…empfohlen, dem jeweiligen Drittschuldner (der jeweiligen Drittschuldnerin) unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann." Die Beschwerdeführerin brachte am 18.02.2025 (Datum des Poststempels) eine Beschwerde ein und führte…
…empfohlen, dem jeweiligen Drittschuldner (der jeweiligen Drittschuldnerin) unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen kann. Der Bescheid enthält die Nennung des Sachbearbeiters ***19*** und eine elektronische Approbation. **** Dagegen richtet sich…
…Unter tatsächlichen Gründen sind Ereignisse zu verstehen, die unmittelbar den Steuerpflichtigen selbst betreffen (zB eigene Krankheitskosten). Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen kann aus dem Verhältnis des Steuerpflichtigen zu anderen Personen erwachsen (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen, VwGH 23.5.1996, 95/15/0018). Hat der Steuerpflichtige Aufwendungen…
…!, - FBH-Bezieher und Unterhaltsverpflichteter, - FBH-Bezieher allein, - Unterhaltsberechtigter allein, - Partner!! der FBH-Bezieherin allein oder gemeinsam mit der FBH-Bezieherin, jedoch nur, wenn der Unterhaltsberechtigte darauf verzichtet oder keinen Unterhalt leistet." Dies seien ebenso legitime Konstellationen. Daher sei nicht nachvollziehbar, warum die Aufteilung zwischen Unterhaltsverpflichteten…
… 299 BAO hat die belangte Behörde mit Bescheid vom 10.8.2020 abgewiesen, weil das bloße Vorhandensein minderjähriger unterhaltsberechtigter Kinder ohne weitere wirtschaftliche Gründe noch nicht zu einer Unzumutbarkeit führe, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen. In der Beschwerde vom 21.8.2020 gegen…
…15.7.2020 wurde von der belangten Behörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.8.2020 abgewiesen, weil das bloße Vorhandensein minderjähriger unterhaltsberechtigter Kinder ohne weitere wirtschaftliche Gründe noch nicht zu einer Unzumutbarkeit führe, den Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort zu verlegen. Im Vorlageantrag vom 21.8.2020…
…empfohlen, dem jeweiligen Drittschuldner (der jeweiligen Drittschuldnerin) unverzüglich allfällige Unterhaltspflichten sowie das Einkommen unterhaltsberechtigter Personen bekanntzugeben, damit der jeweilige Drittschuldner (die jeweilige Drittschuldnerin) diesbezüglich pfändungsfreie Beträge auch entsprechend berücksichtigen könne. In seiner Beschwerde führte der Beschwerdeführer (Bf.) Folgendes aus: "Der Bescheid wurde ohne Rückschein an…
…aufweisen (z. B. Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen).“ Dieser Umstand wird hier sicher gegeben sein, da die Tochter ohne diese Ausbildung überhaupt keinerlei Existenzgrundlage hätte und diese Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist. Die Höhe der Studiengebühren beeinträchtigt hier außerdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern enorm. Die…
…sowohl der Bf. als Unterhaltsberechtigter als auch die Kindesmutter, welche für das Jahr 2025 die Familienbeihilfe bezog, gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988, anspruchsberechtigt. Der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf den Familienbonus Plus ist an dessen Anspruch auf Unterhaltsabsetzbetrag gebunden (vgl. Herzog in Doralt…
…85/14/0181; VwGH 19.2.1992, 87/14/0116) können Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die eigene medizinische Betreuung oder für die medizinische Betreuung eines unterhaltsberechtigten Angehörigen erwachsen, auch dann zwangsläufig anfallen, wenn sie die durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckten Kosten übersteigen, wie bereits…
…sind solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst treffen (zB eigene Krankheitskosten, Aufwendungen infolge Körperbehinderung). Rechtliche Gründe sind solche, die dem Steuerpflichtigen eine außergewöhnliche Belastung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung auferlegen (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen). Bei einer Belastung, die ihre Ursache im Familienrecht hat, ist Freiwilligkeit…
…sind solche, die den Steuerpflichtigen unmittelbar selbst treffen (zB eigene Krankheitskosten, Aufwendungen infolge Körperbehinderung). Rechtliche Gründe sind solche, die dem Steuerpflichtigen eine außergewöhnliche Belastung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung auferlegen (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen). Bei einer Belastung, die ihre Ursache im Familienrecht hat, ist Freiwilligkeit…
…Unterhaltsverfahrens oder eines Scheidungsverfahrens getroffen wird und bei welchem Abzüge bzw. Anrechnungen vorzunehmen sind, beispielsweise bei Vorhandensein mehrerer Unterhaltsberechtigter, bei eigenem regelmäßigen Einkommen oder Vermögen eines Kindes oder auch hinsichtlich der Ehegattin/des Ehegatten je nach deren/dessen Einkommen. Der Unterhalt ist nach Pkt. 8…
…vereinbart hätte, dass sie für die Stunden ihrer "Anmeldung keine Arbeitsleistung zu erbringen habe". Sie habe mit ihrem Ex-Mann angesichts zweier unterhaltsberechtigter Kinder diese Vorgehensweise als die beste Lösung vereinbart. Der Spruchsenat folgerte dazu in seinem Erkenntnis, dass sie als Auskunftsperson einen lebensnahen, detailreichen…
…24.09.2007, 2007/15/0044). - Wenn im gemeinsamen Haushalt am Familienwohnsitz unterhaltsberechtigte und betreuungsbedürftige Kinder wohnen und zusätzlich eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die wirtschaftlichen Gründe sind dabei immer in Verbindung mit dem Vorliegen unterhaltsberechtigter, minderjähriger Kinder…
…diesem Freibetrag handelt es sich somit um jenen Betrag, den der Gesetzgeber als erforderlich und ausreichend erachtet, um die eigenen Lebensbedürfnisse und die Lebensbedürfnisse allfälliger unterhaltsberechtigter Personen zu bestreiten. Vom Einkommen des Beschwerdeführers i.H.v. € 2.435,73 monatlich netto ist nach der…
…die zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Die vom Gesetzgeber gewählte Umschreibung schließt beispielsweise die Anerkennung laufender Unterhaltszahlungen von Kindern an mittellose Eltern…
…beläuft. Bei diesem Freibetrag handelt es sich somit um jenen Betrag, den der Gesetzgeber als erforderlich und ausreichend erachtet, um die eigenen Lebensbedürfnisse und die Lebensbedürfnisse allfälliger unterhaltsberechtigter Personen zu bestreiten, sodass darin, dass der Beschwerdeführer für längere Zeit mit dem Existenzminimum auskommen muss, kein…
…zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Darunter fallen insbesondere auch Krankheitskosten die für einkommenslose bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden. Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen ergibt sich aus der Bestimmung des § 234 ABGB…
…das Vorliegen solcher wurde von der Bf. auch nicht behauptet. Rechtliche Gründe sind solche, die dem Steuerpflichtigen eine außergewöhnliche Belastung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung auferlegen (zB Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen). Erwächst die Belastung aus der Erfüllung einer Rechtspflicht, so muss bereits die Übernahme der Rechtspflicht…