, die mit der Zustellung der (bescheidmäßigen) Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung ausgelöst wird, handelt es sich um eine…
…93/13/0225). Die Einhebung einer Abgabe ist im Übrigen von der Abgabenbehörde und nicht vom Bundesfinanzgericht auszusetzen, weshalb eine Erörterung dieses Vorbringens ebenfalls unterbleiben kann. Zulässigkeit einer Revision Im Hinblick auf die im Erkenntnis zitierte, zur Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einbringung gemäß …
…Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht gemäß § 212a Abs 5 BAO in einem Zahlungsaufschub, welcher mit einem ua anlässlich einer über die Beschwerde in der Hauptsache ergehenden Beschwerdevorentscheidung zu ergehenden Verfügung des Ablaufs der Aussetzung endet. Die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung anlässlich des Ergehens…
…Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof kann daher die aufschiebende Wirkung des Erkenntnisses beantragt werden. Die Einbringung eines solchen Antrages ändert aber nichts daran, dass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung nach Ergehen des Erkenntnisses des BFG vom Finanzamt zu verfügen war. Mit dem Bescheid vom 14…
…abschließenden Erledigung zu verfügen. Da über die Haftungsinanspruchnahme mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.3.2015 entschieden wurde ist (somit zwingend) – wie bereits vom Finanzamt klargestellt wurde – der Ablauf zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung erfolgte daher zu Recht. Dem Einwand des Bf…
…abschließenden Erledigung zu verfügen. Da über die Haftungsinanspruchnahme mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.3.2015 entschieden wurde ist (somit zwingend) – wie bereits vom Finanzamt klargestellt wurde – der Ablauf zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung erfolgte daher zu Recht. Dem Einwand des Bf…