…dass den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf Basis einer Individualbesteuerung zumindest im Wesentlichen weiterhin entsprochen wird. Die Bedenken des Beschwerdeführers, dass die Unmöglichkeit der Vornahme eines "Ehegatten-Splittings" den verfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspricht, werden daher vom Bundesfinanzgericht nicht geteilt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27…
…im streitgegenständlichen Jahr 2021 weder Pflegegeld bezogen noch eine amtliche Bescheinigung gemäß § 35 Abs. 2 EStG 1988 zum Nachweis der krankheitsbedingten Unmöglichkeit der eigenen Haushaltsführung erbracht. Den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, dass die Hinweise auf die pflegerische Kernkompetenz laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ins Leere gehen…
…im streitgegenständlichen Zeitraum 2017 weder Pflegegeld bezogen noch eine amtliche Bescheinigung gemäß § 35 Abs. 2 EStG 1988 zum Nachweis der krankheitsbedingten Unmöglichkeit der eigenen Haushaltsführung erbracht. Den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, dass die Hinweise auf die pflegerische Kernkompetenz laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ins Leere gehen…
…auch bei der Darlehensgewährung durch eine Körperschaft vorliegen. Dabei kann, selbst wenn die Darlehensvereinbarung zwischen der Körperschaft und ihren Anteilseigenen ausreichend klar ist und einem Fremdvergleich standhalten würde aufgrund der Unmöglichkeit der Rückzahlung bereits bei Zuzählung, z.B. mangels Bonität des Anteilsinhabers eine verdeckte Ausschüttung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Erkenntnis in gekürzter Form gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Verwaltungsstrafsache gegen VN-Bf NN-Bf, Adresse, PLZ Wien, wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006…
…bei größerer Entfernung und für Fälle, in denen die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist - die Unzumutbarkeit schließt auch den Fall ein, in dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist (tatsächliche Unmöglichkeit). Die Überprüfung führte dazu, die vom Bf. geltend gemachten Umstände als unzumutbar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RBP Steuerberatung KG, Ernst-Mach-Straße 1, 7100 Neusiedl/See, über die Beschwerde vom 15. März 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. März 2022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vertreten durch Dr. Wolfgang Kunert, Rechtsanwalt, 2000 Stockerau, Theresia Pampichler-Straße 1a. vom 12.2.2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom…
…wiederum ein umfassender "Lockdown", der in Wien und Niederösterreich im Mai 2021 endete. Nach den getroffenen Feststellungen befand sich ***5*** ***2*** nach der Schule auf Lehrstellensuche. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts bestand bis Mai 2021 eine Unmöglichkeit des Beginns einer Berufsausbildung gemäß § 2 Abs. 9 lit…
…Fahrzeug zum Tatzeitpunkt am Tatort in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt zu haben. Auch die vom Bf. zum Tatzeitpunkt behauptete Unmöglichkeit der Besorgung von Parkscheinen rechtfertigt nicht die Abstellung eines Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entwertung eines Parkscheines, da schon aus dem Wortlaut des …
…der Verzinsung nach § 16 COFAG-NoAG handelt es sich somit um eine rein objektive Rechtsfolge und kommt es in diesem Zusammenhang weder auf ein etwaiges schuldhaftes Verhalten des Rückerstattungspflichtigen noch auf eine allfällige Unmöglichkeit der Entrichtung der Zinsen durch den nicht Rückerstattungspflichtigen an. Daraus folgt…
…1967 die Unmöglichkeit ("frühestmöglicher") eines früheren Beginns (oder einer früheren Fortsetzung) einer Berufsausbildung, bloße Untunlichkeit reicht für die Verwirklichung dieser Tatbestände nicht aus. Wenn im Vorlageantrag im Ergebnis eine teleologische Auslegung zu Gunsten des Bf angesprochen wird, die Empfehlung der Universität einer Unmöglichkeit eines früheren…
…in § 2 Abs 1 lit. d FLAG 1967 und in § 2 Abs 1 lit. e FLAG 1967 die Unmöglichkeit ("frühestmöglicher") eines früheren Beginns (oder einer früheren Fortsetzung) einer Berufsausbildung, bloße Untunlichkeit reicht für die Verwirklichung dieser Tatbestände nicht aus (vgl. BFG, 09.05.2017, RV…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTHGmbH, über die Beschwerde vom 01.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde FInanzamt vom 12.05.2017, betreffend Nachsicht § 236 BAO nach Durchführung einer mündlichen…
…Um- und Nachbuchungen bei Bilanzerstellung gegeben. Auch mit diesen Ausführungen des Prüfers vermag die belangte Behörde die Schätzungsberechtigung nicht zu begründen. Zwar beruht die Befugnis zur Schätzung allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (vgl. VwGH 20.11.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch den Richter R über die Beschwerden der Bf (Beschwerdeführerin, Bf.), AdrBf , 1.) vom 22. Juni 2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (belangte Behörde) vom 26. Mai 2015, zugestellt am 1. Juni 2015, zur…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Verfahren betreffend den Antrag des Kurt B*****, *****Adresse*****, Deutschland, vom 17. 10. 2016, ihm gemäß § 40 VwGVG einen Verteidiger zur Beibringung einer Begründung seiner Beschwerde vom 1. 9. 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrates…
Schließlich hatte die Unmöglichkeit der Zustellung oder Annahmeverweigerung durch die Kunden keine finanziellen Folgen für die Zusteller, sodass auch aus diesem Grund kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko dieser Personen erkennbar ist. Vertretungsbefugnis: Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis kann die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein…
Zentraler Beschwerdepunkt ist in allen Verfahren, die Unmöglichkeit der Bestimmung der Teilnahme vom Inland aus. Registrierungsort und IP-Adresse seien ungeeignete Merkmale zur Bestimmung der Teilnahme vom Inland aus Weiters machte die Bf. eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art 56 AEUV sowie verfassungsrechtliche Bedenken gegen…