…Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind) die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes anzusetzen." Rechtliche Erwägungen Zur Wirksamkeit des Vertrages und dem Urkundenprinzip Gemäß § 15 Abs. 1 GebG sind Rechtsgeschäfte grundsätzlich nur dann gebührenpflichtig…
Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde somit einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung nach § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen hat ( vgl VwGH 3.12.1971, 2215/70; VwGH 7.5.1981, 16/1018…
…sei- gemäß § 26 GebG dem Urkundenprinzip Rechnung tragend- von einem unbedingt geltenden Leasingentgelt auszugehen. Dagegen stellte die Bf., durch ihre rechtliche Vertreterin fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung über ihre Berufung durch die Abgabenbehörde II Instanz durch den gesamten Berufungssenat unter Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Sie…
…Gesamtinvestitionskosten eingerechnet werden. Maßgeblich für die Beurteilung des Ausmaßes der Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 GebG, waren, aufgrund des im Gebührenrecht verankerten Urkundenprinzips und der für die Bemessung der Gebühr maßgeblichen Verhältnisse zum Bewertungsstichtag, die Verpflichtungen, die die Bf., als Bestandnehmer…
…Bestandobjekte teilweise mangelhaft bis unbrauchbar sind, ist derzeit eine geringere Miete zu zahlen. Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einiger Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage dem Urkundenprinzip Rechnung tragend von dem gemäß § 26 GebG als unbedingt und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Vavrovsky Heine Marth Rae GmbH, Fleischmarkt 1, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…der Beurteilung der Frage, ob eine Schrift als Eingabe im Sinne des § 14 TP 6 GebG anzusehen ist, ist davon auszugehen, dass das Urkundenprinzip, von dem das Gebührenrecht beherrscht ist, insbesondere im II. Abschnitt des Gesetzes voll zur Anwendung zu kommen hat. Für die Bemessung…
…bis 06/2016 heranzuziehen, sondern der im Vergleich vereinbarte, ab Juli 2016 wirksame (niedrigere) Mietzins. Dies ergebe sich aus dem Urkundenprinzip des § 17 GebG, da der Vergleich vom 26.7.2016 keine rückwirkende Verpflichtung zur Zahlung eines Mietzinses ab Jänner 2013 enthalte. Letztlich sei der…
…erwogen: 1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) 1.1. Rechtslage Nach § 17 Abs. 1 GebG 1957 ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend (Urkundenprinzip). Gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 GebG 1957 idgF. unterliegen Bestandverträge (§§ 1090 ff…
…einer Gebühr von 1 v.H. nach dem Wert. Nach dem im § 17 Abs. 1 GebG festgelegten Urkundenprinzip ist allein der Inhalt der Urkunde für die Festsetzung der Rechtsgebühr maßgebend. Das Rechtsgeschäft unterliegt also der Gebühr, wie es beurkundet ist. Der Gebührenfestsetzung können damit andere…
…besteht (Fellner, aaO, Rz 77 zu § 33 TP 5 GebG 1957). Im § 17 Abs. 1 GebG 1957 ist als Prinzip - Urkundenprinzip - festgelegt, dass für die Beurteilung der Gebührenschuld der schriftlich festgelegte Inhalt der Urkunde maßgebend ist. § 17 Abs. 2 GebG 1957 hat zum Inhalt, dass…
…des Kaufpreises, sohin € 2.500. Bis zur endgültigen Entscheidung der Agrarbehörde sei der Gebührenbescheid aufzuheben, in eventu ein Teilbescheid zu erlassen. Die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 8.1.2018 wurde unter Verweis auf das Urkundenprinzip gemäß § 17 Abs. 1 GebG und dahin begründet, dass es…
…Aus den vorgelegten Akten dürfte es sich bei dem als Bescheid vom 28.04.2016 bezeichneten Schriftstück um ein Informationsschreiben des Finanzamtes mit näheren Erläuterungen zum Urkundenprinzip des Gebührengesetzes handeln. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.03.2017 wies das Finanzamt unter Bezugnahme auf Vertragspunkt 4.1…
…Abgrenzungsfragen zur Gesellschaftsteuer bei hybriden Finanzierungen, FJ 2011, 12/2011, 400). Eine Fehlbezeichnung ist nicht einmal im Gebührenrecht trotz des dortigen Urkundenprinzips (§15 Abs 1 GebG 1957) schädlich. Selbst dort zählt der Inhalt (vgl nur VwGH 16.3.1987, 85/15/0155, VwSlg 6200/F).…
…entspricht, löst die Beurkundung aufgrund des geltenden Urkundenprinzips die Gebührenpflicht aus. Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Gebühr bilden der kapitalisierte Wert der auf Lebenszeit zu leistenden Substanzabgeltung und die Kosten für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten. Die Berechnung erfolgt anhand der im Erlass des BMfF v. 17…
…das bei einer Behörde eingebracht wurde, (auch) das Privatinteresse des Einschreiters betrifft oder nicht, anzusehen ist, ist davon auszugehen, dass das Urkundenprinzip, von dem das Gebührenrecht beherrscht ist, insbesondere im II. Abschnitt des Gesetzes voll zur Anwendung zu kommen hat. Für die Bemessung der Stempelgebühr…
…da die notwendigen essentialia negotii fehlen. Aufgrund des im Gebührenrecht geltenden strengen Urkundenprinzips sei nur die beschwerdegegenständliche Ergänzungsvereinbarung für die gebührenrechtliche Beurteilung heranzuziehen. Der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung eines Rechtsgeschäfts ("Ergänzungsvereinbarung") komme keine gebührenrechtliche Bedeutung zu. Mit Verfügung des Geschäftsverteilungsausschusses des Bundesfinanzgerichtes vom 26…
…der Beurteilung der Frage, ob eine Schrift als Eingabe im Sinne des § 14 TP 6 GebG anzusehen ist, ist davon auszugehen, dass das Urkundenprinzip, von dem das Gebührenrecht beherrscht ist, insbesondere im II. Abschnitt des Gesetzes voll zur Anwendung zu kommen hat. Für die Bemessung…
…errichteten Urkunde (Schrift) maßgebend. Mit dem Abstellen auf den Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift bringt § 17 Abs 1 Satz 1 GebG das (materielle) Urkundenprinzip arm Ausdruck, wonach gebührenrechtlich der Urkundeninhalt entscheidend ist Das Rechtsgeschäft unterliegt also so der Gebühr, wie es beurkundet ist …
…worden (z.B. seien keine Transportkosten verlangt bzw. berechnet worden). Die Spezialbestimmungen der ersten Seite (A. Vertragsteile) ersetzten die Bestimmungen in den AGBs. Das Finanzamt wendete ein, dass das Urkundenprinzip gelte, dh. der Inhalt der Urkunde maßgebend sei. Es sei nicht ersichtlich, dass es sich…