…2009/16/0111; VwGH 25.2.2010, 2010/16/0021). Er bedingt sohin die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf die vom Verdacht umschlossene Annahme, z.B. dass Finanzvergehen begangen wurden, geschlossen werden kann (z.B. für viele: VwGH 21.4.2005…
…sind. Ebenso ist das Erfordernis der Abfrage von Geschäftsfällen mit einer Involvierung des B vor dem 1. Jänner 2011 aus den vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar, da lediglich bei dieser Anordnung, anders als bei den übrigen Anordnungen, ein Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung auch bereits für die…
…Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen den Verdächtigen A, geb. xxxxa, Geschäftsmann, whft. laut belangter Behörde XXXA1, vormals XXXA2 bzw. behauptet XXXA3, vertreten durch Dr. Caroline Toifl, Rechtsanwältin und Steuerberaterin, Geusaugasse 17, 1030 Wien, wegen des Verdachtes der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehungen gemäß §…
…auseinandersetzt, welche als bloße Schutzbehauptung zu werten sind. Rechtlich folgt: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich hingegen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer (etwa als dafür verantwortlicher Geschäftsführer einer GmbH) vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, 0ffenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des obgenannten § 96 Abs. 3…
…Entscheidungsträger bzw. Mitarbeiter der B-GmbH dem vertriebenen Dieseltreibstoff nicht steuerbare Mineralöle zugesetzt und deshalb vom besagten Unternehmen die Treibstoffe 20 % unter den handelsüblichen Preisen angeboten werden würden, habe das Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde (damals: erster Instanz) Ermittlungen wegen des Verdachtes einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…zu niedrig festgesetzt werden sollten, folgende Abgabenverkürzungen zu bewirken versucht, und zwar: Umsatzsteuer 2015 iHv € 11.040,69 c) vorsätzlich durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (inhaltlich korrekten) Voranmeldungen eine Verkürzung…
…welche den Verdacht der Abgabenhinterziehung entkräften würden. Tatsächlich hat der Beschwerdeführer im gesamten Verfahren - unter anderem durch die Vorlage von Unterlagen - ausreichend dargelegt, dass die Fremdleistungen der vorgenannten Unternehmen tatsächlich von deren Mitarbeitern erbracht wurden. Der erkennende Spruchsenat hat die Feststellungen des Finanzamtes unbeanstandet und…
…Würdigung und Verarbeitung der Daten zu übermitteln. Wenn somit in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes erst angekündigt wird, für nicht erklärte Einnahmen eine Selbstanzeige einbringen zu wollen, muss jedem an dieser Einvernahme teilnehmenden Person klargewesen sein, dass hier der Verdacht der Abgabenhinterziehung seit 2010/2011…
…Bf1*** geführte Finanzstrafverfahren wird wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die Umsatzsteuervorauszahlung 12/2012 iHv € 266,50 und die Umsatzsteuervorauszahlungen für 01-02/2013 iHv € 6.364,58 sowie wegen des Verdachts der versuchten Abgabenhinterziehungen gemäß …
… 54 Abs. 1 FinStrG ein, weil eine Zuständigkeit des Landesgerichtes Ried im Innkreis angenommen wurde. Am 24. September 2010 wurde an die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ein Abschlussbericht übermittelt und dabei ein Verdacht der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG angezeigt…
…den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Baumeister, whft. XXX, und 2. die B-GmbH, FNbbb, XXB, beide vertreten durch die Solidus Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, Seilerstätte 17, Top 12, 1010 Wien, wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33…
…von 18 namentlich genannten Firmen, darunter auch die der nunmehrigen Beschwerdeführerin Fa. ***Bf1*** zu beschlagnahmen. Begründet wurde diese Beschlagnahmeanordnung mit dem näher ausgeführten Verdacht der Abgabenhinterziehung an Glückspielabgaben für noch festzustellende Zeiträume und in noch festzustellender Höhe gegen diese Firmen bzw. deren noch zu ermittelnden…
…habe immer versucht, diese persönlich vorbei zu bringen, jedoch seien sie nicht angenommen worden. Einen Steuerberater habe er nicht, weil ein solcher für ihn zu teuer sei. Am 06.04.2016 wurde das Strafverfahren gegen den Bf. u.a. um den Verdacht der Abgabenhinterziehungen nach…
…1 Schätzung Aufgrund dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen (Anzeigen) sowie der durchgeführten Außendienstermittlungen besteht der Verdacht der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG. Es liegt die Vermutung nahe, dass Einkünfte aus dem Handel, der Reparatur von gebrauchten Kraftfahrzeugen und dem Handel mit Ersatzteilen aus gebrauchten Fahrzeugzeugen im Zeitraum…
…1*** erschien nicht zur mündlichen Verhandlung am 26.1.2023 trotz ausgewiesener Ladung mit und ohne Rückschein an der aufrechten Meldeadresse des ***1***. Das Finanzstrafverfahren wurde beim beschuldigten Verband und beim Komplementär mit Verständigung vom 12.8.2022 eingeleitet, weil der Verdacht der Abgabenhinterziehung bestand…
…21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Mai 2016 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 7.135,60 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…der Prüferin während der Außenprüfung (verspätet) vom Bf. nachgereicht und mit Buchungstag 12.6.2018 am Abgabenkonto verbucht. Die entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen wurden nicht entrichtet. Die gegenständliche - der Höhe nach auf Meldungen des Bf. basierende - Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wurde mit der…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. axxxx, Geschäftsmann, und 2. B, geb. bxxxx, Geschäftsfrau, beide wohnhaft XXX, beide vertreten durch Dr. Elmar Kresbach, Rechtsanwalt, Schottengasse 4/4/29, 1010 Wien, wegen des Verdachtes gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach §…
…habe Dr.A bisher nicht erklärt. Es bestehe daher der begründete Verdacht, dass Dr.A für die Kalenderjahre 2013 bis 2018 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Einkommensteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und damit Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß …
…1.11. Bedenkt man - wie oben beschrieben - die Intensität des gegen Dr.A bestanden habenden Verdachtes begangener beträchtlicher Abgabenhinterziehungen, welche teilweise erfolgt wären, obwohl wie ihm bekannt schon sein Bruder gegenüber der Polizei hinsichtlich der dazu erfolgten Verdunkelung der Geldflüsse umfangreiche Angaben gemacht hatte, bedenkt…