…strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des ***Bf1***, BFAdresse, vertreten durch Mag. Alexander Rimser, Hermann-Bahr-Straße 18/3, 1210 Wien, vom 10. Juli 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, MA…
…nach der über die maßgebenden Verhältnisse gewonnenen eigenen Anschauung zu beurteilen (§§ 21 und 22) und diese Beurteilung ihrem Bescheid zugrunde zu legen." Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei zulässig, "wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen…
…für Wien Nr. 9/2006 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 24/2012, über die Beschwerden vom 8. Februar 2026 gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien vom 2. Februar 2026, Zahlen: 1) MA67/256701425367/2025 2) MA67/256701434290/2025, zu Recht erkannt…
…Kontakt aufgenommen habe bzw. ein Rechtsmittel innerhalb der Frist erhoben worden sei. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setze grundsätzlich die (vorherige) Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus. Eine Aufhebung eines Bescheides wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes sei solange ausgeschlossen, als Unklarheiten im Sachverhalt bestünden. Vor Erlassung eines…
…stichhaltig, da laut Prüfungsbericht keine dahingehenden Feststellungen getroffen wurden. Ob eine Überprüfung des Sachverhaltes erfolgte, ist nicht evident. Auf die entscheidungsrelevante Tatsache, dass der Sohn auch Tätigkeiten im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb des Ehegatten sowie im ungarischen Unternehmen ausübt, wurde in der Berufungsschrift nicht eingegangen…
…für die Weinflaschen und im Übrigen die Abweisung der Beschwerde und führte dazu im Wesentlichen Folgendes aus: In Tz 3 des BP-Berichts seien die neu hervorgekommenen entscheidungsrelevanten Tatsachen (Durchführung von Überweisungen auf das Privatkonto des Gesellschafters sowie dass die Starthilfe bereits verdient worden sei…
…miteingereichten Beilagen zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides bereits alle entscheidungswesentlichen Tatsachen bekannt gewesen seien. Im Zuge der Außenprüfung seien daher keine entscheidungsrelevanten Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen. Im Übrigen hätte das Finanzamt allfällige Unklarheiten schon vor Erlassung des Erstbescheides in einem Vorhalteverfahren abklären können…
…hätte es zumindest bei Unklarheiten nachfragen müssen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind…
…überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung im Verfahren über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken…
…die Erlassung eines Aufhebungsbescheides die Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus, aus dem sich die Rechtswidrigkeit des Inhaltes des aufzuhebenden Bescheides ergibt (VwGH 22.2.2000, 96/14/0018). Eine Aufhebung eines Bescheides wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes ist daher solange ausgeschlossen, als Unklarheiten im Sachverhalt bestehen…
…Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Unter einem Beweismittel versteht man ein Mittel zur Herbeiführung eines Urteils über Tatsachen wie beispielsweise Urkunden oder Zeugenaussage. Der VwGH hat in seiner neueren Rechtsprechung (VwGH 19.10.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 03.12.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***1*** vom 02.12.2019 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…überschlägigen Prüfung der angefochtenen Entscheidung im Verfahren über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken…
…mündliche Beschwerdeverhandlung vor dem Bundesfinanzgericht fand am 25. März 2026 in Anwesenheit der Bf sowie einer Vertreterin der belangten Behörde statt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Entscheidungsrelevanter Sachverhalt Die Gesellschaft wurde ursprünglich als K Gesellschaft m.b.H. gegründet und am Datum unter HRB HRB…
…9/2006, in der geltenden Fassung, verletzt. Wegen dieser Verwaltungsübertretung werde über die beschwerdeführende Partei gemäß § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 eine Geldstrafe in der Höhe von € 75,00 sowie im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Stunden verhängt. Ferner habe die beschwerdeführende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 8. Oktober 2015 gegen 1. den gemäß § 293 b BAO iVm § 4 Abs. 2 Z 2 3. Teilstrich EStG berichtigten Einkommensteuerbescheid…
…b) Bescheide über die Aufhebung des Umsatz- und Einkommensteuerbescheides 2019 Sachverhalt: Die Ausführungen zu diesem Punkt sind im Wesentlichen gleichlautend wie in den Beschwerden gegen die Wiederaufnahmebescheide. Rechtliche Ausführungen: Im Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide sei die Abgabenbehörde in Kenntnis sämtlicher entscheidungsrelevanter Tatsache gewesen bzw…
…303 Abs. 4 BAO lägen vor, weil Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien. Die neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel seien der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 22. Juni 2010 und dem Bp-Bericht vom 7. Juli…
…mündlichen Verhandlung hält der Bf. offenkundig die Durchführung einer mündlichen Verhandlung dann für erforderlich, wenn "Unklarheiten im Verfahren" bestünden oder seine Eindrücke entscheidungsrelevant wären. Damit wird die Durchführung der Verhandlung von künftigen Ereignissen im weiteren Verfahrensablauf, etwa in der Verhandlung selbst, abhängig gemacht und hiedurch…