…im Zeitraum 10.03.2009 bis 24.06.2009 als berechtigter Empfänger Mineralöl des KN-Codes 2710 19 41 unter Steueraussetzung im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren beziehen. Der Versand verbrauchsteuerpflichtiger Waren erfolgt im Steueraussetzungsverfahren zwischen Steuerlagern sowie zwischen einem Steuerlager und einem registrierten oder nicht registrierten Wirtschaftsbeteiligten…
…in Polen. Die B musste beim Zollamt für die Lieferungen eine Sicherheit für die nationale Abgabe leisten. Für jede das polnische Verbrauchsteuergebiet verlassende Lieferung wurden deshalb sowohl ein Vereinfachtes Begleitdokument (BVD) als auch ein CMR-Frachtbrief erstellt. JoK hat den Erhalt der Ware darauf bestätigt…
…Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch NN., über die Beschwerden gegen die nachstehend angeführten 13 Bescheide des Zollamtes Wien, betreffend Verbrauchsteuern und Säumniszuschläge Zl. z1 vom 17.02.2016, betreffend Alkoholsteuer Zl. z2 vom 17.02.2016, betreffend Biersteuer Zl. z3 vom…
…Revisionswerberin (Rw.), der Rw., gegen die im Erkenntnis näher bezeichneten 13 Bescheide des Zollamtes Wien, betreffend Verbrauchsteuern und Säumniszuschläge ab. In diesem Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. Die Zustellung dieses…
…Dieseltreibstoff vielmehr von der HU1 in betrügerischer Absicht dem Steueraussetzungsverfahren entzogen worden. Diese hätte ihre deutschen Lieferanten nicht nur in Bezug auf den vermeintlichen Transport der Waren nach Ungarn (unter Angabe ungarischer Verbrauchsteuernummern, Ungarn als Bestimmungsland sowie Retournierung von Verwaltungsdokumenten mit einem gefälschten ungarischen Zollstempel…
…von Bedeutung sind. Gem. § 207 Abs. 2 BAO (idF BGBl. I Nr. 13/2014) beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24a des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985…
…die Veranlagung vorgenommen wird, […], Gemäß § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht eine Abgabe festzusetzen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Abs. 2 leg.cit.: Die Verjährungsfrist beträgt bei den Verbrauchsteuern, […], bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. […] Das Recht, einen Verspätungszuschlag…
…Z 1 BAO auf dem Abgabenkonto zu unterbleiben hätten, weil sich dadurch ungerechtfertigte Bereicherungen des Abgabepflichtigen ergäben. Begründend wurde ausgeführt: § 239a gelte nur für indirekte Abgaben (zB Umsatzsteuer, NoVA, Verbrauchsteuern), nicht jedoch beispielsweise für lohnabhängige Abgaben wie etwa Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag (vgl. ErlRV BlgNR 24. GP…
…Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Gemäß § 207 Abs. 2 BAO idF BGBl. I Nr. 57/2004 beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und …
…0083). Gemäß § 207 Abs. 1 und 2 BAO unterliegt das Recht, eine Abgabe festzusetzen, nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des…
…Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Gemäß § 207 Abs. 2 BAO idF BGBl. I Nr. 57/2004 beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und …
…Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Gemäß § 207 Abs. 2 BAO idF BGBl. I Nr. 57/2004 beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und …
…27 Abs 3 und § 28 TabStG iVm § 7 Abs 1 und 4 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (VStBefrV) sei in den genannten Zeiträumen die Tabaksteuerschuld entstanden und gemäß § 201 Abs 1 und Abs 2 Z 3 BAO festzusetzen. Ob Selbstberechnungsabgaben von Amts wegen festgesetzt werden, liege im Ermessen der…
…26 Abs 3 und § 27 BierStG iVm § 7 Abs 1 und 4 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (VStBefrV) sei in den genannten Zeiträumen die Biersteuerschuld entstanden und gemäß § 201 Abs 1 und Abs 2 Z 3 BAO festzusetzen. Ob Selbstberechnungsabgaben von Amts wegen festgesetzt werden, liege im Ermessen der…
…3 und § 50 AlkStG iVm § 7 Abs 1 und 4 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (VStBefrV) sei in den genannten Zeiträumen die Alkoholsteuerschuld entstanden und gemäß § 201 Abs 1 und Abs 2 Z 3 BAO festzusetzen. Zusätzlich sei jeweils ein Säumniszuschlag in Höhe von 2% festzusetzen, weil die wegen…
…Abs 3 und § 50 AlkStG iVm § 7 Abs 1 und 4 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (VStBefrV) sei im genannten Zeitraum die Alkoholsteuerschuld entstanden und gemäß § 201 Abs 1 und Abs 2 Z 3 BAO festzusetzen. Zusätzlich sei ein Säumniszuschlag in Höhe von 2% festzusetzen, weil die wegen Nichteinhaltung…
…Vorteile im Vordergrund steht, sowie § 2 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes 1988. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24a des…
…aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO idF BGBl. I Nr. 57/2004 beträgt die Verjährungsfrist bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und …
…getrennt und/oder gesichert sind. Die Beschaffenheit der Betriebsräume wird zu überprüfen sein und sicherzustellen sein, dass eine unkontrollierte Wegbringung der Tabakware aus den Betriebsräumlichkeiten ausgeschlossen ist (vgl. Schamp, Verbrauchsteuern auf Mineralöl, § 27 Abs. 4 Anm. 3). Eine Bewilligung wird nur dann zu erteilen sein…
…Stattgabe) § 207 Abs 1 und 2 BAO lauten auszugsweise: "(1) Das Recht, eine Abgabe festzusetzen, unterliegt nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen der Verjährung. (2) Die Verjährungsfrist beträgt bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren…