…Bf. am 12.3.2025 im ZVR ergab, dass keine Daten (mehr) für eine Auskunft vorliegen. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereines mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; außer es ist eine Abwicklung (Liquidation) erforderlich. Erforderlich ist eine Abwicklung…
…Eintragung der Vereinsauflösung mit Wirksamkeit per 11.7.2017 endigte die Rechtspersönlichkeit des bf Vereins (§ 16 Abs 2 und § 27 Vereinsgesetz), da es seit damals keinen Hinweis auf Vereinsvermögen und auch keinen Abwicklungsbedarf mehr gibt (VwGH vom 24.2.2011, 2007/15/0112). Die bekämpfte…
…nach dem Vereinsgesetz 1951, das durch das Vereinsgesetz 2002 ersetzt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof habe bereits in seiner Entscheidung vom 29.6.2005, 2005/08/0031, klar ausgesprochen, dass sich die Rechtslage durch das Vereinsgesetz 2002 dergestalt verändert habe, als gemäß § 6 Abs. 2 Vereinsgesetz 2002…
…zu behandeln. Auch hinsichtlich der Höhe der Einnahmen ergebe sich durch die Berufungsvorentscheidung keine Änderung der bisherigen Bemessungsgrundlagen. Gemäß § 21 Vereinsgesetz habe das Leitungsorgan ein den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen einzurichten, insbesondere für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Zum Ende…
…werden, als diese die Gemeinnützigkeit und die kirchliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin verneinen würden. Nach § 41 BAO würden nicht nur die Statuten nach dem Vereinsgesetz, sondern auch jede andere sonst in Betracht kommende Rechtsgrundlage einer Körperschaft als Satzung gelten. Die Beschwerdeführerin sei eine Einrichtung der Kultusgemeinde…
…1.896,86 | 1.304,06 | 835,97 | Zuschlag zum DB (DZ) | 93,89 | 174,44 | 151,75 | 104,32 | 66,88 | Summe: | 2.666,37 | 4.766,04 | 2.833,89 |…
…Eindruck sowie auf die Aussage der Zeugin I und Beilage ./lII. Hinsichtlich der Negativfeststellung betreffend abgehaltener Generalversammlungen lasse die Behörde vollkommen unberücksichtigt, dass das Vereinsgesetz regelmäßige Generalversammlungen vorschreibe und diese auch vom Vereinsreferat der zuständigen Bundespolizeidirektion Salzburg überprüft werden. In diesem Zusammenhang werde ausdrücklich festgehalten…
…Trotz ausführlicher Darlegung, dass im gegenständlichen Fall nicht nur die Statuten nach dem VereinsG als Rechtsgrundlage zum Tragen kämen, habe die Abgabenbehörde den Sachverhalt lediglich unter Berufung auf die Statuten nach dem Vereinsgesetz gewürdigt und unterliege daher einem Rechtsirrtum. Richtigerweise gelte aber gemäß § 41 BAO…
…dieser Personen und die Versorgung ihrer Witwen und Waisen einschließlich der Schaffung und Führung besonderer Einrichtungen (Heime) für diesen Personenkreis. Nach § 39 BAO (in der damals gültigen Fassung BGBl Nr. 151/1980) liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf…
…Mitgliedschaft … § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder … § 8 Vereinsorgane ... § 9 Die Generalversammlung … 1. Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle zwei Jahre statt. § 10 Aufgaben der Generalversammlung … § 11 Der Vorstand … § 12 Aufgaben…
…schließlich und ganz wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung mit den Trainerinnen gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätte sie für den…
…schließlich und ganz wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung mit der Beschwerdeführerin gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätte sie für den…
…schließlich und ganz wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung mit der Beschwerdeführerin gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätte sie für den…
…als bloße Zufallsüberschüsse gelten, die nicht zu einer Einstufung als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb führen würden (Seite 356). 15. Qualifizierung der Vereinstätigkeit Gemäß § 1151 ABGB entstehe ein Dienstvertrag, wenn sich jemand auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichte. Ähnliche Bestimmungen würden sich in § 2 Abs…
…wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung mit der Beschwerdeführerin gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätte sie für den Verein gehandelt. Die…
…schließlich und ganz wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung mit dem Beschwerdeführer gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätten sie für den…
…schließlich und ganz wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung mit der Beschwerdeführerin gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätte sie für den…
…durchschnittlich 7 % für die laut Vereinsstatuten sozialen Zwecke verwendet wurden. 93 % der Einnahmen seien zur Deckung des Geschäftsführerbezuges des Beschuldigten sowie als Entgelt für die Haushaltshilfen verwendet worden. Nicht alle Vereine nach dem Vereinsgesetz sind steuerlich begünstigt. Abgabenrechtliche Begünstigungen würden nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt (…
…schließlich und ganz wesentlich, dass es keine Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung gebe. Eine Rechtsbeziehung zwischen der Beschwerdeführerin gebe es nur über die Mitgliedschaft zum Verein. Rechte und Pflichten würden sich nach dem Vereinsgesetz ergeben. Nachdem diese Organ des Vereines gewesen wäre, hätte sie für den…
…zu dem Schluss zu kommen, dass eine, aufgrund des Vereinsgesetzes 1951, errichtete juristische Person des privaten Rechtes als Rechtsperson des öffentlichen Rechtes anzusehen ist. Daran vermögen auch allfällige öffentliche Funktionen einer solchen Person nichts zu ändern.“ Zu der in Streit gezogenen Aktienbewertung stellte die Berichterstatterin…