…zu bewirken versucht, indem er eine unrichtige Einkommensteuererklärung eingereicht habe, [in welcher der Gewinn aus seinen Handelsgeschäften über die Internetplattform "eBay" von ihm zu niedrig angegeben war, damit die bescheidmäßig festzusetzende Abgabe in möglichst geringer Höhe vorgeschrieben werde,] und hiedurch eine versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33…
…über die Einkunftsquelle verfügte. Wegen des Erfordernisses der Zurechnung sämtlicher Einkünfte zum Einzelunternehmen bestand die grundsätzliche Schätzungsberechtigung. Im Rahmen des Berufungsverfahrens wertete das Finanzamt für die Streitjahre 2004 bis 2006 die Kontobewegungen des deutschen Bankkontos aus und ermittelte so die Warenerlöse. Daran knüpfte der Unabhängige…
…der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben der ihm zugerechneten Einkunftsquelle es erlaubt hat, den Verlust seiner Höhe nach in überprüfbarer Form zu errechnen. Grundsätzlich ist dazu festzuhalten, dass die für das Kalenderjahr 2003 vom Bf zulässigerweise gewählte § 4 Abs. 3-Gewinnermittlung bzw. Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung gegenüber der…
…klargelegt worden: Demnach ist das Zurechnungssubjekt von Einkünften derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Entscheidend ist dabei, dass das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer…
…fiktiver Identitäten verbergen kann, wohl - wie allgemein bekannt - keine Berechtigung ergibt, seine Identität in Bezug auf die Zuordnung von Einkunftsquellen und Abgabenschulden auch gegenüber dem Fiskus zu verbergen. Soweit der Beschuldigte im Ergebnis einwendet, dass es ja nicht verboten sein kann, Vertriebsgesellschaften einzurichten und auf…
…Ansicht vertreten, dass es sich dabei wohl um "Versuche einer möglichen, steuerlich beliebenden Anpassung" für eine Einkunftsquelleneigenschaft handelt. Jene Absichtserklärungen, die von der Bf vorgelegt wurden, dass möglicherweise ein Urlaub in der Ferienwohnung verbracht wird, oder dass die Einstellung eines Pferdes eventuell vorgenommen wird, sind…
…bestreiten und die Verluste aus der zu beurteilenden Tätigkeit abzudecken (VwGH 30.01.1991, 90/13/0058). In Zweifelsfällen spricht daher eine solche Vorgangsweise für das Vorliegen von Liebhaberei (VwGH 07.08.1992, 88/14/0018). Das Vorliegen anderer Einkunftsquellen als Indiz für die Liebhabereibeurteilung…
…im Zweifel (dh. bei Tätigkeiten mit nicht eindeutig festlegbarem materiellen Schwerpunkt) ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH 21.6.2007, 2004/15/0060 Account Manager; VwGH 24…
…derselben Bank. Es geht also um Kapitalabflüsse im Ausmaß von jeweils mindestens € 50.000,00 aus der Privatsphäre natürlicher Personen, unbeschadet, ob und gegebenfalls welche allenfalls steuerpflichtige Einkunftsquellen diese besitzen oder ob Abgabenansprüche gegen diese Person bestehen oder dem Fiskus (bereits) bekannt gewesen sind…
…bestreiten und die Verluste aus der zu beurteilenden Tätigkeit abzudecken (VwGH 30.01.1991, 90/13/0058). In Zweifelsfällen spricht daher eine solche Vorgangsweise für das Vorliegen von Liebhaberei (VwGH 07.08.1992, 88/14/0018). Das Vorliegen anderer Einkunftsquellen als Indiz für die Liebhabereibeurteilung…
…das österr. Steuerrecht den Terminus der vergeblichen Werbungskosten kennt, geht es per definitionem schon von einem eventuellen Scheitern von steuerlich beachtlichen Handlungen aus, sonst hatte dieser Begriff teleologisch gesehen keine Existenz. Warum Handlungen zum Erwerb einer Einkunftsquelle im Endeffekt nicht zum Ziel fuhren, ist unbeachtlich…
…zu beurteilen sei. Nach Angaben der Bf. erfolge die Nichtausübung der neuen beruflichen Tätigkeit aus rein persönlichen Gründen (Nichteingehen einer weiteren Vollzeitbeschäftigung) und nicht aufgrund von Unwägbarkeiten (s. Rz 16 u. 70 Liebhabereirichtlinien 2012), weshalb das "Abzielen" auf eine (zukünftige) Einkunftsquelle grundsätzlich zu verneinen sei. …
…Tätigkeit ihr materieller Schwerpunkt maßgebend ist; in Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (vgl. auch die dort zitierte Judikatur). Diesen Kriterien folgt auch das BFG, siehe z…
…und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Für die Bestimmung des Mittelpunktes einer Tätigkeit ist ihr materieller Schwerpunkt maßgebend; in Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht für mehr als die Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird…
…Arbeiten in der arbeitsfreien Zeit waren lt. Dienstvertrag nicht Voraussetzung und wurden auch nicht entlohnt. Somit geschahen sie auch nicht „im Rahmen einer konkreten Einkunftsquelle". Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit kann aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes im Jahr 2015 nicht in einem im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer…
…von der SAS nicht ersetzt Seine Dienstzeiten sind wie folgt eingeteilt: 4 Tage Dienst / 4 Tage frei. Dies ist auch den ebenfalls bereits vorgelegten und in ihrem Amt persönlich erläuterten Dienstplänen zu entnehmen. Für den Fall, dass Herr Bf für "Standby-Dienst" (Bereitschaftsdienst bedeutet Verfügbarkeit…
…keine Einkunftsquelle dar. In diesen Fällen wird von Liebhaberei gesprochen (vgl. Renner in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 20 Liebhabereiverordnung Rz 301f.). Nach § 1 Abs. 1 LVO liegen Einkünfte bei einer Tätigkeit vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuss der…
…hinsichtlich der beiden vom Bf. vermieteten Eigentumswohnungen (Ferienwohnung Top 1A ab 2004, Ferienwohnung Top 32 ab 2005) die Werbungskosten die Mieteinnahmen regelmäßig überstiegen. Es müsse daher angenommen werden, dass auch in Hinkunft keine positiven Einkünfte erzielt würden. Nach Ansicht des Finanzamtes lägen somit keine Einkunftsquellen…
…2001, 99/13/0172). Der Begriff "Einkünfte" wie er in § 2 Abs. 2 EStG 1988 (Gesamtbetrag der Einkünfte) determiniert wird, stellt eine Nettogröße dar und umfasst die Einnahmen aus einer bestimmten Einkunftsquelle abzüglich der Betriebsausgaben oder Werbungskosten die mit diesen Einnahmen verbunden sind. Unter „Einkünften…
…Vespakauf 2015 (neu), neues TV-Gerät zu Wohnungsbezug) wurde mit Erspartem bzw. Zuwendungen der Oma begründet." Für das Finanzamt lag wegen fehlender Fremdüblichkeit keine Einkunftsquelle im Sinn des § 2 EStG vor; in dieser Form würde kein Fremder Verträge abschließen und seien solche (Nicht) Vertragsbestandteile unüblich…