…3 und 5 bis 6 leg. cit. nicht vor. Hinsichtlich Z 4 ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Verschulden geringfügig, wenn - unabhängig von der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) - das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich…
…ausgesprochenen und ebenfalls beizubehaltenden Ersatzfreiheitstrafe. Ein vom Bf. angestrebtes Absehen von der Strafe bzw. (lediglich) die Erteilung einer Verwarnung gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG war insofern nicht möglich, als im Anlassfall weder ein erheblich hinter dem in der Strafdrohung typisierten üblichen Unrechts- und Schuldgehalt zurückbleibendes…
…der Schuldgehalt erheblich hinter dem im Gebrauchsabgabengesetz typisierten Unrechts- und Schuldgehalt zurückbleibt. Dies ist verfahrensgegenständlich nicht gegeben, da der Beschuldigte im Gegensatz zu manchen anderen Beschuldigten, die fahrlässig keine Kenntnis davon erlangt haben, dass es überhaupt ein Gebrauchsabgabegesetz gibt, in der Immobilienbranche tätig ist und…
…um die Aktivierungsbestätigung abzuwarten. Damit bleibt aber das von der Bf zu verantwortende Tatverhalten (Nichtentrichtung der Parkgebühr wenn auch für einen minimalen Zeitraum) hinter dem typisierten Unrechts- und Schuldgehalt des ihr angelasteten Tatbestandes zurück, sodass das Verschulden der Bf als nicht schwerwiegend zu werten ist…
…Doralt, EStG 11 , § 4 Rzen 258 ff). Geringes Verschulden liegt nur dann vor, wenn das Verhalten des Täters erheblich hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten üblichen Unrechts- und Schuldgehalt zurückbleibt (vgl. zB VwGH 12.9.1986, 86/18/0059; VwGH 8.10.1990, 90…
…von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen ausgegangen werden konnte. Unter Zugrundelegung dieser Strafbemessungskriterien erweist sich bei nicht erfolgter Schadensgutmachung nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Eine Geldstrafe in dieser Höhe war jedenfalls erforderlich, um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretung hinreichend Rechnung zu tragen…
…objektiven Gewicht der verschuldeten Tat und damit der Schwere der Rechtsgutbeeinträchtigung. Die Behörde habe bei der Strafbemessung demnach die Aufgabe, unter Bedachtnahme auf die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen…
…nur geringfügig überschreitende) Geldstrafe von EUR 9.000,00 dem Unrechts- und Schuldgehalt derselben sowie der Täterpersönlichkeit. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe ist mit 21 Tagen festzusetzen (§ 20 Abs. 1 und 2 FinStrG). Folge der Sachentscheidung ist die auf…
…um die Aktivierungsbestätigung abzuwarten und das Fahrzeug in Folge in der identen Minute beanstandet wurde. Damit bleibt aber das vom Bf. zu verantwortende Tatverhalten und die Folge deutlich hinter dem typisierten Unrechts- und Schuldgehalt des ihm angelasteten Verkürzungstatbestandes zurück. Nach Ansicht der entscheidenden Richterin ist…
…sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die im unteren Bereich des Strafrahmens bemessenen Geldstrafen tat- und schuldangemessen. Konkrete gegenteilige Einwendungen zur Strafbemessung hat der Bf. nicht vorgebracht. Eine Geldstrafe in dieser Höhe waren jedenfalls erforderlich, um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretungen hinreichend Rechnung zu tragen…
…Strafzumessungskriterien erweisen sich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die im unterem Bereich des Strafrahmens bemessenen Geldstrafen tat- und schuldangemessen. Gegenteilige Einwendungen zur Strafbemessung hat der Bf. nicht vorgebracht. Geldstrafen in dieser Höhe waren jedenfalls erforderlich, um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretungen hinreichend Rechnung zu tragen…
…Scheinkonkurrenz“ bzw. einer stillschweigenden Subsidiarität steht (d. h. der Unrechts- und Schuldgehalt der genannten Finanzordnungswidrigkeit geht in jenem der bezeichneten Abgabenhinterziehung vollständig auf), wird dieser Tatbestand im Hinblick auf verkürzte Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich insofern zum Tragen kommen, wenn weder eine vorsätzliche Verkürzung der Jahresumsatzsteuer iSd § 33…
…Vermögens- und Familienverhältnisse der Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Habe die Behörde nicht dargetan, aufgrund welcher Erwägungen eine verhängte Strafe als dem Unrechts- und Schuldgehalt angemessen angesehen worden sei, welche Umstände als erschwerend und…
…dem typisierten Unrechts- und Schuldgehalt des ihr angelasteten Verkürzungstatbestandes zurück, weshalb das Verschulden der Bf. als nur geringfügig zu werten ist. Unter weiterer Bedachtnahme darauf, dass bei entsprechender Kennzeichnung im gegenständlichen Fall gar keine Parkometerabgabe angefallen wäre und der Bf. kein finanzieller Vorteil und dem…
…nur die Rede sein könne, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibe. Sei nämlich auch nur eines der beiden Tatbestandselemente (geringfügiges Verschulden UND unbedeutende Folgen der Übertretung) nicht erfüllt, so komme eine Anwendung dieser…
…Kosten) betragen daher je € 110,00. Geldstrafen in dieser Höhe waren jedenfalls erforderlich, um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretungen hinreichend Rechnung zu tragen und insbesondere eine spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Unter Zugrundelegung dieser…
…waren jedenfalls erforderlich, um dem Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretung hinreichend Rechnung zu tragen und insbesondere eine spezialpräventive Wirkung zu entfalten. Auch der generalpräventive Strafzweck darf nicht außer Betracht gelassen werden. Bezüglich der spezial- und generalpräventiven Wirkung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mit…
…Wiener Parkometergesetz 2006 nicht mehr unbescholten ist. Der Vorstrafenauszug wies zum 05.06.2018 eine rechtskräftige Vorstrafe vom 04.04.2017 aus. Die verhängte Geldstrafe (€ 62,00) entspricht dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs…
…gegen die Höhe der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen wurden nicht vorgebracht. Diese wurde daher verhältnismäßig angepasst und rechtskonform bemessen. Geldstrafen in der nunmehrigen Höhe waren jedoch erforderlich, um den Unrechts- und Schuldgehalt der Verwaltungsübertretungen hinzreichend Rechnung zu tragen, wobei der generalpräventive Strafzweck nicht außer Acht gelassen werden…
…u. a.) nur dann in Betracht kommt, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt (siehe dazu die in Walter/Thienel, aaO, bei E 5 und 6 zu § 21 VStG wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs). Diese…